Dass Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt hat, ist schon lange festgestellt. Aber die Staatsregierung weigert sich bis heute, dafür eine gültige Rechtsverordnung zu erlassen, die Leipzig zum Beispiel die Möglichkeit gibt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterbinden. Nach mehreren Anfragen an die Regierung ist die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) richtig sauer.
Als wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag hat Juliane Nagel erneut bei der Staatsregierung nachgefragt (Drucksache 7/13729), ob diese in Sachsen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert und es den betroffenen Kommunen per Rechtsverordnung ermöglichen wird, den Mietenanstieg zu dämpfen. Bereits im September 2021 hatte die Stadt Leipzig die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a Baugesetzbuch beim Freistaat beantragt.
Sie will es gemäß § 250 Baugesetzbuch verbieten dürfen, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Stadt Dresden hat mit Schreiben vom 23. Mai 2023 ebenfalls bekundet, dass eine solche Umwandlungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet erforderlich ist (Drucksache 7/13473).
Regionalministerium will keine Rechtsverordnung erlassen: Nagel empört
Und obwohl Leipzig alle Kriterien erfüllt, antworte Regionalminister Thomas Schmidt (CDU) am 15. Juli: „Der Erlass einer Rechtsverordnung im Freistaat Sachsen zur Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes im Sinne von § 201a Baugesetzbuch (BauGB) ist derzeit nicht vorgesehen.“
Das kann man schon Arbeitsverweigerung benennen. Oder schlicht als Politik im Sinne einer Lobby, denen die Wohnungssorgen der Leipziger und Dresdner völlig egal sind.
„Aus der Sicht des CDU-geführten Regionalministeriums gibt es weder in Dresden und Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt. Ich habe kein Verständnis für diese Einschätzung – zumal die Daten, nach denen der Freistaat geprüft hat, von Ende 2021 stammen und also veraltet sind. Die Regierung kann sich nicht auf ein realistisches Bild der Bevölkerungs- und Mietenentwicklung stützen“, sagt Juliane Nagel.
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In der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde schon im Mai 2022 festgestellt, dass auf Leipzig sämtliche Kriterien eines angespannten Wohnungsmarktes zutreffen. Aber es scheint nicht im Sinn der regierenden CDU zu sein, dass sich die Wohnungsmarktlage in Leipzig entspannt.
„Absurd ist der Umstand, dass die Kriterien für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes laut Baugesetzbuch dieselben sind wie diejenigen in § 556d BGB, der die Mietpreisbremse regelt. Diese Kriterien erfüllen Leipzig und Dresden, was die Staatsregierung auch zugesteht – erfüllt sind ebenso die Voraussetzungen für die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und für soziale Wohnraumförderung. Hier sehe ich großen Erklärungsbedarf!“, sagt Nagel.
Die Staatsregierung habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, weitere Indikatoren für eine mögliche Umwandlungsverordnung zu prüfen.
„Die Stadt Leipzig hatte schon 2022 ein Gutachten anfertigen lassen, in dessen Ergebnis eine Umwandlungsverordnung klar empfohlen wurde. Die Staatsregierung muss ihre Blockade aufgeben und anhand aktueller Wohnungsmarktdaten sowie weiterer fachlicher Kriterien erneut prüfen!“, fordert die Landtagsabgeordnete. „Sie muss Miethaushalte schleunigst vor Eigenbedarfskündigungen schützen. Das Geschäft mit Wohnungen als Kapitalanlage muss begrenzt werden!“
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“Klare Ansage in Leipzig-Lindenau. Foto: Marko Hofmann”
Was soll bewirkt werden? Kampf gegen: Alles Neue? Alle neuen Bestrebungen? Die Menschen welche dort wohnen? usw.???? Es könnte ein so lebenswerter Stadtteil für alle Besucher werden. Die BI RGG mit ihrem Pop-up-Store am Hafentor versucht ihren Beitrag dafür zu leisten.