Wahrscheinlich hat der CDU-Landtagsabgeordnete Georg Ludwig von Breitenbuch so eine Bloßstellung gar nicht gewollt, als er die Landesregierung nach den sächsischen Windkraftanlagen fragte. Denn mit der neuen Bundesgesetzgebung muss Sachsen jetzt endlich beginnen, die Bremsen beim Ausbau der Windkraft zu lösen. Bremsen, die seit 15 Jahren auch in der Statistik unübersehbar sind. Und daran ist nicht nur die verkorkste Energiepolitik der diversen Merkel-Regierungen schuld.
Daran haben auch sächsische Landräte und Regionale Planungsverbände ihre Aktien – weit vor der erst im Sommer beschlossenen 1.000-Meter-Abstandsregel nach bayerischem Vorbild. Die Planung von Windvorranggebieten erfolgte stets nur nach dem Muster: Wo überall kann man Windräder verhindern?
Ermöglichen sieht anders aus. Und keine Branche hat die sächsische CDU so massiv verprellt wie die der Windkraftanlagenbetreiber. Ab 2006 bauten sich immer mehr Hindernisse vor ihnen auf, die den Bau neuer Anlagen erschwerten oder ganz unmöglich machten.
Was heute dazu führt, dass der Großteil der Anlagen mittlerweile 20 und 21 Jahre alt ist, also seinerzeit errichtet wurde, als das Erneuerbare Energien Gesetz der Rot-Grünen Bundesregierung gerade druckfrisch war und eigentlich alle Zeichen in Deutschland auf Energiewende standen. Allein damals wurden 246 Windräder in Sachsen errichtet, zusätzlich zu den über 200 Windrädern, die vorher schon standen.
Ausschreibungen als zusätzliche Bremse
Doch die kommen jetzt allesamt in das Alter, in dem sie dringend modernisiert werden oder gar durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden müssten. Während gleichzeitig 200 Windräder fehlen, die Sachsen braucht, um die Ausbauziele zu erreichen.
Doch was 2006 begann, verschärfte sich in den Folgejahren immer weiter. Wurden 2006 noch 44 neue Windräder errichtet, fiel ihre Zahl 2007 auf 17 und dümpelte dann bis 2013 zwischen 13 und 29, um dann erstmals auf nur noch sechs abzusacken. Und seitdem blieben die Fertigstellungszahlen niedrig. Die neuen Ausschreibungsmodalitäten haben daran nichts geändert.
Im Gegenteil. Sie sorgten erst recht dafür, dass die Zahlen unten blieben. „Ab dem Beginn der Ausschreibungen für Windenergieanlagen 2017 bis 2021 wurden 23 Zuschläge für die Errichtung von 29 Windenergieanlagen in Sachsen erteilt“, antwortet Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) auf die Anfrage von Georg von Breitenbuch. „Um gleichen Zeitraum gingen insgesamt 44 Windenergieanlagen in Sachsen in Betrieb.“
Was viel zu wenig ist. Und dazu kommt: Ein Großteil der Zeit waren sie gar nicht am Netz. Mal wegen Windstille, mal wegen zu viel Wind. Denn Windkraftanlagen sind immer das Erste, was vom Netz genommen wird, wenn zu viel Strom in den Netzen ist und eine Überlastung droht. Trotzdem zeigen auch die Zahlen zur Auslastung, dass die erneuerbaren Energien langsam an Bedeutung gewinnen.
Waren die Windkraftanlagen zu Beginn des Jahrhunderts meist nur um die 15 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet, erhöhte sich ihr Auslastungsgrad inzwischen auf rund 20 Prozent.
Und was ist mit Lärm und Umwelt?
Wobei von Breitenbuch mit seinen Fragen auch deutlich machte, dass er eher nicht für den Ausbau der Windenergie plädiert. Denn ihn interessierte mehr die Frage, wie oft Windkraftanlagen „wegen Umwelt- und Lärmschutzvorschriften“ abgeschaltet werden mussten. Das ist ein Themenfeld, aus dem insbesondere Gegner von Windkraftanlagen ihre Argumente beziehen und das mit der Argumentation für die 1.000-Meter-Abstandsregel korrespondiert.
Obwohl die meisten Argumente, etwa zur Lärmbelastung durch Windkraftanlagen, längst widerlegt sind. Denn natürlich müssen auch Windkraftanlagen die Auflagen der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung einhalten. Und sie sind dabei deutlich leiser als die meisten anderen Immissionsquellen etwa aus dem Verkehr oder der Industrie.
Und ebenso verhält es sich mit den Umweltargumenten, die sich meistens auf durch Rotorblätter getötete Vögel beziehen. Selbst die gängigen Zahlen von getöteten Wildvögeln sind deutlich übertrieben, wie correctiv.org aufgearbeitet hat.
Beide durch von Breitenbuch angeführte Gründe für Abschaltungen fallen also praktisch nicht ins Gewicht. Und sie werden deshalb auch nicht von der Sächsischen Staatsregierung erfasst.
Was bleibt nach dieser Anfrage, ist die Tatsache, dass die sächsische Bremserpolitik beim Windkraftausbau in den letzten 16 Jahren bestens funktioniert hat. Und dass selbst das vorhandene Windkraftpotenzial nicht ausgereizt wird, weil die Netze voller Kohlestrom sind und es in Überschusszeiten keine Möglichkeiten gibt, den Strom aus Windkraft zu nutzen, ihn zu speichern oder zum Beispiel grünen Wasserstoff damit herzustellen.
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