Auf diese Entscheidungen haben Einzelhandel und Clubs lange gewartet: Bereits ab dem morgigen 23. Februar entfallen in Geschäften sämtliche Zugangsbeschränkungen. Zudem dürfen sich Geimpfte und Genesene wieder mit beliebig vielen Personen privat treffen. Ab dem 4. März folgt möglicherweise ein Befreiungsschlag für die Clubszene: Diese dürfen ohne Abstands- und Maskenregeln wieder öffnen. Unklar bleibt unterdessen, ob es ab Mitte März noch irgendwelche nennenswerten Corona-Beschränkungen geben wird.
Das sächsische Landeskabinett hat Änderungen an der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die bereits ab Mittwoch, dem 23. Februar, gelten werden. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) teilte diese Änderungen im Rahmen einer Pressekonferenz mit.Bei privaten Zusammenkünften soll es keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr geben, sofern ausschließlich Geimpfte und Genesene daran beteiligt sind. Sobald eine ungeimpfte Person daran beteiligt ist, gilt: ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Bislang ist lediglich eine Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt.
Zudem entfallen im Einzelhandel alle Zugangsbeschränkungen. Das heißt, dass auch Menschen, die nicht geimpft, nicht genesen und nicht getestet sind, wieder einkaufen gehen dürfen. Sowohl im Außensport als auch in Museen, Ausstellungen und ähnlichen Kultureinrichtungen gilt künftig 3G und nicht mehr wie bisher 2G. Bei Hochzeiten und Beerdigungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmendenzahl, allerdings gilt 3G als Zugangsregel.
Wieder eine normale Schutzverordnung
Bereits ab dem 4. März sollen – entsprechend dem Bund-Länder-Beschluss vom 16. Februar – weitere Lockerungen gelten. Dann soll es zudem keine Notfallverordnung mehr geben, sondern eine „normale“ Corona-Schutzverordnung. Diese soll zwei Wochen gelten. Hintergrund: Danach läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Wie es anschließend weitergeht, könnte laut Köpping ein für Freitag geplanter Entwurf zeigen.
Für die Zeit ab dem 4. März gilt: Die Kontakterfassung entfällt in allen Bereichen außer im Sozial- und Gesundheitswesen, für Gastronomie und Übernachtungen reicht ein 3G-Nachweis aus, Clubs dürfen ohne Masken und Abstände mit 2G-Regel öffnen und Großveranstaltungen werden im Innenbereich mit bis zu 6.000 Personen und im Außenbereich mit bis zu 25.000 Personen erlaubt. Gesundheitsämter dürfen im Einzelfall noch mehr Personen zulassen.
Eine weitere wichtige Änderung kündigte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) an. Ab dem 7. März gilt in Sachsen wieder die Schulbesuchspflicht. Im Einzelfall könnten Schüler/-innen jedoch mit einem Attest davon befreit werden.
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