Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag, dem 1. Februar, die Eckpunkte für die neue Corona-Notfall-Verordnung präsentiert. Diese sieht weitere Lockerungen in zahlreichen Bereichen vor. Gleichzeitig hat Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) angekündigt, im Falle einer erneuten Überlastung der Krankenhäuser im Kultur- und Sportbereich auf einen Lockdown zu verzichten. Einrichtungen wie Kinos, Theater und Fußballstadien dürften dann – mit massiven Einschränkungen – offen bleiben.

Als Überlastungsgrenze für die Krankenhäuser definiert die Landesregierung weiterhin die Schwelle von 1.300 Corona-Patient/-innen auf Normalstationen und 420 Corona-Patient/-innen auf Intensivstationen. Derzeit befinden sich 419 beziehungsweise 154 Personen auf diesen Stationen.

Demos ohne Begrenzungen

Für den Fall, dass die Überlastungsstufe unterschritten wird, entfallen künftig alle Beschränkungen für Demonstrationen: Diese dürfen also mit einer beliebigen Anzahl an Teilnehmer/-innen als Aufzug stattfinden. Wird die Überlastungsstufe erreicht, liegt das Maximum bei 5.000 Personen. Selbst dann dürften die Versammlungen aber dennoch als Aufzug stattfinden.Damit unterscheiden sich die neuen Regeln deutlich von jenen, die noch im Januar galten: maximal zehn Personen ortsfest, solange die Krankenhäuser überlastet sind. Nahezu alle Demonstrationen aus dem Umfeld der rechtsextremen „Freien Sachsen“ waren deshalb illegal. Die laut Versammlungsgesetz erforderlichen Anmeldungen für Demonstrationen gab es allerdings auch zuletzt häufig nicht – obwohl die sonstigen Auflagen deutlich gelockert wurden.

Erleichterungen für Handel und Gastronomie

Außerdem neu: Der Handel darf unter 3G-Bedingungen ohne Einschränkungen öffnen; gastronomische Einrichtungen dürfen wieder rund um die Uhr mit 2G öffnen, Messen sind mit 2Gplus ohne Obergrenzen bei den Teilnehmenden möglich und überall dort, wo 2G gilt, ist keine Kontakterfassung mehr nötig.

Für Kultur und Sport gilt bis zu einer Teilnehmendenzahl von 2.000 eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Sind mehr als 2.000 Besucher/-innen zugelassen, muss die maximale Auslastung auf 25 Prozent beschränkt werden.

Wird die Überlastungsstufe erreicht, gelten im Einzelhandel wieder 2G und in der Gastronomie 2Gplus sowie begrenzte Öffnungszeiten bis 22 Uhr für letztere. Kultur und Sport dürften dann maximal 1.000 Besucher/-innen zulassen. Für Messen würde dann eine Beschränkung von einer Person pro vier Quadratmetern gelten.

Clubs bleiben geschlossen

Generell geschlossen bleiben weiterhin Clubs und Diskotheken. Die Landesregierung stellt allerdings in Aussicht, das mit der nächsten Corona-Verordnung im März zu ändern. Die sogenannte Hotspot-Regel, die erst im Januar eingeführt wurde, wird wieder gestrichen: Diese hätte Einschränkungen für Landkreise ab einer Inzidenz von 1.500 vorgesehen – nun hängen sämtliche Maßnahmen nur noch von der Krankenhausauslastung ab.

Aktuell liegt die Inzidenz in Sachsen bei 649, wobei Leipzig mit 1034 um ein Vielfaches höher ist als der Erzgebirgskreis mit 285. Mit den aktuellen Regeln möchte sich die Landesregierung nach eigenen Angaben anderen Bundesländern anpassen. Bislang habe Sachsen trotz der zweitniedrigsten Inzidenz in Deutschland verhältnismäßig harte Einschränkungen, so Köpping. Die neue Notfallverordnung soll vom 6. Februar bis 6. März gelten.

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Vor nicht allzu langer Zeit wurde der Vize-Landrat von Bautzen für seine Aussage zur Umsetzung des Gesetzes zur Impfpflicht der Mitarbeiter des Gesundheitswesen noch niedergemacht. Jetzt verkündet Frau Ministerin genau dasselbe…
Muss man den Hut ziehen, sie hat erkannt das es schlecht gemacht ist. Ich würde mir wünschen das auf allen Seiten Verbal abgerüstet wird und hoffe (auch durch Omnikron), daß wir wieder zu einem vernünftigen und Praxisnahen Dialog kommt. Die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden ist wohl noch Wunschdenken…

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