Es wird wieder nur begrenzt helfen, genauso wie der Mietspiegel, die Mieten in wachsenden Großstädten wie Leipzig und Dresden zu bremsen. Aber trotzdem ist es unverständlich, warum das sächsische Regierungskabinett so lange gebraucht hat, endlich eine Verordnung für eine Mietpreisbremse ins Verfahren zu bringen. Jetzt ist es endlich zur Anhörung freigegeben.

Dabei sollte die Mietpreisbremse schon 2021 in Kraft treten. Jetzt soll das Instrument Mitte 2022 in Kraft treten.

Was Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Wohnungspolitik, noch vor Weihnachten ziemlich auf die Palme brachte. „Die Koalition verzögert die Einführung der Mietpreisbremse wiederum um Monate. Im Koalitionsvertrag wurde die Begrenzung der Neuvertragsmieten in Dresden und Leipzig auf maximal einhundertzehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zum 01.01.2021 verabredet. Diese Frist verstrich, dann wurde die Einführung zum Jahresbeginn 2022 versprochen. Jetzt kommt ein weiteres halbes Jahr hinzu“, kritisierte sie das Schneckentempo in der sächsischen Regierung.„Die weitere Verzögerung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 nicht vor überhöhten Mieten geschützt werden können. Profitorientierte Eigentümer haben somit noch mehr Zeit, um bei Neuvermietungen maßlos zuzuschlagen. Die Wohnungsnot in Dresden und Leipzig ist vor allem für Niedriglohnbetroffene und Sozialleistungsbeziehende groß. Die Koalition lässt sie weiter im Regen stehen. Wir erwarten nun mindestens ein schnelles weiteres Verfahren und die baldige Einführung der Mietpreisbremse. Im Bund kämpfen wir weiter für deren Verbesserung und für einen Mietenstopp.“

Inzwischen hat das Regierungskabinett den Entwurf für eine Verordnung zur Mietpreisbremse zur Anhörung freigegeben. Um etwas Druck zu machen, hatte die Linksfraktion extra einen Antrag gestellt: „Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen – Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen gewährleisten“. Doch der Antrag wurde seit mehr als einem Jahr immer wieder im Ausschuss vertagt (Drucksache 7/4301).

Das Problematische an dieser Verzögerung: Die vom Regierungskabinett vorgelegte Verordnung soll nur bis Ende 2025 gelten. Inkrafttreten sollte die Mietpreisbremse laut Koalitionsvertrag bereits zum 1. Januar 2021.

„Jede weitere Verzögerung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter noch nicht vor überhöhten Mieten geschützt werden können. Ich freue mich dennoch darüber, dass der Druck auch von unserer Seite gewirkt hat und die Staatsregierung anerkennen will, dass Dresden und Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen und folglich der Mietpreisbremse bedürfen“, geht Juliane Nagel auf das sehr späte Zugeständnis der Regierung ein, dass es gerade im Bereich bezahlbarer Wohnungen in den Großstädten Leipzig und Dresden für Menschen mit geringerem Einkommen sehr eng geworden ist.

„Allerdings wird meine Freude getrübt, weil das Instrument Mietpreisbremse erstens nicht wirksam genug ist und zweitens unnötig stark befristet werden soll. Das BGB sieht eine maximale Laufzeit von bis zu fünf Jahren vor – ich erkenne keinen Grund, weshalb die Staatsregierung diesen Zeitraum nicht ausschöpfen will, um Planungssicherheit zu schaffen.“

Denn dann könnte die Mietpreisbremse bis 2027 gelten.

„Das größere Problem besteht aber in der mangelhaften Wirksamkeit der Mietpreisbremse an sich“, so Juliane Nagel.

„Sie erlaubt bei Neuvermietungen einen Mietpreis, der bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – einfach so, auch dann, wenn sie die Wohnung im Vergleich zur Vorvermietung nicht verbessert haben. Nach wie vor verlangt die Mietpreisbremse ein aktives Vorgehen der Mieterinnen und Mieter gegen ihre Vermieterin oder ihren Vermieter.“

„Dazu werden nicht alle den Mut haben, insbesondere dann nicht, wenn sie bei Großvermietern wie Vonovia Konsequenzen bei einer späteren Wohnungssuche befürchten. Hinzu kommen die vielen Ausnahmen: So kann die Miete beispielsweise über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erhöht werden, wenn auf Sanierungen verwiesen wird. Das ist auch möglich, wenn die Miete zuvor bereits über dieser Obergrenze lag oder die Wohnung im Zuge der Neuvermietung modernisiert wurde.“

Die wirklichen Lösungen liegen aus ihrer Sicht woanders: „Um den Mietenanstieg wirklich zu dämpfen, sind wirksamere Instrumente nötig – ein Mietenstopp auf Bundesebene, die strukturelle Förderung gemeinwohlorientierter Anbieter und letztlich Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand, um Steuerungsmöglichkeiten zu haben. Im Landtag wenden wir uns derzeit gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und fordern eine Landes-Wohnungsbaugesellschaft.“

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