Die jรผngsten Diskussionen im Leipziger Stadtrat haben ja einmal mehr gezeigt, wie eng die Grenzen fรผr die Leipziger Informationsfreiheitssatzung sind, solange es kein sรคchsisches Transparenzgesetz gibt. Denn das Land regelt, was Kommunalverwaltungen an Informationen fรผr die Bรผrger herausgeben mรผssen, bzw. dรผrfen. Und Sachsen ist spรคt dran.

Das Transparenzranking 2021 attestiert dem Freistaat einen wohl verdienten letzten Platz unter allen Bundeslรคndern. Denn wo es kein Transparenzgesetz gibt, ist das Informationsrecht der Bรผrger/-innen maximal beschrรคnkt.

Auch Leipzigs Informationsfreiheitssatzung von 2012 berief sich nicht auf ein nicht existierendes Gesetz, sondern auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bund gegeben hat. So lange wartet man in Leipzig eben auch auf ein entsprechendes Gesetz aus Dresden, das jetzt erst in der Koalition aus CDU, Grรผnen und SPD zur Wirklichkeit gereift ist.

Die Sรคchsische Staatsregierung hat am Dienstag, 21. Dezember, endlich beschlossen, den vom Sรคchsischen Staatsministerium der Justiz und fรผr Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf des Sรคchsischen Transparenzgesetzes in den Landtag einzubringen.

Das Ziel: Transparenz staatlichen Handelns

Mit dem Gesetz sollen alle Bรผrgerinnen und Bรผrger einen Anspruch auf Verรถffentlichung von Informationen erhalten, wie zum Beispiel Regierungsbeschlรผsse, Gesetzentwรผrfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen รผber Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Die Verwaltung stellt die Informationen selbst auf einer dafรผr einzurichtenden Plattform im Internet zur Verfรผgung. AuรŸerdem wird ein Recht auf Bereitstellung dort nicht genannter Informationen auf Antrag verankert.

Im August 2021 hatte die Staatsregierung den Gesetzentwurf zur Anhรถrung freigegeben. Angehรถrt wurden etwa 140 staatliche Stellen, Interessenverbรคnde der Kommunen, der Wirtschaft sowie Vereinigungen, die sich fรผr Informationsfreiheit und Transparenz einsetzen. Im Ergebnis der Anhรถrung wurde der Gesetzentwurf noch einmal geringfรผgig รผberarbeitet und in dieser Fassung heute vom Kabinett beschlossen.

โ€žIch freue mich, dass wir heute als Staatsregierung einen wichtigen Schritt fรผr einen transparenten Freistaat gehen konntenโ€œ, sagte bei der Gelegenheit Justizministerin Katja Meier.

โ€žAlle Bรผrgerinnen und Bรผrger sollen einen Anspruch auf Zugang zu Informationen รผber staatliches Handeln haben. Das ist mein Verstรคndnis von einem modernen Staat, der den Bรผrgerinnen und Bรผrgern dient und dessen Institutionen sie vertrauen kรถnnen. Transparenz ist grundlegend fรผr eine freie und fundierte Willensbildung in unserer Demokratie.โ€œ

Endlich eine Handlungsgrundlage fรผr die Kommunen

Der Gesetzentwurf verfolgt den Ansatz, mรถglichst weitgehend und umfassend Informationen bereitzustellen und soll fรผr die Staatsregierung und die gesamte Verwaltung des Freistaates gelten. Von einer Bereitstellung soll nur dann abgesehen werden, wenn diese zu einer Gefรคhrdung der Sicherheit fรผhren wรผrde oder etwa bei sensiblen Daten mit Personenbezug. Den Gemeinden und Landkreisen soll die Mรถglichkeit eingerรคumt werden, Informationen auf der Transparenzplattform einzustellen.

Mit dem Beschluss bereitet das Kabinett den Weg fรผr die Umsetzung eines der zentralen Anliegen des sรคchsischen Koalitionsvertrages von 2019 vor. Bisher verfรผgt der Freistaat Sachsen รผber kein Informationsfreiheitsgesetz. Diese Lรผcke soll das Transparenzgesetz schlieรŸen.

Darรผber hinaus formuliert die sรคchsische Staatsregierung eine lediglich in drei anderen Bundeslรคndern bestehende Verpflichtung der Verwaltung zur proaktiven Verรถffentlichung von bestimmten Informationen. Damit geht der sรคchsische Entwurf eines Transparenzgesetzes weiter als die meisten Informationsfreiheitsgesetze der anderen Bundeslรคnder.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag รผbermittelt, der im nรคchsten Jahr รผber ihn beraten wird.

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