Die jüngsten Diskussionen im Leipziger Stadtrat haben ja einmal mehr gezeigt, wie eng die Grenzen für die Leipziger Informationsfreiheitssatzung sind, solange es kein sächsisches Transparenzgesetz gibt. Denn das Land regelt, was Kommunalverwaltungen an Informationen für die Bürger herausgeben müssen, bzw. dürfen. Und Sachsen ist spät dran.

Das Transparenzranking 2021 attestiert dem Freistaat einen wohl verdienten letzten Platz unter allen Bundesländern. Denn wo es kein Transparenzgesetz gibt, ist das Informationsrecht der Bürger/-innen maximal beschränkt.

Auch Leipzigs Informationsfreiheitssatzung von 2012 berief sich nicht auf ein nicht existierendes Gesetz, sondern auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bund gegeben hat. So lange wartet man in Leipzig eben auch auf ein entsprechendes Gesetz aus Dresden, das jetzt erst in der Koalition aus CDU, Grünen und SPD zur Wirklichkeit gereift ist.

Die Sächsische Staatsregierung hat am Dienstag, 21. Dezember, endlich beschlossen, den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes in den Landtag einzubringen.

Das Ziel: Transparenz staatlichen Handelns

Mit dem Gesetz sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen erhalten, wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Die Verwaltung stellt die Informationen selbst auf einer dafür einzurichtenden Plattform im Internet zur Verfügung. Außerdem wird ein Recht auf Bereitstellung dort nicht genannter Informationen auf Antrag verankert.

Im August 2021 hatte die Staatsregierung den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Angehört wurden etwa 140 staatliche Stellen, Interessenverbände der Kommunen, der Wirtschaft sowie Vereinigungen, die sich für Informationsfreiheit und Transparenz einsetzen. Im Ergebnis der Anhörung wurde der Gesetzentwurf noch einmal geringfügig überarbeitet und in dieser Fassung heute vom Kabinett beschlossen.

„Ich freue mich, dass wir heute als Staatsregierung einen wichtigen Schritt für einen transparenten Freistaat gehen konnten“, sagte bei der Gelegenheit Justizministerin Katja Meier.

„Alle Bürgerinnen und Bürger sollen einen Anspruch auf Zugang zu Informationen über staatliches Handeln haben. Das ist mein Verständnis von einem modernen Staat, der den Bürgerinnen und Bürgern dient und dessen Institutionen sie vertrauen können. Transparenz ist grundlegend für eine freie und fundierte Willensbildung in unserer Demokratie.“

Endlich eine Handlungsgrundlage für die Kommunen

Der Gesetzentwurf verfolgt den Ansatz, möglichst weitgehend und umfassend Informationen bereitzustellen und soll für die Staatsregierung und die gesamte Verwaltung des Freistaates gelten. Von einer Bereitstellung soll nur dann abgesehen werden, wenn diese zu einer Gefährdung der Sicherheit führen würde oder etwa bei sensiblen Daten mit Personenbezug. Den Gemeinden und Landkreisen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Informationen auf der Transparenzplattform einzustellen.

Mit dem Beschluss bereitet das Kabinett den Weg für die Umsetzung eines der zentralen Anliegen des sächsischen Koalitionsvertrages von 2019 vor. Bisher verfügt der Freistaat Sachsen über kein Informationsfreiheitsgesetz. Diese Lücke soll das Transparenzgesetz schließen.

Darüber hinaus formuliert die sächsische Staatsregierung eine lediglich in drei anderen Bundesländern bestehende Verpflichtung der Verwaltung zur proaktiven Veröffentlichung von bestimmten Informationen. Damit geht der sächsische Entwurf eines Transparenzgesetzes weiter als die meisten Informationsfreiheitsgesetze der anderen Bundesländer.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag übermittelt, der im nächsten Jahr über ihn beraten wird.

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