Es hat eine Weile gedauert: Im Juli schon – gleich nach den katastrophalen Flutereignissen im Ahrtal - kündigte der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Rico Anton, ein neues Hochwasserschutzgesetz für Sachsen an. Nun wurde es aber doch der 15. Oktober, bis alle drei Koalitionsfraktionen den neuen Gesetzentwurf unterzeichnet haben, der im Grunde ein Spagat ist zwischen alter und neuer Hochwasserschutz-Politik.
Warum es so lange dauerte, machte die Pressemitteilung der CDU-Fraktion schon im Juli deutlich. „Mit Blick auf die dramatischen Hochwasserereignisse der vergangenen beiden Wochen stellt sich die berechtigte Frage: Wie steht Sachsen beim Hochwasserschutz da?“
Deshalb bereitete die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages zuerst einmal auch allein den Koalitionsantrag vor, um den aktuellen Stand des Hochwasser- und Katastrophenschutzes für die Bevölkerung in Sachsen umfassend zu bewerten und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Die Flut vom Sommer 2002 als Maßstab und Mahnung
„Die aktuellen Hochwasserereignisse in Sachsen haben gezeigt, wie wichtig ausreichende und durchdachte Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung sind. Ohne diese wären die Folgen des Hochwassers wahrscheinlich noch gravierender gewesen“, sagte damals der landwirtschaftliche Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Heinz.
„Wir als CDU-Fraktion wollen den Schutz unserer Menschen weiter verbessern, auch wenn es nicht vermeidbar sein wird, dass schwere Extremwetterereignisse stattfinden und weiterhin Schäden anrichten werden. Hierzu muss aus unserer Sicht eine Auswertung aller Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen: Wo stehen wir 20 Jahre nach der Jahrhundertflut 2002? Wo wollen und müssen wir hin? Unser Anspruch ist es, in Sachsen den bestmöglichen Hochwasserschutz zu gewährleisten.“
Das Jahr 2002 mit seiner „Jahrhundertflut“ ist das Referenzjahr für die sächsische Hochwasserschutzpolitik. Damals schienen durchaus zwei verschiedene Wege möglich, den Hochwasserschutz zu verbessern. Einmal der nachhaltige und am Ende auch kostengünstigere durch die Herstellung der ursprünglichen Überflutungsflächen der Flüsse. Flüsse, die sich in ihren alten Auen ausbreiten können, verlieren an Wucht, haben deutlich niedrigere Hochwasserpegel und entspannen damit die Hochwassersituation flussabwärts deutlich.
3,6 Milliarden Euro vor allem in den technischen Hochwasserschutz
Sachsen entschied sich freilich kurzerhand für den teureren Weg. Mit mehr Investitionen in neue Deiche und Schutzwände den Schutz der Städte und Infrastrukturen zu verstärken, was dann im Wesentlichen zu der riesigen Gesamtinvestitionssumme von 3,6 Milliarden Euro führte, die der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton, erwähnte.
„Katastrophenereignisse wie in NRW und Rheinland-Pfalz führen uns vor Augen, wie wichtig ein gut funktionierender Katastrophenschutz im Land ist. Wir in Sachsen haben Lehren aus der Flut 2002 gezogen und vieles angepackt. Dafür wurden rund 3,6 Milliarden Euro ausgegeben. Ich nenne hier beispielhaft die in und mit den Kommunen ergriffenen Maßnahmen im Hochwasserschutz, aber auch die Schaffung eines leistungsfähigen Digitalfunks. Doch dürfen wir uns nicht auf dem Geleisteten ausruhen, sondern müssen stets aufs Neue prüfen, wo wir gut sind und wo wir noch besser werden können. Wir als CDU-Fraktion wollen genau das, damit die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auf die bestmögliche Weise geschützt sind.“
Logisch, dass diese einseitig technische Sicht bei den Koalitionspartnern SPD und Bündnis 90 / Die Grünen nicht so gut ankam. Denn nachhaltig ist das nicht. Und es hat die Hochwassergefahr in Sachsen nur bedingt gesenkt. In all diese aufwendigen technischen Bauwerke muss immer wieder neu investiert werden, wenn sie ihre Schutzfunktion behalten sollen.
Aber was passiert in Zeiten, in denen auch Sachsen das Geld nicht mehr übrig hat, derart stark in Hochwasserschutz zu investieren? Denn die über 3 Milliarden Euro waren nur mit starker Unterstützung des Bundes so möglich.
Die Empfehlungen der Kirchbach-Kommission
Dass es nicht allein um neuen technischen Hochwasserschutz gehen kann, machte im Antragstext der drei Fraktionen der Hinweis auf den Bericht der Kirchbach-Kommission deutlich, die damals einberufen wurde, nachdem es 2011 und 2013 wieder zu dramatischen Hochwasserereignissen in Sachsen gekommen war. Die Kommission lobte zwar den Erfolg des groß angelegten Deichbauprogramms.
Sie wies aber darauf hin, dass an anderer Stelle viel zu oft verzögert und vertrödelt worden war. „Allerdings hat es auch Schäden durch vermeidbare Verzögerungen gegeben. Die Inanspruchnahme von Flächen, die Abwägung der verschiedenen Belange, z. B. des Hochwasserschutzes gegenüber Forderungen des Naturschutzes oder Denkmalschutzes, gestaltet sich manchmal schwierig und langwierig“, kann man im Fazit des Berichts lesen.
„Seit 2002 wurden in erheblichem Ausmaß neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Sie betragen heute ca. 65.000 Hektar gegenüber ca. 18.000 Hektar im Jahre 2002 und schließen Gewässer II. Ordnung ein. Damit ist viel erreicht worden. Die Fortschritte bei der Einrichtung von Überschwemmungsflächen und Poldern befriedigen dagegen nicht. Ehrgeizigen Planungen stehen bislang nur wenige mühsam erreichte Ergebnisse gegenüber.“
Problematische Flächennutzung und Anpassung an Starkniederschlag
Und es waren eben eher weniger Planungsverzögerungen, die das Wiederöffnen von Poldern und Überschwemmungsflächen verhinderten, sondern die Verhinderung geschah durch Akteure meist auf lokaler politischer Ebene. Denn diese Flächen waren und sind zumeist in (land-)wirtschaftlicher Nutzung, oft wurden auch völlig gedankenlos Gewerbe- und Wohngebiete in diese flussnahen Flächen gebaut.
„Bei deutlich größerer Flächenausbreitung des Hochwassers als 2002 sind die Schäden sehr viel geringer ausgefallen. Die begonnenen Programme müssen mit gleicher Entschlossenheit fortgesetzt werden“, mahnte die Kirchbach-Kommission. „Allerdings ist wieder deutlich geworden, dass ein vollständiger Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist.“
Das ist jetzt acht Jahre her und der Verweis im Antrag zeigt, dass es einige Mitglieder der Regierungskoalition dringend für angeraten haben, das Thema nicht länger auszusitzen.
Deshalb seien „dabei insbesondere auch die Erkenntnisse und Bewertungen der Kirchbach-Kommission von 2002 und 2013 mit einzubeziehen und darzulegen, welche Empfehlungen umgesetzt wurden und welche der Empfehlungen unter dem Aspekt der sich häufenden Starkniederschläge angepasst oder erweitert werden müssen“.
Hochwasserschutz und Auenprogramm
Was dann im dritten Antragspunkt noch deutlicher wird, der extra betont, dass es nicht wieder nur um technischen Hochwasserschutz gehen darf. Geprüft werden soll nämlich, „welche konkreten baulichen Maßnahmen für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes derzeit umgesetzt und welche noch für erforderlich gehalten werden (z.B. Gestaltung der Flussläufe, weitere Wasserrückhaltemöglichkeiten, erweiterte Überflutungsräume, Verbesserungen bei baulichen Anlagen zum Hochwasserschutz wie z.B. Deichen und Rückhaltebecken)“.
Übrigens eine Prüfung, die direkt das vom Umweltministerium geplante Auenprogramm berührt, in dem es natürlich zuallererst um die Rückgewinnung von Überschwemmungsflächen geht. Denn genau das sind Auengebiete.
Das Umweltministerium wird also viel Aufmerksamkeit darauf legen, dass endlich Raum entsteht für die Wiedergewinnung der Auen und möglichst großer Überschwemmungsgebiete, in denen sich Sachsens Flüsse bei Starkregen und anderen Vielwasserereignissen ausbreiten können, um danach wesentlich langsamer und ohne hohe Flutscheitel durch ihre alten Flussbetten abfließen zu können.
Die Flüsse gewinnen ihre alte Dynamik zurück und Hochwasserereignisse verlieren die Dramatik, die sie durch Eindeichung und Kanalisierung erst gewonnen haben.
Da merkt man schon, dass an diesem Antrag jetzt drei Fraktionen mitgeschrieben haben, die ein paar Monate brauchten, um sich zusammenzuraufen.
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