Lange mussten die Sachsen nun am Freitag warten, bis kurz nach 19 Uhr eine Pressekonferenz begann, die die Beschlüsse und Entscheidungen der Landesregierung am heutigen 19. November 2021 verkünden sollte. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bestritt erwartungsgemäß den Auftakt. Ab Montag wird es die Schließung aller Kulturbetriebe, Bars, Bordelle und Clubs geben. Die Gastronomie darf nur von 6 bis 20 Uhr öffnen, unter 2G-Regeln. Darüber hinaus wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben.

„Freiheit ohne Verantwortung nennt man in aller Regel Egoismus“, startete Ministerpräsident Michael Kretschmer die Pressekonferenz, welche von allen Regierungspartnern gemeinsam gestaltet wurde. Und „der Instrumentenkasten 2G und 2GPlus reicht nicht mehr aus“, so Kretschmer, „jetzt geht es vor allem um die strikte Einhaltung der Regeln“ ab Montag bis vorerst 12. Dezember 2021.Diese tragen im Kern eine strikte Trennung der Maßnahmen nach geimpften und nicht geimpften Personen. Und eine drastische Kontaktreduzierung, welche aufgrund der in Sachsen zu niedrigen Impfquote und der Stärke der Delta-Variante wieder nötig wird.

In jedem Fall war es das auch mit den Weihnachtsmärkten in Sachsen. Diese sind mit der heutigen Regelung definitiv untersagt, wie auch der Einkauf für Ungeimpfte im normalen Einzelhandel. Ausgeschlossen davon sind lediglich alle Geschäfte (Apotheken, Discounter, Drogerien) des täglichen Bedarfes, hier kann man wie gewohnt mit Maske normal einkaufen gehen. (Hier war uns ein Fehler mit der 3G-Regel unterlaufen, wir bitten das zu entschuldigen. d. Red.)

So wird der Zugang auch für ungeimpfte Menschen sichergestellt, wenn es um den Essens- und Getränkeeinkauf geht. Das Maskentragen ist dann nicht nur im ÖPNV verpflichtend, sondern auch in den Ladengeschäften.

Martin Dulig zu den Regeln ab Montag

„Liebe Bürger, Sie tun nicht uns einen Gefallen, es geht nicht um uns. Mir bricht es das Herz, wenn ich die Lage in den Krankenhäusern, beim Pflegepersonal sehe. Ich habe Angst bei solchen Bildern wie gestern in Bayern, wo Krankenwagen hintereinanderstehen, um die Patienten zu verteilen. Wir wüssten ja nicht einmal mehr wohin“, so Martin Dulig (SPD) zum Einstieg zur Situation in den sächsischen Krankenhäusern.

Bereits gestern hatte die Meldung gelautet, dass nur noch rund 30 Intensivbetten in Sachsen bei ansteigenden Tendenzen verfügbar sind.

Die BUden für den Weihnachtsmarkt in leipzig bleiben zu. Foto: LZ
Die Buden für den Weihnachtsmarkt in Leipzig bleiben zu. Foto: LZ

„Ab Montag werden Clubs, Theater, Kultureinrichtungen und Sportstätten geschlossen. Für den Einzelhandel gilt 2G und 3G-Regeln für die Waren des täglichen Bedarfs. Es wird auch keine Weihnachtsmärkte geben. Das sind die Dinge, die wir tun müssen“, so Martin Dulig.

Ebenfalls betroffen sind Bäder und Saunen, welche für alle Aktivitäten außerhalb medizinischer Notwendigkeiten geschlossen sind. Alle körpernahen Dienstleistungen werden untersagt, die Friseure können unter der 2G-Regel weiter geöffnet bleiben. Prostitution hingegen ist ab Montag verboten, wie Petra Köpping verlesen durfte.

Nachdem Dulig beim Einkauf noch etwas vage bei 2G im Handel geblieben war, wurden die Regeln durch Staatsministerin Petra Köpping (SPD) konkretisiert.

„Im Handel gilt im Wesentlichen 2G. Das gilt nicht für die Grundversorgung.“ Zur Grundversorgung „zählen Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemarkt, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, orthopädische Schuhmacher, Optiker, Hörgeräteakustiker, Zeitungsverkäufer, Tankstellen, Großhandel- und Gewerbetreibende. Abhol- und Bringdienste sind weiterhin möglich.“, so Köpping weiter.

Nachtrag d. Red.: Beim Grundbedarf kann man also als ungeimpfter Mensch mit Maske einkaufen wie gewohnt.

Weiter führte Köpping aus, dass der „Alkohol-Ausschank und dessen Konsum in der Öffentlichkeit untersagt“ ist. „Ein Haushalt kann sich mit einer weiteren Person treffen. Kinder, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.“ Weiterhin könnten in der zeit von 22 und 6 Uhr Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und nicht Genesene in Landkreisen ausgesprochen werden, wo die Inzidenz über 1.000 liegt. Das sind derzeit bereits drei in Sachsen.

In Kirchen gelte der 3G-Zugang. “Wir müsen einfach Kontakte reduzieren”, um 60 Prozent würden die Berater hier ansetzen.

Für den Arbeitsplatz gilt ab 22. November 2021 die 3G-Regelung, also genesen, geimpft oder getestet.

Weitere Gelder beim Bund für die Pufferung der wirtschaftlichen Schäden seien bereits in der Verhandlung, so Marin Dulig (SPD), wirkliche Zusagen habe man noch nicht. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe jedoch bereits signalisiert, dass hier neue Gelder kommen.

Warum Impfen? Das RKI veröffentlichte am Donnerstag eine Gegenüberstellung der Patienten nach ungeimpft/geimpft aus den Krankenhäusern. Foto: RKI, Screenshot
Warum Impfen? Das RKI veröffentlichte am Donnerstag eine Gegenüberstellung der Patienten nach ungeimpft/geimpft aus den Krankenhäusern. Foto: RKI, Screenshot

50 bis 60 Tote täglich

Wolfram Günther (Grüne) trug als dritter Koalitionär noch einmal die hauptsächliche Problemlage vor. „Wir müssen ab Montag in diesem Land ganz massiv die Kontakte und Begegnungen herunterfahren. Wir haben aktuell 7.000 Neuinfektionen am Tag. 0,8 Prozent dieser 7.000 Menschen werden bei bestmöglicher medizinischer Versorgung dennoch versterben. Das bedeutet 50–60 Personen pro Tag“, so der Umweltminister Sachsens zu der Situation, die bereits heute vorliegt.

Und sich weiter zuspitzen dürfte, wenn man jetzt nicht gegensteuert.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Eingeschränkter Regelbetrieb spätestens ab 29. November in Kitas und Grundschulen – Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt, so lautete die Mitteilung, welche parallel zur Pressekonferenz am heutigen Abend vom Kultusministerium eintraf.

Trotz weitreichender Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Zudem wird für alle Schülerinnen und Schüler bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Einen Anspruch auf Beschulung in der Lernzeit zu Hause gibt es jedoch nicht.

Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die ab dem 22. November gelten wird.

„Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stellt Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enorme Herausforderungen. Es darf jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen“, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.

Das Schulschwimmen soll weiter angeboten werden, bis zu den Ferien werden alle Schulen versuchen, weiterhin den Unterricht anzubieten.

Weitere Regelungen in Schule & Kitas

Übergangszeit für Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs

Mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder eingeführt. Danach müssen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden.

Zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es für die Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 29. November, spätestens dann ist der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte sind damit in den Kindertageseinrichtungen nicht mehr möglich.

Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt

Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause.

Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.

Testpflicht bleibt bestehen

Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.

Maskenpflicht auch im Unterricht, jedoch nicht für die Kleinsten

Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht

Absage außerschulischer Aktivitäten

Außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben. Weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen. Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb bis einschließlich der Weihnachtsferien gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)

Kontrollen, Polizei und Verstöße gegen die Verordnungen

Im weiteren Verlauf der Pressekonferenz ging es um die Kontrollen, Bußgelder und die genaue Ausgestaltung der neuen Verordnungen für Sachsen. Diese soll noch folgen, noch immer laufen die letzten Beratungen über die einzelnen Lösungen, auch, dass die Bußgeldhöhen für Verstöße gegen die einzelnen Regelungen noch genau festgelegt werden sollen.

Doch in den Antworten von Günther, Dulig und Kretschmer wurde deutlich, dass es dieses Mal bei Verstößen kein Pardon mehr geben wird. Angesichts der bereits eingetretenen Überlastung in den Krankenhäusern jetzt, zum Beginn der „Krankheitssaison“, signalisierten alle Redner/-innen, dass Verstöße strikt geahndet werden.

Dazu werde man eng mit der Polizei Sachsens zusammenarbeiten, die Ordnungsämter der Städte einschalten und enge Kontrollen durchführen. Einfach dürfte auch das nicht werden, längst haben die Erkrankungen natürlich auch die Polizei, aber auch Lehrer/-innen neben dem Krankenhauspersonal und an anderen Stellen erfasst.

Was, so Wolfram Günther, auch die Bereitschaft in der Wirtschaft wohl deutlich erhöht hat, mitzuziehen, wenn es um Homeworkinglösungen und die Regeleinhaltungen geht. Überall schwindet das Personal. Michael Kretschmer sicherte für den Verlauf der Maßnahmen bis mindestens 12. Dezember 2021 zudem eine enge Kooperation mit den Industrie-, Handels- und Gastronomieverbänden sowie ein Treffen noch im November 2021 zu.

Im Laufe der kommenden Stunden wird nun die schriftliche Ausfertigung aller neuen Regeln ab Montag, den 22. November 2021 erwartet.

Die Pressekonferenz vom 19.11.2021, ab 19 Uhr

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