Im Spätsommer machte eine Geschichte mit ziemlichem Geschmäckle Schlagzeilen in Sachsen, als bekannt wurde, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer bei einer Schweiz-Reise dem ausgewanderten Milchunternehmer Theo Müller den Sächsischen Verdienstorden überreicht hatte. Jenem Theo Müller, der 2003 für gewaltigen Ärger sorgte, als er zur Vermeidung der Erbschaftssteuer in Deutschland seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegte. Da hatte nicht nur die Linksfraktion ein seltsames Bauchgefühl.
Gleich einen Stapel Anfragen stellte deshalb der Fraktionsvorsitzende der Linken, Rico Gebhardt. Denn was es eigentlich bedeutet, wenn ein reicher Unternehmer, der nach wie vor seine Umsätze in Deutschland macht, seinen Wohnsitz in ein Steuerparadies verlegt, das ist selbst auf Wikipedia nachlesbar.Stichwort: Vermögen. Demnach kletterte Müller in der Rangliste der reichsten Deutschen nach seiner Auswanderung immer weiter nach oben und sein (geschätztes) Vermögen wuchs von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 3,7 Milliarden US-Dollar (3,3 Mrd. Euro) im Jahr 2014.
Das sind Dimensionen, da braucht ein Unternehmer eigentlich keine Förderung durch den Staat. Denn dann erwirtschaftet er genau jene Gewinne, die zur Modernisierung und Erweiterung seines Unternehmens nötig sind.
Aber Müller hat sie in Sachsen immer wieder bekommen. Schon vor 2003 waren es dreistellige Millionenbeträge, mit denen sein Unternehmen in Sachsen gefördert wurde. Und danach kamen weitere Millionen hinzu, wie Gebhardts Anfrage zu den Fördermitteln ergab.
Auch ab 2004 flossen die Fördermillionen
Angaben zu den Subventionen vor dem Jahr 2007 kann das Sächsische Wirtschaftsministerium zwar nicht machen, weil die dazugehörigen Akten gelöscht wurden.
Aber selbst danach flossen weitere Millionen an Müllers sächsische Unternehmen. „Insgesamt wurden damit der Theo Müller-Unternehmensgruppe 13.865.593,17 Euro im Rahmen der GRW RIGA gewährt.“ GRW RIGA ist die Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Und das im Zeitraum 2010 bis 2017, in dem Müller sein (geschätztes Vermögen) laut Wikipedia so außerordentlich vermehrte.
Aber staatliche Gelder bekam er auch aus dem Bereich des Umweltministeriums.
„Im Rahmen der SMUL-Richtlinie zur Förderung der Marktstrukturverbesserung erhielten neun Unternehmen
- Sachsenmilch Anlage Holding AG,
- Sachsenmilch Investitions GmbH,
- Sachsenmilch AG, Sachsenmilch Frischprodukte GmbH & Co. KG,
- Sachsenmilch Käserei GmbH & Co. KG,
- Sachsenmilch Molkenveredlung GmbH & Co. KG,
- Sachsenmilch Basisprodukte GmbH & Co. KG,
- Loose Sachsen GmbH & Co. KG,
- Molkerei Alois Müller GmbH & Co.),
die durch die Sachsenmilch Anlagen Holding AG vertreten wurden, mit Zuwendungsbescheid vom 15. September 2004 Zuwendungen i. H. v. 52.287.657,77 Euro (davon: 37.348.326,98 Euro EU-Mittel und 14.939.330,79 Euro GAK-Mittel) für das gemeinschaftliche Investitionsvorhaben ‚Standorterweiterung II zur Werksoptimierung‘ in Leppersdorf“, teilt das SMWA mit. Diese Gelder flossen 2004 bis 2008.
Eigentlich schon deshalb ein sehr sonderbarer Vorgang: Ganz selbstverständlich nahmen es Müllers Unternehmen in Anspruch, in Deutschland Millionenförderung zu beantragen, gleichzeitig aber die eigenen Steuern mit Wohn- und Unternehmensitz in der Schweiz drastisch zu minimieren.
Ob es auch in Sachsen selbst noch Steuervergünstigungen gab, will die Staatsregierung aber nicht verraten. Das Finanzministerium lehnt Auskünfte darüber jedenfalls ab:
„Einer Beantwortung stehen mit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO eine gesetzliche Regelung und Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung entgegen. Mit der Frage werden insoweit Auskünfte über vom Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse des Herrn Theo Müller bzw. Unternehmen der Theo Müller-Unternehmensgruppe begehrt (§ 30 Abs. 2 AO).“
„Die Voraussetzungen für eine zulässige Offenbarung gegenüber dem Sächsischen Landtag nach § 30 Abs. 4 AO liegen insoweit nicht vor. Insbesondere liegen weder Zustimmungen der Betroffenen vor (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO) noch begründet das allgemeine Kontrollrecht des Parlaments ein zwingendes öffentliches Interesse an der Offenbarung (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO).“
Von wegen „keine Einwände“
Am 29. September beschäftigte sich der Landtag mit dem Antrag der Linken „Anlass und Beweggründe der Staatsregierung für die Verleihung des Sächsischen Verdienstordens an Herrn Theo Müller in der Schweiz“ (Drs 7/7552). Dabei stellte sich dann heraus, dass der Ministerpräsident Michael Kretschmer und das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unter Leitung des Staatsministers Wolfram Günther unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie sich das Staatsministerium zur Verleihung des Sächsischen Verdienstordens an Theo Müller auf Anfrage der Staatskanzlei positioniert hat.
Ministerpräsident Michael Kretschmer verteidigte zwar die Verleihung, räumte aber ein, dass er die Umstände nicht erneut so gestalten würde. Das SPD-geführte Wirtschaftsministerium und das grün geführte Umweltministerium hätten laut Kretschmer keine Einwände gegen die Entscheidung erhoben, Müller auszuzeichnen. SPD und Grüne wiesen das als unwahr zurück, der Ministerpräsident blieb jedoch bei seiner Version.
„Die Koalitionsparteien schieben jetzt den Schwarzen Peter für Kretschmers peinliche Auszeichnung des Steuerflüchtlings Theo Müller in einem Schweizer Nobelhotel hin und her. Auch nach der Landtagsdebatte sind viele Fragen weiterhin offen“, stellte der Vorsitzende der Linksfraktion, Rico Gebhardt, nach der Debatte fest.
„Wir wollen immer noch schwarz auf weiß wissen, wer alles wie in diese Entscheidung eingebunden war und was das die Sächsinnen und Sachsen gekostet hat. Wir wollen zudem aufklären, ob Kretschmer tatsächlich Einwände seiner Koalitionspartner übergangen hat. Mit meinen Anfragen hat die Staatsregierung jetzt die Gelegenheit, ein für alle Mal klarzustellen, wie die Sache abgelaufen ist. Ich wünsche mir, dass sich sowohl die Staatskanzlei auch als das Wirtschafts- und Umweltministerium dazu erklären.“
„Ich frage, wann und in welcher Form die Staatsministerien an der vom Ministerpräsidenten beabsichtigten Ordensverleihung an Müller beteiligt und wie konkret ihre Positionierung angefragt wurde. Ich will wissen, wer der Staatskanzlei wann und wie geantwortet und wie sich die Ressorts mit welcher Begründung zur Ordensverleihung positioniert haben. Was ist mit den anderen Ministerien?“
Sehr deutliche Bedenken aus SMWA und SMEKUL
Die Antworten hat er nun bekommen. Sie bestätigen das Bild, das er am 29. September gewonnen hat. Wirtschaftsminister Martin Dulig wird in seiner Antwort recht deutlich: „Das SMWA befürwortete die geplante Ordensverleihung an Herrn Theobald Müller nicht.“
Sein Ministerium hat zwar auch nicht abgeraten oder ein Veto eingelegt. Aber es hat – wie Dulig mitteilt – durchaus gemahnt, sich die Ordensverleihung doch besser zu überlegen, und betonte, dass „mit der Vergabe staatlicher Auszeichnungen sensibel und gut überlegt umgegangen werden sollte und in die Abwägung auch die kritischen Aspekte zur Person mit einzubeziehen sind, die eher gegen die Vergabe einer solchen hohen Auszeichnung sprechen, insbesondere seine Steuerflucht in die Schweiz, der Umgang mit den Bauern, die für höhere Milchpreise demonstrierten, und die damalige Verwendung von gentechnisch verändertem Futter.“
Es könne „schließlich seitens des SMWA nicht abschließend beurteilt werden, ob das Engagement von Herrn Theobald Müller so herausragend ist, dass es mit dem Verdienstorden des Freistaates Sachsen ausgezeichnet werden sollte.“
Das war ganz eindeutig kein „Ja“ aus dem Wirtschaftsministerium.
Und auch aus dem Umweltministerium bekam die Staatskanzlei kein Okay für die Ordensverleihung. „Nach fachlicher Prüfung des Anliegens wurde im Rahmen der elektronischen Vorgangsbearbeitung auf Ebene der zuständigen Staatssekretärin entschieden, dass eine Ordensverleihung nicht befürwortet wird und eine inhaltliche schriftliche Zuarbeit demnach nicht erfolgt, sondern die Bedenken in geeigneter Form übermittelt werden. Eine Zustimmung oder Ablehnung einer Ordensverleihung durch andere Ressorts ist im Verfahren gleichwohl bislang nicht vorgesehen“, erklärt das SMEKUL in seiner Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion.
„Aufgrund der hausinternen Bedenken positionierte sich das SMEKUL darin gegenüber der SK dahingehend, dass für die Ordensangelegenheit Theobald Alfons Müller keine Stellungnahme/Zuarbeit abgegeben wird.“
Das heißt also: Weder aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium noch aus dem von den Grünen verwalteten Umweltministerium gab es eine Zustimmung zur Entscheidung von Ministerpräsident Michael Kretschmer, Theo Müller den Verdienstorden umzuhängen.
Gebhardts Verdacht, dass damit irgendwie der Dank für eine Spende an die CDU abgetragen wurde, stand also weiter im Raum. Weshalb er auch konkret zu Kretschmers Motivation nachfragte.
Dazu mehr an dieser Stelle auf L-IZ.de
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Keine Kommentare bisher
Man könnte, ob einer solchen, quasi, Comedy-Einlage, sehr laut lachen.
Wenn es nicht so traurig und im Ganzen auch symptomatisch für die Politik der abgehalfterten und verfilzten CDU (nicht nur) in Sachsen, wäre.
Politik ist anscheinend größtenteils zum Selbstzweck verkommen.
Schade!