Lange hat sich Sachsens CDU-Fraktion gesträubt, auf die Forderungen der Koalitionspartner SPD und Grüne einzugehen, die Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung zu lockern. Und das, obwohl selbst CDU-Finanzminister Hartmut Vorjohann betont hatte, dass er schon 2023 massiv in die Rückzahlung der Corona-Kredite einsteigen wolle, weil die Verfassungsänderung von 2013 ihn zwingt, die genehmigten sechs Milliarden Euro binnen acht Jahren wieder abzutragen. Das würde ab 2023 Löcher von 500 bis 1 Milliarde Euro in den Staatshaushalt des Freistaats reißen. Aber so bewältigt man keine Krise, sondern macht sie zum Dauerzustand.
Aber vor der Bundestagswahl wollte die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag ganz und gar nicht auf das Ansinnen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen eingehen, die eine deutliche Verlängerung des Zeithorizonts verlangt hatten, damit Sachsen unter der Rückzahlung der Corona-Kredite nicht in die Knie geht und harte Einschnitte im Haushalt das Land nicht abwürgen. Beide hatten deutlich über 20 Jahre als Ziel für die Rückzahlung genannt.
Ganz so weit will die CDU-Fraktion den beiden Koalitionspartnern nicht entgegenkommen. Sie hatte auch noch die November-Steuerschätzung abgewartet, um zu wissen, welche finanziellen Spielräume Sachsen tatsächlich hat und wie groß die prognostizierten Steuereinnahmen in den nächsten Jahren werden.
Am Mittwoch und Donnerstag, 24. und 25. November, traf sich die CDU-Fraktion im Landtag zur Klausurtagung. Dabei ging es ganz zentral genau darum: Fragen der Verfassungsänderung, denn dort ist ja die Schuldenbremse seit 2013 verankert, die Tilgungsfristen für die Rückzahlung der Corona-Kredite und die Eckwerte der Fraktion für die Haushaltsaufstellung.
CDU-Fraktion bereit für Verlängerung der Tilgungsfrist auf 15 Jahre
Dazu sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann, am Freitag, 26. November:
„Die CDU hat sich auf der Klausurtagung intensiv mit den finanzpolitischen Gestaltungsgrundlagen der kommenden Jahre beschäftigt. Wir haben als Fraktion den Weg freigemacht für Verfassungsänderungen und die Eckwerte für den künftigen Haushalt beschlossen. Dabei gehen wir konsequent den Weg weiter, finanzpolitische Stabilität mit einem klaren Gestaltungsanspruch für den Freistaat zu verbinden. Dementsprechend wollen wir die Tilgungsfrist für Schulden, die durch Notlagen entstanden sind, von 8 auf 15 Jahre verlängern. Wir haben uns zudem sehr ernsthaft mit der aktuellen pandemischen Lage in Sachsen auseinandergesetzt und beschlossen, die Mittel für eine Erweiterung der Impf- und Testangebote zur Verfügung zu stellen.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch:
„Wir müssen in der Finanzpolitik in längeren Etappen denken. Unser Ziel ist, mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt in den Jahren danach zu erreichen. Dazu haben wir uns darauf verständigt, dass wir das Ausgabevolumen auf dem bisherigen Niveau begrenzen und den Stellenplan stabilisieren. Wir wollen die Potenziale zu Verfahrensvereinfachungen und Digitalisierung nutzen. Und die CDU hält an den Zuführungen des Generationenfonds als zentralem Element der Pensionsvorsorge fest. Das ist im Ergebnis ein Zeichen von solider Haushalts- und Finanzpolitik in Krisenzeiten. Dafür steht die CDU.“
Tür zur Verfassungsänderung steht offen
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, ergänzte:
„Wir haben uns intensiv mit der Verfassungsänderung auseinandergesetzt. Dabei ging es insbesondere um den Schutz des Klimas, Gleichstellung, Europa, Volksgesetzgebung und Finanzen. Die Ergebnisse der Besprechungen und Anhörungen der AG Verfassungsänderung der letzten zwölf Monate wurden noch einmal intensiv erörtert und ausgewertet. Es ist klargeworden, dass bei der Vielzahl von Verfassungsänderungsthemen ganz unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Das ist nicht verwunderlich, da wir als Volkspartei auch die ganze Breite an Meinungen abbilden. Mit den jetzigen Beschlüssen hat die Fraktion einen Rahmen für eine mögliche Verfassungsänderung eröffnet, der Gegenstand der nächsten Sitzungen der AG Verfassungsänderung sein wird.“
Freilich ist der Zeitrahmen für die Verfassungsänderung gerade im Punkt Schuldenbremse eng gesetzt, denn schon Anfang 2022 beginnen ja die Planungen für den Doppelhaushalt 2022/2023. Da muss auch der Finanzminister wissen, welche Raten er für die Schuldentilgung ansetzen muss. Und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob es 700 Millionen Euro pro Jahr sind oder nur 300 Millionen.
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