Das war abzusehen, dass sich auch der Freistaat Sachsen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einfangen würde. Am Montag, 13. September, meldete die DUH, dass sie gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen fünf weitere Landesregierungen eingereicht habe. Die Beteiligten fordern die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen.
Die vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden richten sich gegen die Landesregierungen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Keines der Länder hat bisher ein Landesklimaschutzgesetz. In Sachsen wurde im Juli 2021 erst der Entwurf eines Klimagesetzes im Landtagsausschuss abgelehnt. Denn dummerweise hatte ihn wieder „nur“ die Opposition eingereicht, in diesem Fall die Linksfraktion.Drei Kinder und junge Erwachsene reichten in Sachsen Verfassungsbeschwerde gegen die Landesregierung ein. Denn das gerade erst veröffentlichte „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021“ enthält weder relevante Zielstellungen noch besteht Rechtsschutz für die Beschwerdeführenden, mit dem sie zum Erhalt ihrer Freiheitsrechte auf Nachbesserung drängen könnten, kritisiert die DUH in ihrer Mitteilung.
„Durch die Klimakatastrophe wächst die soziale Ungleichheit in Deutschland und der Welt. Mir ist absolut unbegreiflich, wieso Sachsen keine Pläne für sozial-gerechten Klimaschutz vorzeigen kann“, sagt Tristan Runge, Beschwerdeführer aus Sachsen. „Mein Bundesland lenkt mich und alle künftigen Generationen in eine Katastrophe. Großdemonstrationen und die Wünsche der jungen Generation sind wohl nicht ausreichend, um die Regierenden zum Handeln zu bringen. Deshalb ziehe ich vor das Bundesverfassungsgericht.“
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: Die Klage kann nicht überraschen
„Das Bundesverfassungsgericht hat im April festgestellt, dass die mangelnden Klimaschutzbemühungen des Bundes die Grundrechte kommender Generationen gefährden. Klimaschutzziele und -maßnahmen gibt es auch in den Bundesländern. Weder im Bund, noch in den Ländern dürften diese heute bereits wirklich kompatibel mit einem Paris-konformen CO2-Budget sein“, kommentierte am Montag Sachsens stellvertretender Ministerpräsident, Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther, die Klageeinreichung der DUH.
„Mit Unterstützung durch die Deutsche Umwelthilfe wurden deshalb auch bereits mehrere Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht verklagt. Die neue Klagerunde gegen weitere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht kann deshalb nicht überraschen.“
Bereits der historische Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nationalen Klimaschutzgesetz habe in der in Sachsen regierenden CDU/Grüne/SPD-Koalition eine intensive Diskussion zum Ambitionsniveau des sächsischen Energie- und Klimaprogramms (EKP) ausgelöst, während noch daran gearbeitet wurde.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat der schließlich verabschiedeten Zieldefinition des EKP Rückenwind gegeben, betont Günther: „Der Freistaat orientiert sich in allen Sektoren an den Bundeszielen und leistet zusätzlich einen überdurchschnittlichen Beitrag im Kohleausstieg.“
Aber das EKP ist erst einmal nichts anderes als ein Rahmen. Der dazugehörende Maßnahmenkatalog fehlt noch. Und einklagbar sind die darin niedergeschriebenen Ziele auch nicht. Das wären sie erst, wenn sie Teil eines richtigen Klimagesetzes in Sachsen werden.
„Die Klage ist eine Aufforderung an die gesamte Staatsregierung, den Weg zur Klimaneutralität noch konsequenter und vor allem verbindlich zu gehen. Die Klage ist neuer Rückenwind auf diesem Weg – übrigens auch für die im Koalitionsvertrag beschlossenen Ausbauziele für die Erneuerbaren“, so Günther, der als Umweltminister sehr wohl merkt, wie stark gerade die CDU innerhalb der Koalition die Energie- und Klimawende ausbremst.
„Im Juni haben wir mit dem neuen EKP in Sachsen endlich eine überfällige Richtungsentscheidung durchgesetzt. Davor war Klimaschutz viel zu lange kein prioritäres Thema im Freistaat.“
Eigentlich war er nur ein Feigenblatt, während die konservative Regierung vor allem fossile Branchen und Unternehmen förderte und protegierte – die Kohlekonzerne genauso wie den Frachtflughafen Leipzig. Logisch, dass von Ambitionen im Klimaschutz auch beim großen Koalitionspartner CDU bisher wenig zu spüren war.
Was Günther ziemlich deutlich anspricht, wenn er sagt: „Niemand wird gerne verklagt. Einer gerichtlichen Bewertung der Ambitionsniveaus, die die Koalitionspartner in ihren aus dem EKP abgeleiteten Maßnahmen festschreiben, bietet Chancen, schneller als bisher vereinbar beim Klimaschutz voranzukommen. Der Klage und ihrer Begründung sehe ich mit Interesse entgegen.“
Seit diesem Sommer arbeiten nun alle sächsischen Ministerien in einer Arbeitsgruppe am Maßnahmenprogramm zum EKP, teilte er am Montag mit.
„Es besteht jetzt also die Chance, Ambitionsniveau und Verbindlichkeit der Ziele und Maßnahmen so zu gestalten, dass sie zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts passen. Nutzen wir diese Chance nicht, könnte der Freistaat genau dazu verurteilt werden. Wenn Sachsen jetzt nicht gestaltet, wird es gestaltet. Entscheidend ist nicht die Frage, ob die Ziele in einem Gesetz oder einem Kabinettsbeschluss stehen. Entscheidend ist, ob Ziele und konkretes Handeln verbindlich sind und ausreichen.
Dazu gehören Kontrollierbarkeit und Einklagbarkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz. Deshalb können die Maßnahmen auch in gesetzlichen Neuregelungen bestehen, in einem Klimapaket, das vom sächsischen Landtag zu beschließen ist. Auch das ist im Koalitionsvertrag bereits in Form eines Klimaschutzgesetzes als Artikelgesetz vorgesehen. In jedem Fall müssen die Maßnahmen zum Klimaschutz so umgesetzt werden, dass die Generationengerechtigkeit gewahrt wird.“
Daniel Gerber: Sachsen muss zum klimaneutralen Energieland werden
„Die Klage ist für uns in Sachsen eine erneute Aufforderung, den Weg zur Klimaneutralität konsequenter und vor allem mit hoher Verbindlichkeit zu beschreiten. Dafür braucht es ein geschlossenes Handeln der gesamten Staatsregierung“, kommentiert Dr. Daniel Gerber, klimapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag, die Klageeinreichung.
„Bereits im April dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass die mangelnden Klimaschutzbemühungen des Bundes die Freiheitsrechte kommender Generationen gefährden. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun auch die Klimaschutzmaßnahmen und -ziele in den Bundesländern in den Blick nimmt, ist aus meiner Sicht folgerichtig.“
Außerdem erklärt Gerber: „Für uns Bündnisgrüne ist der Aufbau eines klimaneutralen Energielandes Sachsen ein zentraler Baustein, um echten Klimaschutz zu ermöglichen und den Freistaat und seine Wirtschaft in eine nachhaltige Zukunft zu führen. Mit dem Beschluss des Energie- und Klimaprogramms (EKP) hat Sachsen im Sommer dieses Jahres einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Das EKP-Maßnahmenprogramm gibt dem Freistaat die Chance, über alle Sektoren, wie etwa Verkehr, Landwirtschaft, Gebäudesanierung und Verwaltung, ambitionierte Maßnahmen zu definieren, die mit dem völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen.
Die Klage ist Ansporn und Rückenwind für unsere Arbeit in der Koalition zugleich. Nun gilt es, die entsprechenden Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere den Ausbau von Windkraftanlagen, engagiert voranzutreiben. Dabei hat die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung, beispielsweise bei Förderprogrammen oder Investitionsvorhaben, wie etwa dem Flughafenausbau Leipzig/Halle, auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu achten.“
Marco Böhme: Die Linke hat ein Klimaschutzgesetz vorgelegt
„Wir haben ausdrücklich vor einer Klage gewarnt, wenn Sachsen sich nicht endlich ein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt, und einen Entwurf vorgelegt (Drucksache 7/4895, Eckpunkte). Erst im Juli haben die Regierungskoalition und Rechtsaußen unseren Vorschlag abgelehnt“, kommentiert sagt Marco Böhme, Sprecher der Linksfraktion für Klimaschutz und Mobilität, den Vorgang.
„Die Staatsregierung bügelte unseren Entwurf mit der Begründung ab, dass das Energie- und Klimaprogramm (EKP) aktualisiert worden sei. Dies geschah allerdings mit einem Jahr Verspätung – vor allem aber gibt es bis heute keine verbindlichen Klimaschutzziele und kein konkretes Maßnahmenprogramm. Unseren Gesetzentwurf hatten wir nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bundesklimaschutzgesetz noch einmal verschärft. Verlangt werden vor allem für die nächsten 15 Jahre drastische Treibhausgasemissionseinsparungen und soziale Ausgleichsmaßnahmen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zu mehr sozialer Ungleichheit führen. Wer wenig Geld hat, besitzt weniger Möglichkeiten als reiche Menschen, sich klimafreundlich zu verhalten.“
Die Deutsche Umwelthilfe verweise dementsprechend darauf, dass das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021“ weder relevante Zielstellungen enthalte, noch bestehe Rechtsschutz für die Beschwerdeführenden, mit dem sie zum Erhalt ihrer Freiheitsrechte auf Nachbesserung drängen könnten. Zudem seien die im EKP und im Koalitionsvertrag genannten Ausbauziele für die Nutzung erneuerbarer Energieträger zwar ambitioniert – der Zubau von vier Terawattstunden bis zum Ende der Legislatur würde 200 neue Windräder bedeuten.
„Allerdings geschieht nichts dafür, dass dieses Ziel auch erreicht werden. Im Gegenteil: In Sachsen gibt es derzeit einen massiven Rückbau von Windenergieanlagen, die Regionalpläne weisen schon jetzt zu wenige Flächen aus und werden durch die angekündigte 1.000 m-Abstandsregel noch zusätzlich beschränkt. Auch das von den Grünen geführte Umweltministerium versagt beim Klimaschutz in Sachsen!“, findet Böhme.
„Wenn es im Landtag keine Mehrheit für ambitionierten Klimaschutz gibt, muss der Freistaat eben gerichtlich dazu gezwungen werden, die Lebensgrundlagen der künftigen Generationen zu schützen. Die Regierungskoalition hätte die Blamage vermeiden können, verklagt zu werden – sie hätte längst ein Klimaschutzgesetz erarbeiten oder dem unsrigen Entwurf zustimmen können. Stattdessen leugnen immer wieder Politiker wie der CDU-Arbeitskreisleiter für Umwelt und Klimaschutz, Andreas Heinz, dass die Klimaerhitzung menschengemacht ist.“
Grüne Jugend Sachsen fordert sächsisches Klimaschutzgesetz
„Die sächsischen Klimaziele und Maßnahmen sind bislang weder ausreichend noch einklagbar. Völlig zu Recht haben deshalb junge Menschen Verfassungsbeschwerde eingereicht“, sagte am Montag Charlotte Henke, Landessprecherin der Grünen Jugend Sachsen.
„Wir sagen: es braucht ein sächsisches Klimaschutzgesetz, das wirkliche Verbindlichkeit schafft und Klimaschutz einklagbar macht. In einem solchen Klimaschutzgesetz müssen die notwendigen Maßnahmen und Ziele zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze verbindlich festgeschrieben und mit konkreten Einsparzielen unterlegt sein. Die heutigen Klimaschutzmaßnahmen entscheiden maßgeblich über den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und der Freiheit zukünftiger Generationen.”
Und Jonathan Gut, Landessprecher der Grünen Jugend Sachsen, ergänzt: „Entscheidend ist, dass die Ziele und konkreten Maßnahmen nicht nur ausreichend sind, sondern auch schnell und konsequent umgesetzt werden. Solange dies nicht passiert, müssen die Maßnahmen einklagbar werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die CDU genauso wie die SPD noch immer die Dimension der Klimakrise ignorieren und sich dem notwendigen Klimaschutz verweigern, ist die Verfassungsbeschwerde nur richtig. Solange sie nicht von selbst bereit sind, ihre Blockadehaltung aufzugeben, braucht es die konsequente Ausschöpfung des Rechtsweges.”
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