Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat „Pegida“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. „Indem Pegida bekannten Rechtsextremisten regelmäßig eine öffentliche Agitationsplattform bietet, um verfassungsfeindliche Positionen und Ideologien propagieren zu können, fungiert diese Bewegung wie ein Scharnier zwischen Extremisten und Nichtextremisten“, sagte LfV-Chef Dirk-Martin Christian am Freitag. In die Beobachtung würden neben dem Pegida-Förderverein sämtliche Personen und Aktivitäten einbezogen, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen.
Die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ entstanden im Herbst 2014 in Dresden. Ihre Anführer Lutz Bachmann und Siegfried Däbritz organisierten aus einer geschlossenen Facebook-Gruppe heraus eine erste Demonstration am 20. Oktober 2014, an der sich 350 Personen beteiligten. Bei wöchentlichen Folgeveranstaltungen, von „Pegida“ verniedlichend „Spaziergänge“ genannt, steigerten sich die Teilnehmerzahlen bis 12. Januar 2015 auf rund 25.000 Teilnehmende aus dem In- und Ausland.Vor dem Hintergrund zunehmender Medienberichterstattung, politischer Kritik an den Forderungen und Enthüllungen über Verstrickungen in die rechtsextreme Szene nahm der Zuspruch in der Folge deutlich ab. Derzeit ziehen die Kundgebungen – so sie coronabedingt stattfinden können – nur noch wenige hundert Teilnehmer an.
Für Kontroversen sorgte zuletzt ein Auftritt des ehemaligen AfD-Spitzenpolitikers Andreas Kalbitz am 9. November 2020, dem Jahrestag der Novemberpogrome 1938. Dieser war zuvor aufgrund einer früheren Mitgliedschaft in der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ aus der Partei ausgeschlossen worden.
Von Beginn an mit Rechtsextremen vernetzt
Die Organisatoren waren von Anfang an gut mit der rechtsextremen Szene vernetzt. Bekannte Neonazis nahmen an den Aufzügen teil. Hooligans übernahmen Ordnerdienste. Regelmäßig traten Redner aus der extremen Rechten auf. Bundesweit bildeten sich Ableger, die teils – wie „Legida“ in Leipzig – deutlich radikaler auftraten. Umso mehr wunderten sich Beobachter, dass die deutschen Verfassungsschutzbehörden die Bewegung nicht ins Visier nahm.
In Sachsen äußerten Politiker der CDU vereinzelt sogar Verständnis, sprachen von „besorgten Bürgern“, deren Sorgen und Nöte man ernst nehmen müsse. Gegenproteste wurden seitens der Dresdner Versammlungsbehörde mittels Auflagenbescheiden regelmäßig erschwert.
Im Mai 2021, sechseinhalb Jahre nach dem Erstarken der Bewegung, hat auch der sächsische Verfassungsschutz die Gefahr endlich identifiziert, auf die Beobachter all die Jahre beständig hingewiesen hatten. „Pegida“ bietet Rechtsextremen eine Plattform zur Agitation verfassungsfeindlicher Inhalte.
„Auf diese Weise wird zugleich eine immer weiter fortschreitende Entgrenzung zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert“, erläuterte LfV-Chef Dirk-Martin Christian. „Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung.“
Vorbild für „Querdenken“
Rückblickend lässt sich feststellen, dass „Pegida“ die rechte Protestkultur auf der Straße nachhaltig verändert hat. Waren Neonazis früher meist unter sich, finden sie heute Anschluss bei rechtspopulistischen Initiativen oder gründen gleich selbst solche Tarnorganisationen, um leichter Anschluss in der gesellschaftlichen Mitte zu finden.
Wenige Wochen nach Ausbruch der Coronakrise nutze in Stuttgart Michael Ballweg das Pegida-Konzept zum Aufbau der Querdenker-Bewegung, die ein ähnliches heterogenes Publikum mit Neigung zu extremistischen und esoterischen Positionen anzieht. Verbale Angriffe auf den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten kannte man längst von „Pegida“. Gleiches gilt für den Schulterschluss mit Rechtsextremen und der Einbindung rechter Hooligans. Schon „Pegida“ grenzte sich ganz bewusst nicht von dieser Klientel ab.
Nachdem erste Landesämter ab Dezember 2020 begonnen hatten, Teile der Querdenken-Bewegung zu beobachten, richtete das Bundesamt für Verfassungsschutz Ende April den neuen Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ein.
Die Begründung: Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen sei in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich. Das nachrichtendienstliche Schubladendenken stand einer früheren Beobachtung von „Pegida“ anscheinend jahrelang im Weg.
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