Die sächsische Landesregierung hat am Mittwoch, dem 26. Mai, die Eckpunkte der nächsten Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Dabei sind zahlreiche Lockerungen geplant: Der gesamte Einzelhandel kann wieder normal öffnen, private Kontaktbeschränkungen könnten bald ganz entfallen und auch für Sportanlagen, Freibäder, Vergnügungsparks und Messen soll es bald eine Perspektive geben. Eine Besonderheit: Die Schutzverordnung soll nur für zwei Wochen gelten und bereits am 14. Juni aktualisiert werden.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt noch bis zum 30. Mai. Jene, deren Details heute präsentiert wurden, wäre dann vom 31. Mai bis zum 13. Juni gültig. Für viele wohl die wichtigste Neuerung: Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 50 dürfen sich draußen bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht. Bislang sind private Treffen auf zehn Personen aus zwei Haushalten beschränkt – in geschlossenen Räumen sogar nur fünf.In Leipzig könnte diese Regel schon am kommenden Montag gelten – sofern die Inzidenz in der Messestadt bis Samstag unter 50 bleibt. Aktuell liegt sie knapp über 30. Allerdings verwies Sozialministerin Petra Köpping (SPD) darauf, dass sie wegen des Meldeverzugs über Pfingsten in den kommenden Tagen wieder etwas steigen könnte.

Einzelhandel darf normal öffnen

Aber auch für Inzidenzen unter 100 sieht die neue Schutzverordnung einige Erleichterungen vor: Der gesamte Einzelhandel darf wieder normal öffnen, also ohne vorherige Termin- und Abholvereinbarungen. Voraussetzung bleibt aber ein tagesaktueller Negativtest. Ausgenommen von dieser Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Drogerien und Baumärkte.

Zudem dürfen Freibäder und Vergnügungsparks wieder öffnen. Auch hier sind tagesaktuelle Negativtests nötig. Fällt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt dauerhaft sogar unter 50, sind auch Innengastronomie, Kontaktsport im Innenbereich und Sportveranstaltungen mit Publikum wieder möglich. Voraussetzung auch hier: tagesaktuelle Negativtests. Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt sogar die Testpflicht. Allerdings muss die Inzidenz 14 Tage am Stück so niedrig sein.

Keine Kontaktbeschränkungen und mobile Demos

Aktuell arbeitet die Landesregierung bereits an einem Konzept für die Zeit ab dem 14. Juni. Dieses enthält laut Köpping unter anderem folgende Eckpunkte: Kontaktbeschränkungen im Privatbereich entfallen komplett, Kantinen und Mensen öffnen ohne Testpflicht, Demonstrationen dürfen wieder als Aufzüge stattfinden, die Quadratmeterregel im Einzelhandel wird gelockert und Messen sind wieder möglich.

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Inzidenz weiterhin sinkt. Welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die genannten Lockerungen ab dem 14. Juni in Kraft treten können, sagte Köpping noch nicht. Darüber soll in den kommenden Wochen noch beraten werden.

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