Wer schützt eigentlich die Naturschutzgebiete in Sachsen, wenn es die Naturschutzbehörden nicht tun? Wenn sie meinen, dass wirtschaftliche Interessen wichtiger sind als die Einhaltung der Schutzauflagen etwa im Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, wo einfach mal eine Baustraße mitten im Natura 2000-Gebiet Röderaue gebaut wurde – gesetzwidrig, wie der NABU Sachsen feststellt.
Der NABU Sachsen hat deshalb Klage gegen den Landkreis Meißen wegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Verlegung eines Breitbandkabels und zum Ausbau eines Weges in Natura 2000-Gebieten beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden vor Beginn der Baumaßnahmen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, an den Planungen im Röderauwald beteiligt. Betroffen sind das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“, das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“.
„Nachdem wir Kenntnis von dem Bau erlangt hatten, haben wir Widerspruch eingelegt. Erst da hat der Landkreis Meißen im Nachgang die Naturschutzvereinigungen beteiligen wollen – nach längst erfolgtem Straßenbau und viel zu spät für die Schutzgebiete“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. „Deshalb bleibt uns im Interesse des Natur- und Artenschutzes als letzter Ausweg nur, Klage einzureichen.“
Konkret wurde im Frühjahr 2019 bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegt und der bestehende Waldweg als Straße ausgebaut. Dabei wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter hoch aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke und einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet.
Dadurch stellt der Weg bei Hochwasser eine Sperre dar und verhindert so die für den Auwald notwendige großflächige Überschwemmung. Größere zusammenhängende, naturnahe Auwälder zählen heute in Mitteleuropa zu den seltensten Biotoptypen überhaupt. Sie sind unter anderem durch den Klimawandel gefährdet und auf „menschliche Unterstützung“, etwa durch periodische Flutungen, angewiesen. „Was aber im Röderauwald geschehen ist, stellt das glatte Gegenteil dar, deshalb müssen wir unsere Stimme für die Natur nutzen und notfalls vor Gericht geltend machen“, sagt Bernd Heinitz.
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