Städte wie Leipzig sind mit der Ausrufung des Klimanotstands schon vorangegangen. Die Bundesregierung hat eigene Klimaziele. Aber wenn man auf ein Bundesland wie Sachsen schaut, fehlt da bislang jede Vision, wie dieser Freistaat bis 2035 klimaneutral werden könnte. Jetzt versucht die Linksfraktion, die Landesregierung zu einem Klimaschutzgesetz zu drängen.

Bayern, Thüringen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und andere Länder haben bereits ein landesspezifisches Klimaschutzgesetz erlassen, um die Treibhausgas-Minderungsziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen, stellt die Linksfraktion im Landtag fest. Sachsen hat ein solches Gesetz noch nicht. Das soll sich nun ändern mit dem von der Linksfraktion eingebrachten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz (Drucksache 7/4895).„Sachsen hat es seit 20 Jahren nicht geschafft, seine Treibhausgas-Emissionen in nennenswertem Umfang zu mindern. Es ist höchste Zeit für ein Landesgesetz, das erstmals nationale und internationale Klimaschutzziele festlegt. In unserem Gesetzesentwurf schlagen wir für die Sektoren Stromproduktion, Wärmeerzeugung, Mobilität, Landwirtschaft, Industrie sowie Wald- und Forstwirtschaft spezifische Minderungsziele vor“, erklärt Marco Böhme, Sprecher für Klimaschutz, Energie und Mobilität, die Ziele des Gesetzvorschlages.

„Dabei orientieren wir uns am Pariser Klimaschutzabkommen, das die Klimaerhitzung wenigstens auf 1,5 °C begrenzen soll. Bis 2035 soll die bilanzielle Stromproduktion in Sachsen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden. Sachsen soll bis zum Jahr 2050 ein klimaneutraler Industriestandort werden.“

Was Sachsen übrigens auch so schon schaffen muss. Denn mit dem Kohleausstiegsfahrplan muss der in Sachsen erzeugte Kohlestrom bis 2038 komplett aus erneuerbaren Energien ersetzt sein. Tatsächlich wird der Zeitpunkt sogar noch früher kommen, wahrscheinlich sogar vor 2030. Schon die steigenden CO2-Preise werden die Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke massiv infrage stellen.

„Schon jetzt darf man getrost davon ausgehen, dass kein deutsches Kohlekraftwerk bis 2038 laufen wird, vermutlich nicht einmal bis 2035“, schreibt Michael Bauchmüller in einem Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“: „Alles spricht dagegen: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird zunehmend auch die Rentabilität und Flexibilität fossiler Großkraftwerke herausfordern – erstmals war im vorigen Jahr europaweit mehr erneuerbarer als fossiler Strom im Netz.“

Weshalb man auch die Aussagen der LEAG zu ihrem neuen Revierplan in der Lausitz in Zweifel ziehen darf: „Für die Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose im Tagebau Nochten ist indessen nach wie vor eine klare und nachweisbare energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit gegeben. Aufgrund seiner Lage, der Beschaffenheit der Reichwalder Kohle sowie des Tagebaufortschrittes gibt es dazu keine Alternative, um insbesondere das Kraftwerk Boxberg langfristig zu versorgen.“

Von „langfristig“ kann auch in der Lausitz keine Rede sein. Aber der Kohlekonzern spielt weiter mit einer sichtlich ratlosen Landesregierung, die selbst nicht den Mut hat, Leitplanken zu setzen und das Wohl des Landes in den Mittelpunkt zu stellen. Denn eigentlich kann man auch auf Landesebene wissen, was getan werden kann und muss, um ab 2035 mit eigenen alternativen Erzeugerkapazitäten auf eigenen Füßen stehen zu können.

„Wir wollen die Ministerien und die Kommunen verpflichten, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, deren Erfolg kontinuierlich evaluiert wird – auch durch einen neu geschaffenen Klimaschutzrat. Die Kenia-Koalition hat es derweil immer noch nicht geschafft, das veraltete Energie- und Klimaprogramm zu novellieren“, kritisiert Böhme.

Das alte Klimaprogramm stammt noch aus der schwarz-gelben Regierungszeit von 2012 und hatte eigentlich schon 2019 novelliert werden sollen. Aber das ging dann im nächsten Wahlkampf gleich mal unter. Und seitdem stockt die Sache, mutmaßlich, weil die Positionen zu Kohle, Klima und Umwelt in den drei Koalitionsparteien extrem weit auseinanderklaffen.

„Uns ist dabei bewusst, dass Menschen mit höheren Einkommen mehr Möglichkeiten haben als arme Menschen, sich klimafreundlicher zu verhalten“, sagt Böhme. „Wir wollen daher festlegen, dass keine der vom Gesetz vorgeschriebenen oder abgeleiteten Maßnahmen Armut im Land verstärken darf. Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen also nicht mit Maßnahmen prozentual höher belastet werden als Menschen mit hohem Einkommen. Zudem sollen die chronisch klammen Kommunen die Kosten ihrer Klimaschutzmaßnahmen vom Freistaat erstattet bekommen.“

Und Ansätze, die Klimapolitik deutlich zu ändern, gibt es aus seiner Perspektive genug: „Wir wollen im Zuge dessen auch weitere Gesetze ändern und beispielsweise erreichen, dass der öffentliche Nahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe wird, die mit Mindestbedienstandards in ganz Sachsen zu erfüllen ist. Zwei Prozent der Landesfläche sollen zu Vorranggebieten für Windenergieanlagen werden.“

Der Gesetzentwurf wird in einer ersten Lesung am 3. Februar 2021 in den Landtag eingebracht. Die Eckpunkte lassen sich hier in einer Zusammenfassung nachlesen.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Liebe L-IZ,
da es so einen Zungenschlag von Euch im Artikel gibt:
Zur Klarstellung zum Thema Kohleausstieg:
Das Gesetz sieht für alle Sektoren, auch für den Sektor Strom vor, das bis 2030 70 % Treibhausgasemissionen eingespart werden müssen. Das geht nur ohne Kohle. Insofern schreibt das Gesetz ebenfalls einen raschen Kohleausstieg bis spätestens 2030 vor.
Die komplette Einbringungsrede des Klimaschutzgesetzes gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=5RPwvAYLOWs

Schreiben Sie einen Kommentar