2011 war Dresden eigentlich das große Testfeld, auf dem Sachsens Ermittler ausprobierten, wie weit man Funkzellenabfragen nutzen konnte, um möglichst viele Menschen zu erfassen, die sich in ein unübersichtliches Demonstrationsgeschehen gewagt hatten. Der Protest gegen den üblichen Februaraufmarsch der Rechtsradikalen mündete ja dann bekanntlich in Dutzende Prozesse, in denen auch die Ergebnisse der Funkzellenabfrage gegen die Beschuldigten zitiert wurden. Seitdem hat Sachsens Polizei die Funkzellenabfrage regelrecht zur Routine gemacht.
Etwas, was zumindest die Linksfraktion im Landtag noch immer beunruhigt, denn damit werden ganz systematisch Bürgerrechte ausgehebelt. Denn selbst wenn das Mittel angewendet wird, um wirklich kriminellen Machenschaften auf die Schliche zu kommen, werden als „Beifang“ immer auch tausende Kontaktdaten völlig unbeteiligter Bürger erfasst, die nur dummerweise zum falschen Zeitpunkt in einer Funkzelle unterwegs waren. Und sie werden fast nie darüber informiert.
Wer ein Handy benutzt, ist je nach Aufenthaltsort Teil einer Funkzelle – und kann so jederzeit in eine Funkzellenabfrage geraten, die inzwischen zu den routinemäßigen Ermittlungsmethoden der sächsischen Behörden gehören. So gehen regelmäßig Daten vieler unbeteiligter Menschen ins Netz, wenn Straftaten verfolgt werden. Die Staatsregierung aber will nicht transparent machen, wer in welchem Umfang davon betroffen ist, obwohl dies in technischer Hinsicht möglich ist, wie es etwa das Land Berlin zeigt, kritisiert nun die Linksfraktion. In Sachsen werde dies jedoch nicht statistisch erfasst (Drucksache 7/2986).
Wie umfassend die Funkzellenabfragen mittlerweile sind, macht die Antwort von Justizministerin Katja Meier auf die Landtagsanfrage von Antje Feiks deutlich: „Die Anzahl von Anträgen auf Durchführung dieser Funkzellenabfragen wird statistisch nicht erfasst und kann mithin automatisiert nicht recherchiert werden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2020 wurden durch die Telekommunikationsüberwachungs-Stelle (TKÜ-stelle) beim Landeskriminalamt 1.025 richterliche Anordnungen für Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit 922 Ermittlungsverfahren umgesetzt.“
Wie massiv die Zahl der Funkzellenabfragen gestiegen ist, haben wir u.a. hier geschrieben.
Die Linksfraktion will sich für ein Sächsisches Funkzellenabfragen-Transparenz-System einsetzen, damit eine parlamentarische Kontrolle möglich wird und alle Bürgerinnen und Bürger Auskunft erhalten können, in welchem Umfang ihre Daten bei Funkzellenabfragen erfasst worden sind (Den Antrag dazu findet man hier, Drucksache 7/4584).
Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin für Datenschutz der Linksfraktion im Landtag: „Funkzellenabfragen sind Mittel der technischen Überwachung, die in die Grundrechte unbeteiligter Menschen massenhaft eingreifen. Im Rechtsstaat muss kontrollierbar sein, ob die Ermittlungsbehörden verhältnismäßig vorgehen – ohne Informationen können das aber weder Abgeordnete noch Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen. Deshalb fordern wir Transparenz nach Berliner Vorbild, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.“
Sachsen kann sich also nicht wirklich darauf herausreden, dass das Zusammensammeln dieser Daten zu aufwendig wäre. Dass die Regierung so argumentiert, erzählt nur davon, dass man bei Nutzung dieses Instruments von Anfang an intransparent arbeitet und so wichtige Vorgänge ganz bewusst nicht elektronisch speichert. Da will sich ein von Kontrollwillen und Überwachungsdenken geprägter Staatsapparat selbst nicht in die Karten gucken lassen, was er alles überwacht und speichert. Da fängt das Verschleiern schon mit der Anweisung der Datenerfassung an – und endet, wie man sieht, auch nicht beim Auswerten der gesammelten Daten.
„Ein Transparenzsystem, das in enger Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu entwickeln wäre, würde die Betroffenen von Funkzellenabfragen schützen, insbesondere die Trägerinnen und Träger von Berufsgeheimnissen wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Medienschaffende“, geht Antje Feiks auf ein besonders Problem bei diesen Funkzellenabfragen ein. „Es muss klar sein, wer mit welcher Begründung welche Funkzellenabfragen beantragt und ausgeführt hat, wie die Ergebnisse aussahen und welche Daten erhoben wurden. In Sachsen gibt es leidvolle Erfahrungen mit überzogenen Funkzellenabfragen.“
Die Nicht-Auskunft des Justizministers empfindet Valentin Lippmann als Armutszeugnis des sächsischen Rechtsstaats
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