Noch ist es nicht beschlossen, sondern gab es am Donnerstag, 26. November, erst einmal die Anhörung zum neuen sächsischen Naturschutzgesetz, das die schlimmsten Fehler der Gesetzesänderung von vor zehn Jahren reparieren soll. Im Zentrum steht dabei der Passus, der das Fällen tausender Bäume auf Privatgrundstücken möglich gemacht hatte unter dem Label „weniger Bürokratie“.

Im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages wurden am Donnerstag diverse Expertinnen und Experten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes angehört. Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, den Kommunen bezüglich der Ausgestaltung ihrer Baumschutzsatzungen wieder mehr Entscheidungsfreiheit zuzugestehen.

Denn eine Änderung des Gesetzes im Jahr 2010 hat faktisch zur Aufhebung vieler kommunaler Gehölzschutzsatzungen geführt und den Kommunen in dieser Hinsicht Gestaltungsspielraum genommen.

„Mit der geplanten Änderung sollen die Kommunen endlich wieder in die Lage versetzt werden, über den kommunalen Baumschutz selbst entscheiden zu können. Das soll ihnen ein Stück ihrer kommunalen Entscheidungsfreiheit zurückgeben“, erklärte dazu am Donnerstag Volkmar Zschocke, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Im Moment gibt es insbesondere Einschränkungen in Bezug auf Baumarten, den Stammumfang und den Standort. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken können nicht als geschützte Landschaftsbestandteile durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt werden. Das wollen wir Bündnisgrüne gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern nun wieder ermöglichen.“

Schon 2011 zeitigte die Gesetzesänderung von 2010 ihre Folgen. Denn es wurden ja nicht nur tausende Bäume gefällt, es wurden auch entsprechend weniger Ersatzpflanzungen vorgenommen. Sachsen hat also tausende Bäume regelrecht verloren.

„Ein Blick auf die Zahlen des BUND, der für seine Umfrage bei 72 Kommunen nachgefragt hat, macht außerdem deutlich, wie wichtig und dringlich die geplante Änderung ist“, geht Zschocke auf die Zahlen ein.

„Im Jahr 2009, noch vor der Gesetzesänderung, gab es 15.500 Anträge, 11.000 Fällgenehmigungen und 17.500 Ersatzpflanzungen. 2011, nach Inkrafttreten der neuen Fassung, waren es nur noch 4.000 Anträge, 3.200 Genehmigungen und 4.000 Ersatzpflanzungen. Das heißt, für einen Großteil der Fällungen wurde gar nicht mehr nachgefragt, und natürlich gab es deshalb auch viel weniger Ersatzpflanzungen.“

Bei der Anhörung im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sprach auf Einladung der Grünen-Fraktion auch Dr. David Greve, Landesgeschäftsführer des BUND-Landesverbandes Sachsen.

Er begrüßte die geplanten Anpassungen und betonte: „Nach der Einführung des Paragrafen 19 ‚Geschützte Landschaftsbestandteile‘ im Sächsischen Naturschutzgesetz Jahr 2010 stellte sich heraus, dass diese Regelung einen Bärendienst für den Naturschutz darstellte. Überall fielen unnötig Baumbestände der Kettensäge zum Opfer, während gleichzeitig in den Behörden die Novelle mitnichten zu geringerem Verwaltungsaufwand führte, sondern zum Teil der Beratungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sogar anstieg.“

Eine entsprechende Umfrage des BUND im Juli 2014 brachte weitere erschreckende Ergebnisse zutage. In der Auswertung bilanzierte der BUND unter anderem einen weiterhin hohen und unkontrollierten Grünverlust sowie eine Verfehlung des anstrebten Bürokratieabbaus.

Ab 2021 sollen Sachsens Kommunen endlich wieder richtige Baumschutzsatzungen erlassen dürfen

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