Am Montag, 9. November, veröffentlichte der Sächsische Rechnungshof (SRH) seinen Jahresbericht. Einer, in dem die sächsische Haushaltsführung einmal mehr harsch kritisiert wurde. Und dabei ging es nicht nur um die Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Coronakrise. Auch wenn es Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Haushaltspolitik, auf den ersten Blick so interpretierte. Erst einmal muss ja Corona bewältigt sein.
„Die Kritik des Rechnungshofs am Corona-Bewältigungsfonds erschließt sich mir nicht“, sagte Dirk Panter am Montag. „Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, Wirtschaftlichkeit anzumahnen. Aber: Wir dürfen beim Blick auf das Geld nicht die Gesellschaft vergessen. In Sachsen war und ist der Corona-Bewältigungsfonds ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie-Folgen. Sparsamkeit allein ist noch kein Synonym für Generationengerechtigkeit.
Unsere Aufgabe ist es, soziale Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in der Krise zu bewahren. Wenn wir auf viele unserer Nachbarländer blicken, sind wir in Sachsen und in Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Krise gekommen. Das haben wir auch dem entschlossenen Handeln hier im Freistaat, von Staatsregierung und Landtag, aber auch im Bund, vor allem Finanzminister Olaf Scholz, zu verdanken.“
Und er ergänzte: „Auch wenn ich nicht alle Positionen des Rechnungshofs teile, so danke ich doch Prof. Binus und seinen Kolleginnen und Kollegen für ihre gründliche Arbeit. Wie in der Vergangenheit werden wir uns in den kommenden Monaten intensiv mit dem Bericht auseinandersetzen.“
Denn einen wichtigen Kern hat ja die Kritik des Rechnungshofs, auch wenn das in der Meldung des Rechnungshofs ein bisschen holterdipolter geht.
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, drückte es am Montag so aus: „Wir haben in unseren Berichten wiederholt darauf hingewiesen, dass der Freistaat Sachsen sich auf größere jährliche Schwankungen der Einnahmen einstellen muss. Wir haben immer wieder empfohlen, Mehreinnahmen zur wirkungsvollen Haushaltsvorsorge zu nutzen und die Abführung an die Haushaltsrücklage gesetzlich zu regeln. Doch die Vorbereitung auf konjunkturell schwierige Zeiten war in den vergangenen Jahren für die sächsische Staatsregierung offensichtlich von nachrangiger Bedeutung.
Von 2010 bis 2019 führte sie der Haushaltsrücklage lediglich 1,7 Milliarden Euro zu, obwohl der Haushalt im Vergleichszeitraum insgesamt 6,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen verbuchen konnte. So waren die Aufstellung eines Nachtragshaushalts und eine Kreditermächtigung von rund 6 Milliarden Euro erforderlich, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigen zu können. Zudem entstand neben dem Staatshaushalt ein weiteres Sondervermögen, das zum allergrößten Teil aus der Kreditermächtigung finanziert wird.“
Eine Haushaltsrücklage findet er also gut, Sondervermögen eher nicht.
Ein Sondervermögen mit einem Ausgabevolumen von rund 7 Milliarden Euro neben einem Kernhaushalt von 21,4 Milliarden Euro hält Prof. Dr. Binus für sehr bedenklich: „Im Lichte der Grundsätze für das staatliche Finanzwesen ist ein solches Sondervermögen kaum mehr vertretbar. Mit dem Sondervermögen entsteht eine Sonderrechnung neben der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Haushaltsrechnung. Damit kann die Haushaltsrechnung in den kommenden Jahren die Zwecke öffentlicher Rechnungslegung – für Rechenschaft, Vergleichbarkeit und Transparenz zu sorgen – nur noch sehr eingeschränkt erfüllen.“
Mit dem „Sondervermögen“ ist tatsächlich die Kreditermächtigung zur Bewältigung der Coronakrise gemeint. So gesehen kein Vermögen, sondern ein möglicher Schuldenberg, der auf die aktuellen 6,3 Milliarden Euro obendrauf käme, wenn die Kredite auch in Anspruch genommen werden.
Tatsächlich attestiert der Rechnungshof dem Freistaat eine solide Haushaltsführung. Zumindest bis 2018: „Zwar stellt der SRH für das Haushaltsjahr 2018 eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung fest, aber ob das für zukünftige Haushaltsjahre der Fall sein wird, wird davon abhängen, inwieweit Haushaltsrecht konsequent eingehalten wird.“
Prof. Dr. Binus: „Die Übertragung von Ausgabeermächtigungen im sächsischen Haushalt entwickelt sich immer stärker von einer Ausnahme von der straffen Bindung an das Haushaltsjahr zu einer weit ausgedehnten Restewirtschaft. Seit 2009 haben die Ausgabereste den Gesamtwert von 2 Milliarden Euro nicht unterschritten. Im Jahr 2018 wurden rd. 1,38 Milliarde Euro an außer- und überplanmäßigen Ausgaben zusätzlich bewilligt. Wir stellen insgesamt fest, dass sich Entscheidungen im Grenzbereich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit mehren.“
Das klingt erst einmal brisant. Im Bericht wird dann auch akribisch aufgelistet, wo diese Ausgabereste entstanden sind. Der größte Posten z. B. im Ministerium für Arbeit und Wirtschaft – rund 800 Millionen Euro. Doch das hat nichts mit dunklen Kassen oder heimlichen Rücklagen zu tun, sondern mit dem völlig durchbürokratisierten Förderwesen in Sachsen.
Gerade die sächsischen Kommunen können das bereitgestellte Geld meist nicht abrufen, weil ihnen entweder die Eigenfinanzen fehlen, die Anträge zu lange im bürokratischen Verfahren sind, Fristen abgelaufen sind oder schlicht keine Baufirmen gefunden werden können, womit die Projekte im nächsten Jahr neu beantragt werden müssen.
Und der Blick auf Leipzig zeigt, dass dem Berg von Ausgaberesten im Staatshaushalt ebenso ein Berg von Ausgaberesten in den Kommunen gegenübersteht. Über 300 Millionen Euro hat Leipzigs Stadtrat längst bewilligt, die aber schlicht nicht gebaut wurden.
Indirekt zielt Binus’ Kritik also auf das starre und oft realitätsfremde Förderwesen in Sachsen.
Und es ist schlicht nicht damit zu rechnen, dass dieser Berg von 2,9 Milliarden Euro auf einmal abgerufen werden wird. Dafür sorgt schon die penible Genehmigungspraxis der sächsischen Ministerien.
Selbst der eigene sächsische Hochbau konnte über 300 Millionen Euro nicht abrufen, das Innenministerium genauso. Und im Umweltministerium, im Kultus- und im Wissenschaftsministerium sieht es nicht viel anders aus. Seit 2014 wächst dieser Berg der genehmigten Projekte, die schlicht nicht umgesetzt werden können. Der Rechnungshofbericht weist da sehr akribisch aus.
Etwas anders ist es mit der Kreditermächtigung zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
„Dem SRH ist sehr wohl bewusst, dass eine Soforthilfe, wie die zur Abwendung der Schäden einer Pandemie, Ausnahmen von den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit bedingt“, betont der Rechnungshof. „Aber die Gesetze zur Bewältigung der Coronakrise in Sachsen begegnen in weiten Teilen verfassungsrechtlichen Bedenken und die Schuldenaufnahme im Sondervermögen verzerrt die finanziellen Verhältnisse des Staates.“
Und da kommt dann bei Prof. Dr. Binus das angelernte neoliberale Denken durch, wenn er mitten in der Krise, wo die Gelder noch nicht einmal abgerufen sind, vor den finanziellen Lasten für künftige Generationen warnt: „Die Corona-Schulden könnten die Finanzschulden des Landes mehr als verdreifachen. Das Finanzministerium verfügt neben der neuen Kreditermächtigung im Corona-Bewältigungsfonds von 6 Milliarden Euro über alte Ermächtigungen zur Aufnahme von Schulden über 8 Milliarden Euro.
Der wesentliche Unterschied ist: Bei diesen alten Kreditermächtigungen von 8 Milliarden Euro greifen die Regeln der Verfassung zur Tilgung der Neuverschuldung nicht. Sollte das Finanzministerium sie in Anspruch nehmen, ist das Entstehen von ‚Ewigkeitsschulden‘ nicht ausgeschlossen. Wir sehen unbedingten Regelungsbedarf zur Wahrung der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Außerdem stellt die Finanzierung von Sondervermögen mit Kreditmitteln diese als Vorsorgeinstrumente infrage. Deshalb empfehlen wir eine kritische Bestandsaufnahme aller Sondervermögen im Hinblick auf künftig finanzierbare, zwingend notwendige Bedarfe und deren Wiedereingliederung in den Staatshaushalt.“
Möglicherweise hat er mit dem Hinweis „alte Ermächtigungen zur Aufnahme von Schulden über 8 Milliarden Euro“ recht. In der sächsischen Verfassung heißt es dazu: „Der Haushaltsplan ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Das Verbot der Kreditaufnahme gilt ebenso für rechtlich unselbstständige Sondervermögen des Freistaates Sachsen. Am 31. Dezember 2010 bestehende Kreditermächtigungen, soweit sie noch nicht zurückgeführt sind, bleiben unberührt.“
Aber ist eine sächsische Staatsregierung in der Lage, einfach alte Kreditermächtigungen dazu zu nutzen, noch zusätzlich für 8 Milliarden Euro Schulden aufzunehmen? Welchen Sinn sollte das machen, wenn der aktuelle Finanzminister jetzt schon fordert, gleich im nächsten Jahr wieder in die Tilgung der Corona-Kredite einzusteigen?
Es ist also ein Phantom, das Binus da an die Wand malt. Und Sachsen kann von Glück reden, wenn es die bewilligten 6 Milliarden Euro zur Corona-Bewältigung nicht in voller Höhe braucht. Und natürlich hat Panter recht, wenn er diese etwas schräge Kritik ausgerechnet jetzt unangebracht findet, wo insbesondere SPD und Grüne dafür kämpfen, dass wirklich ein kompletter 21-Milliarden-Euro-Haushalt zustande kommt und Sachsen nicht jetzt aus blanker Panik wichtige Finanzierungen (wie die zum Sozialbereich) zusammenstreicht und damit dauerhaft wichtige Strukturen demoliert.
Eher steht zu befürchten, dass der Berg der Ausgabereste weiter wächst, weil auch durch Corona wichtige Investitionsprojekte scheitern oder verschoben werden müssen.
Und auch der Finanzminister wird über diese Aufforderung nur den Kopf schütteln: „Der SRH fordert die sächsische Staatsregierung auf, baldmöglichst mit der Konsolidierung des Gesamthaushaltes zu beginnen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der verfassungsmäßigen Tilgungsverpflichtung.“ Etwas, was die CDU-geführte Landesregierung seit Jahrzehnten praktiziert und bislang nicht ein einziges Jahr ausgesetzt hat, es genau so zu praktizieren.
Berg der investiven Ausgabereste wuchs in Leipzig 2019 um 68 Millionen Euro an
Berg der investiven Ausgabereste wuchs in Leipzig 2019 um 68 Millionen Euro an
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