Fast hat man es bei all den Krisen des Jahres 2020 vergessen, dass es da ja auch noch eine Haushaltspolitik in Sachsen gibt und ab 2020 auch mal die ganzen Schäden durch die „Polizeireform 2020“ wieder ausgebessert werden sollten. Aber die Folgen einer falschen Kürzungspolitik zu reparieren dauert ganz eindeutig länger, als den Schaden erst einmal anzurichten. In der nächsten Woche wird das Thema Polizeistärke wieder im Sächsischen Landtag behandelt.

Im Kern geht es um den Grundfehler des damaligen Innenministers Markus Ulbig (CDU), der auch bei der sächsischen Polizei ab 2011 einfach mit dem großen Rasenmäher drauflos kürzte, weil die damalige schwarz-gelbe Regierung regelrecht besessen davon war, das sächsische Landespersonal drastisch einzudampfen.

Ohne tatsächlich auf die Aufgaben zu achten, die jede einzelne Behörde eigentlich abzusichern hat. Entsprechend große Schäden richtete diese Politik im gesamten Freistaat an – mit fehlenden Lehrern, fehlenden Planern, fehlenden Richtern, Staatsanwälten, Justizbeamten und eben auch Polizistinnen und Polizisten.

In Leipzig ist das dadurch aufgerissene Loch bis heute nicht gestopft.

Und so wird in der kommenden Plenarwoche des Sächsischen Landtages unter anderem ein Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD zur Personalplanung bei der sächsischen Polizei behandelt. Der Antrag zielt darauf ab, regelmäßige Fachkommissionsberichte zu etablieren und dadurch nachhaltige und aufgabenorientierte Organisationsstrukturen bei der Polizei zu gewährleisten.

„Es gehört zu einer der Kernaufgaben des Staates, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dazu braucht es eine aufgabengerechte Personalausstattung bei der Polizei“, sagt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Nach der grundsätzlichen Korrektur des Stellenabbaus bei der Polizei in den letzten Jahren braucht es mit Blick in die Zukunft nun eine Personalplanung, die sich stärker an den tatsächlichen Aufgaben orientiert.“

Die Fachkommission wurde eingesetzt, um tatsächlich einmal einen realistischen Personalbedarf für die sächsische Polizei zu ermitteln. Denn den kannte auch Ulbig nicht, als er 2011 seine „Polizeireform 2020“ verkündete. Mittlerweile hat die Kommission sehr belastbare Vorschläge gemacht. Und natürlich wäre es eine gute Idee, die Fachkommission auch künftig einzusetzen, um immer wieder zu kontrollieren, ob die tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte auch dem Bedarf entsprechen.

„Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern setzen wir uns deshalb dafür ein, dass die Fachkommission den Personalbedarf und die Organisationsstruktur bei der sächsischen Polizei künftig regelmäßig evaluiert und den Abgeordneten des Sächsischen Landtages dadurch eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Personalplanung liefert“, sagt Lippmann.

„Wir Bündnisgrüne werben schon lange dafür, die Personalplanung bei der sächsischen Polizei mit solchen Berichten auch dauerhaft zu untersetzen. Nur so können wir eine nachhaltige und aufgabenorientierte Personalplanung gewährleisten.“

Denn wenn die Lücken beim Personal erst einmal aufgerissen sind, dauert es Jahre, bis überhaupt erst wieder der ursprüngliche Personalstand hergestellt wurde. Auch Polizist/-innen müssen erst ausgebildet werden. Und selbst wenn die ersten verstärkten Jahrgänge im Dienst auftauchen, dauert es noch weitere Jahre, das ursprüngliche Soll wieder zu erreichen. Zehn Jahre etwa – bis 2024, wie die jüngsten Prognosen zeigten.

„Die Koalition hat vereinbart, Sachsen zu einem noch sichereren Land zu machen. Die Weichen dafür wurden durch die zuletzt deutliche Anhebung des Einstellungskorridors gestellt“, betont Lippmann.

„In den nächsten Jahren müssen neben den Bedarfen im Polizeivollzugsdienst und der Präsenz in der Fläche auch die deutlich erkennbaren Personalbedarfe im Bereich der Verkehrspolizei abgesichert werden. Um diese Aufgaben zufriedenstellend zu bewältigen, ist aus unserer Sicht die kontinuierliche Analyse des Personalbedarfs durch eine Fachkommission von großer Bedeutung. Künftig soll die Kommission den Landtag alle zwei Jahre über ihre Analysen unterrichten.“

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