LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 83, seit 25. September im HandelSeit Anfang des Jahres hat das sächsische Innenministerium (SMI) bei mehreren Abschiebungen aus Sachsen gegen Abmachungen im Koalitionsvertrag verstoßen. Laut Sächsischem Flüchtlingsrat (SFR) wurden mehrfach Familien getrennt, Personen direkt von ihrem Arbeitsplatz abgeholt und Menschen mit Behinderung abgeschoben. Außerdem sei bei einer versuchten Abschiebung eines Minderjährigen das Kindeswohl missachtet worden, so der SFR.

Das von der CDU geführte Innenministerium gerät nun zunehmend in die Kritik der Koalitionsparteien. Denn im 2019 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen steht: „Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden.“

Außerdem heißt es: „Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden.“

Nachdem wegen der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie zwischenzeitlich keine Abschiebungen stattfinden konnten, hat die Landesdirektion Sachsen seit der Wiederöffnung der Lufträume am 7. Juni insgesamt 108 Menschen abgeschoben. Die bis Redaktionsschluss letzte Abschiebung fand am 1. September statt. Insgesamt wurden an diesem Tag 30 Menschen aus den Landkreisen Erzgebirge, Meißen und Dresden nach Georgien abgeschoben.

Laut SFR wurden dabei insgesamt vier Familien getrennt. Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Jahr gegen Abmachungen aus dem Koalitionsvertrag verstoßen wurde. „Die Sammelabschiebung nach Georgien reiht sich ein in eine traurige Kontinuität der sächsischen Abschiebepraxis“, sagt Paula Moser vom SFR. Sie fordert eine Aufklärung des Falls: „Zu veranlassen, dass Familien nicht getrennt werden dürfen, ist kein komplexer Verwaltungsakt. Dem Innenministerium mangelt es aber offenbar an politischem Willen.“

Grüne und SPD kritisieren Vorgehen bei Abschiebungen

Eine Aufklärung der Abschiebung vom 1. September und anderer Fälle, bei denen der Koalitionsvertrag ignoriert wurde, fordert auch Petra Čagalj Sejdi, migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag. „Wir Bündnisgrüne stehen für eine humane Flüchtlingspolitik. Familientrennungen sehen wir äußerst kritisch. Deshalb habe ich einen Brief an den CDU-Innenminister Wöller geschrieben, mit der dringlichen Bitte, diese Vorgänge zu besprechen.“

Das Titelblatt der LEIPZIGER ZEITUNG Nr. 83, Ausgabe September 2020. Foto: Screen LZ

Eine Aufklärung sollte, so Sejdi, beinhalten, dass herausgefunden wird, an welcher Stelle das SMI die Notwendigkeit für eine Familientrennung gesehen hat. Auf Anfrage beim Ministerium habe es diesbezüglich keine umfänglich zufriedenstellende Erklärung gegeben. „Die Frage ist, ob es überhaupt solche Notwendigkeiten gibt“, so Sejdi. Der Verstoß gegen die Einigungen im Koalitionsvertrag sei „ein deutlicher Dissens“, der in der Koalition zu klären sei.

Auch Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag, übt Kritik. „Es ist mir unverständlich, dass das Innenministerium still und heimlich mit Abschiebungen beginnt und dabei die vereinbarten Grundsätze im Koalitionsvertrag ignoriert“, sagt sie der „Leipziger Zeitung“. Vor dem Hintergrund einer andauernden Pandemie, in der die Bundesregierung fortlaufend prüft, welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden müssen, sei ein solches Vorgehen unverantwortlich.

Das Problem bei den Familientrennungen sei, dass die Formulierung im Koalitionsvertrag („möglichst keine Familientrennungen“) zu vage sei, so Sejdi. Dieses „möglichst“ dehne das Innenministerium nun aus, kritisiert die Grünen-Abgeordnete. „Unser Anliegen ist, dass wir jetzt endlich klare Linien ziehen, um Familientrennungen zukünftig zu verhindern. Es ist nicht hinnehmbar, dass man den Koalitionsvertrag so auslegt, wie man will.“

Ausländerbeauftragter (CDU) betont Unverbindlichkeit des Koalitionsvertrags

Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) beruft sich hingegen auf das Fehlen eines betreffenden Gesetzes: „Es ist zu beachten, dass eine Koalitionsvereinbarung rechtlich unverbindlich ist, wenn und solange die Absprachen nicht in förmliche Gesetze überführt worden sind.“ Ein möglicher Verstoß gegen eine Koalitionsvereinbarung stelle demnach nicht automatisch ein rechtswidriges Verhalten dar.

Mackenroth habe die Pressemitteilung des SFR zur Abschiebung am 1. September zum Anlass genommen, eine Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde anzufordern. Die Stellungnahme sei „rechtlich nachvollziehbar“ gewesen, so Mackenroth. Als Vollzug von Verwaltungsentscheidungen müssten Abschiebungen jedoch immer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen, sagt der CDU-Politiker. Besondere Fallgestaltungen wie Familientrennungen oder die Berücksichtigung des Kindeswohls müssten dabei in die Abwägung einfließen.

„Meine Forderung ist seit Jahren, dass bei Abschiebungen das humanitäre Augenmaß gewahrt bleibt. Dabei haben mein Team und ich vor allem besonders vulnerable Gruppen im Fokus.“

Abschiebung zweier Menschen mit Behinderung und abgebrochene Abschiebung eines Minderjährigen

Während der Abschiebung am 1. September wurden laut SFR auch zwei Menschen mit Behinderung abgeschoben. Eine Person wies laut SFR einen Grad der Behinderung von 100 auf. Das ist der höchstmögliche Wert. Im Koalitionsvertrag gibt es zu Fällen wie diesen keine konkreten Handlungsanweisungen. Für Hanka Kliese, Inklusionsbeauftragte der SPD, widerspreche die Abschiebung eines schwerbehinderten Menschen jedoch der Vorstellung von einem „humanitären Umgang mit Geflüchteten“.

Neben der Problematik einer andauernden Pandemie, in der Menschen mit Behinderung zur Risikogruppe gehören, bleibe die Frage, wie eine adäquate Versorgung und Unterbringung des Menschen im Ankunftsland gewährleistet werden soll. „Meine persönliche Erfahrung ist, dass es für Geflüchtete mit Behinderung eine beachtliche Bereitschaft zur Unterstützung aus der Bevölkerung gibt. Diese zugewandte Haltung sollten wir im Sinne der Betroffenen nutzen.“

In diesem Gebäude sitzt die sächsische Landesdirektion in Chemnitz. Foto: dwt, Wikimedia
In diesem Gebäude sitzt die sächsische Landesdirektion in Chemnitz. Foto: dwt, Wikimedia

Ebenfalls bei der Abschiebung am 1. September haben Polizist/-innen einen Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung geholt. Die Abschiebung wurde zwar frühmorgens wieder abgebrochen, jedoch handelt es sich bei einer Jugendeinrichtung laut SFR um eine Einrichtung mit besonderer Schutzbedürftigkeit und demnach um eine Missachtung des Kindeswohls.

„Deutschland hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert: Danach hat die Achtung des Kindeswohls bei allen behördlichen Entscheidungen immer oberste Priorität zu haben“, sagt Moser vom SFR. „Auch wenn die Abschiebung der Person aus der Jugendhilfeeinrichtung am Ende abgebrochen wurde, trifft es erneut die Schwachen, die man scheinbar am einfachsten in die Hände bekommt“, kommentiert SPD-Politikerin Kliese.

Von den insgesamt 108 Menschen, die seit dem 7. Juni aus Sachsen abgeschoben wurden, kamen die meisten Menschen (48) nach Angaben der Landesdirektion nach Georgien. Darauf folgen 26 Personen, die nach Tunesien gebracht wurden, und 15 Personen, die nach Nordmazedonien abgeschoben wurden.

Außerdem fanden Abschiebungen in folgende Staaten statt: Frankreich (8), Serbien (4), Niederlande (2), Kosovo (2) sowie Polen, Österreich und Albanien (je 1). Entscheidend für die Auswahl der Länder, in die Menschen abgeschoben werden dürfen, sind laut Landesdirektion die „aktuellen Entwicklungen der Rückführungsmöglichkeit“.

Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 83: Zwischen Ich und Wir

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