Das Sächsische Energie- und Klimaprogramm ist ein Thema, bei dem nicht nur Marco Böhme, Energie- und Klimaschutzpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, wie auf Kohlen sitzt. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde zwar ein schnellerer Ausbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen beschlossen. Aber tatsächlich stockt der Ausbau, während die Landesregierung ganz offiziell für den Weiterbetrieb der schmutzigen Kohlekraftwerke gekämpft hat. Bremst da jemand?
Denn eigentlich hatte ja nicht nur Marco Böhme darauf gewartet, dass das Programm endlich auch für die Fraktionen im Landtag zur Diskussion freigegeben wird. Das habe der zuständige Staatssekretär Gerd Lippold so im Mai in einem Interview mit der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE) versprochen.
„Bislang gibt es zum neuen Energie- und Klimaprogramm (EKP) nur interne Abstimmungen im Kabinett sowie mit einigen Interessenverbänden. Dies widerspricht der Behauptung von Staatssekretär Dr. Lippold in einem Interview mit dem VEE, dass es eine breite Diskussion dazu geben soll.
Wie meine Kleine Anfrage ergab, ist eine Beschlussfassung oder Diskussion im Landtag nicht vorgesehen, sondern lediglich die Kenntnisnahme (Drs 7/2983). Dies wird zu wenig Akzeptanz führen, dabei ist diese entscheidend für das Gelingen der Energiewende“, benennt Böhme den wunden Punkt. Denn natürlich hängen wieder Arbeitsplätze und Zukunftsinvestitionen an den sächsischen Weichenstellungen.
Beschließen will die Regierung das neue EKP im Kabinett, nicht im Landtag. Und das möglichst im September.
Während die Linksfraktion sich ausgeschlossen fühlt, ist die VEE in den Diskussionsprozess eingebunden und kennt auch schon einige Rahmendaten. Und sie ist natürlich überhaupt nicht zufrieden, auch wenn das neue EKP endlich den seit Jahren anhaltenden Ausbaustopp bei Windenergie beendet.
„Grundsätzlich begrüßt die VEE Sachsen e. V. diese Weichenstellung, da damit eine Beendigung des faktischen Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien angekündigt wird. Für den Horizont 2030 ist ein Ertragsziel aus Erneuerbaren Energien in Sachsen in Höhe von 16.000 GWh/a geplant“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes vom 24. Juli.
Aber was für den ausgebremsten Freistaat wie eine großes Luftholen aussieht, genügt nicht den bundesdeutschen Klimazielen, kritisierte der Windkraftverband: „Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch wird folglich bei rund 55 % im Jahre 2030 liegen. Dies entspricht weder den Ausbauzielen der Bundesregierung von einem Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 65 % im Jahre 2030, noch genügen diese Ausbauziele der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.“
Und das sind nur die Zahlen auf dem Papier. Denn nicht nur der Freistaat operiert ja mit einem völlig veralteten Programm.
Noch viel stärker sind die Bremskräfte in den Landkreisen.
Ein einziger Planungsverband – der im Elbtal/Osterzgebirge – hat überhaupt einen belastbaren und gültigen Regionalplan, wenn auch aus dem Jahr 2013, der natürlich den modernen Klimazielen auch nicht genügt. Alle anderen Planungsverbände doktern seit Jahren bei der Erstellung neuer Regionalpläne herum. Dazu gehört auch der Planungsverband Westsachsen, der mit dem Abschluss des Verfahrens über zwei Jahre im Rückstand ist. Das Problem: In den Regionalplänen müssen die Baugebiete für Windkraftanlagen und Photovoltaik-Anlagen als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Gibt es keinen gültigen Regionalplan, kann nicht gebaut werden.
Umweltminister Wolfgang Günther in seine Antwort auf die jüngste Anfrage von Marco Böhme: „Bisher ist zur Umsetzung des Landesentwicklungsplans 2013 der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge seitens der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt worden. Von den drei anderen Regionalen Planungsverbänden sind im Rahmen der laufenden Fortschreibungen der Regionalpläne bisher keine Satzungsbeschlüsse gefasst worden mit der Folge, dass dort auch keine Genehmigungsverfahren anhängig sind. Über die Genehmigung ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Antragstellung zu entscheiden.“
Aber können denn nicht die Kommunen selbst beschließen, auf ihrem Grund und Boden neue Anlagen zu bauen?
Das wieder verbietet der Bund, wie Günther feststellt: „Nach § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gilt die Länderöffnungsklausel nur für Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, d. h. im sog. Außenbereich, nicht im Geltungsbereich eines kommunalen Bebauungsplans und nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (unbeplanter Innenbereich). Unabhängig davon sind bei der Errichtung von Windenergieanlagen insbesondere die immissionsschutzrechtlichen beziehungsweise baurechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einzuhalten.“
Aber der jahrelang verhängte Stau beim Ausbau der Windkraft in Sachsen hat noch weitere Folgen, so Böhme: „Außerdem ist zu befürchten, dass die Koalition im EKP selbst nur wenig konkret wird. So ist derzeit völlig unklar, wie dem drohenden Verlust hunderter Windenergieanlagen begegnet werden soll, wenn diese demnächst durch Laufzeitende vom Netz gehen. Mit einem Ausbau der Windenergie ist in dieser Legislatur nicht mehr zu rechnen, wenn die Regierung die derzeitigen Regionalpläne unter dem alten Energie- und Klimaprogramm fortführt.“
Denn in dem elend langen Erstellungsprozess der Regionalpläne kann das neue Klimaprogramm natürlich noch keinen Niederschlag finden. Die regionalen Planer haben also die ganze Zeit mit den Vorgaben aus dem EKP von 2012 gearbeitet, wie der Umweltminister bestätigt: „Der Staatsregierung sind unternehmerische Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen auf (künftigen) Bergbaufolgeflächen bekannt. Derartigen Planungen stehen jedoch in der Regel die gegenwärtigen und in Fortschreibung befindlichen Ausweisungen in den Regionalplänen entgegen.
Verantwortlich für die Ausweisung (künftiger) Vorrangflächen sind nach geltendem Recht die Regionalen Planungsverbände. So befinden sich die Regionalpläne Leipzig-Westsachsen und Oberlausitz-Niederschlesien in Umsetzung des Landesentwicklungsplanes 2013 noch immer in Fortschreibung und sollen nach Information der Staatsregierung unter den Zielsetzungen des Energie- und Klimaprogramms 2012 abgeschlossen werden.“
Und besonders ärgerlich findet Böhme, dass Sachsen einfach die Bundesvorgabe von 1.000 Meter Abstand der Windkraftanlagen von der nächsten Bebauung übernommen hat. Wo sollen denn da noch neue Anlagen entstehen, fragte sich Böhme schon im Februar nach einer Antwort des Umweltministers auf genau diese Nachfrage.
„Zudem ist mit dem Beschluss der Einführung von starren 1.000 Meter Abstandsregeln kein Plan vorhanden, wie das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, vier GWh Erneuerbare Energien zusätzlich zu installieren, zu erreichen ist (Drs. 7/1307)“, kritisiert Böhme.
„Dies ist fatal und heißt am Ende, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllen wird. Wir brauchen in Sachsen endlich ein Klimaschutzgesetz, was verbindliche Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaziele vorschreibt und die Bürger/-innen an der Energiewende beteiligt. All dies wird es wohl mit dieser Koalition nicht geben – trotz grüner Regierungsbeteiligung.“
Denn selbst wenn die fehlenden Regionalpläne in nächster Zeit beschlossen werden sollten, wird der mögliche Zubau an Windkraftanlagen frühestens 2022 beginnen können. Die Lücke zwischen gewünschtem Ausbau und tatsächlich vorhandener Kapazität reißt also immer weiter auf. Im Februar jedenfalls wich das zuständige Ministerium Aussagen zu machbaren Ausbaugrößen aus und verwies nur auf eine Untersuchung der SAENA.
Die aber kam in ihrer Analyse zu der fatalen Einschätzung: „Ein deutlicher Windenergiezubau mit modernen Anlagen ist nur durch die Bereitstellung geeigneter Waldflächen möglich. Die Waldfläche, die im Szenario 3 für die Windenergienutzung bereitgestellt wird, umfasst 5.560 ha und ist damit ca. 1.200 ha größer als die in Szenario 1 zur Verfügung gestellte Fläche für Windenergie. Bei einer gesamten Waldfläche von 520.210 ha in Sachsen würden im Szenario 3 ca. 1,1 Prozent des sächsischen Waldes und insgesamt ca. 0,5 Prozent der sächsischen Landesfläche für Windenergiegebiete benötigt.“
Eine Steilvorlage für alle Windkraftgegner in Sachsen.
Aber genau diesen Zugriff gibt es ja nicht. Denn über Vorranggebiete für Windkraftanlagen entscheiden die regionalen Planungsverbände. Und für die zieht der VEE ein ziemlich ernüchterndes Fazit: „So kann insbesondere der Ausbau der Windenergie nicht auf eine etwaige zukünftige Teilfortschreibung verwiesen werden, nachdem die laufende Regionalplanung die aktuellen Ziele der Landesregierung ignoriert und auf Grundlage des völlig überholten Energie- und Klimaprogrammes aus dem Jahr 2012 fortschreibt. Wenn das Instrument der Regionalplanung dazu führt, dass notwendige Ziele erst in 5 bis 10 Jahren Berücksichtigung finden, so ist dessen Tauglichkeit in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien infrage zu stellen.“
Und das ist noch harmlos formuliert. Den schon das Gezerre um den Regionalplan Westsachsen zeigt, dass es mehr als optimistisch ist, vor 2030 die nächste Fortschreibung für den Regionalplan zu erwarten. Die Ziele des EKP 2020 werden also erst nach 2030 angesteuert. Kein Wunder, dass nicht nur die Windanlagenbauer in Sachsen zunehmend frustriert sind mit diesem Tempo und einer Politik, die ihre eigenen Ziele nicht ernst nimmt.
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gerät Sachsen immer weiter ins Hintertreffen
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Man könnte es mit einfachen Worten so beschreiben:
Die Provinzfürsten der Planungsverbände verzögern aus Unfähigkeit oder Absicht die Regionalpläne und sorgen so u.a. dafür, dass in Bergbaufolgeflächen keine “bösen Windräder” gebaut werden können.
Die Regierung publiziert große Pläne, wird aber letztlich scheitern.
Schuld werden die Planungsverbände oder Waldbeschützer sein.
Und die Gesetzeslage.
Andererseits muss man realistisch sehen:
Nicht in jedem Flächenland sind die Bedingungen für neue zusätzliche Windräder gleich gut.
Da hilft es auch nichts, die empfohlenen Abstandsregeln zu vierteln, nur um genug Windräder bauen zu können. Wo bleibt dann der Immissionsschutz?
Was auf jeden Fall dringend zu tun ist und auch getan werden kann:
Die Windräder mit Laufzeitende durch Repowering am Leben zu halten.
Wenn meine EEG-Zulage mal dafür verwendet werden würde!
Und nicht zur Unterstützung von energieintensiven und großen Unternehmen (die vor Lachen nicht in den Schlaf kommen)…
Dafür ist sie eigentlich gedacht.