Wie lange schwelt das schon? Seit Chemnitz 2018? Bautzen 2015? Dem Abtauchen des „NSU“ 1998? Hoyerswerda 1991? Sachsen war 30 Jahre lang wirklich kein Vorzeigeland, was den Umgang mit Rechtsradikalen betrifft. Fast ungestört konnten sie sich in vielen sächsischen Regionen etablieren, Verfassungsschutz und Polizei schauten meistens lieber weg. Das soll sich endlich ändern. Die Sächsische Staatsregierung soll bis Ende 2020 ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus erarbeiten.

Ein entsprechender Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD steht auf der Tagesordnung des nächsten Plenums des Sächsischen Landtags. Es wird höchste Zeit, nachdem Innenminister Roland Wöller (CDU) beim Verfassungsschutz die Reißleine ziehen und den Präsidenten austauschen musste, weil das Amt als Frühwarnsystem vor rechtsextremen Umtrieben einfach nicht funktionierte.

„Sachsen hatte und hat ein Problem mit Rechtsextremismus. Wir müssen uns allesamt eingestehen, dass der Rechtsextremismus hier und in ganz Deutschland immer noch viel zu sehr unterschätzt wird“, erklärte Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, dazu am Freitag, 10. Juli.

„Wir werden als Koalition den Kampf gegen den Rechtsextremismus gemeinsam und offensiv angehen. Dazu haben wir bereits im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen identifiziert, die mit dem Gesamtkonzept umgesetzt werden sollen. Der nun eingereichte Antrag ist ein klarer Handlungsauftrag an alle politischen Verantwortungsträger in Sachsen.“

Denn wer schützt die Demokratie vor den Angriffen der Rechtsradikalen, wenn die zuständigen Behörden nicht aktiv deren Umtriebe unterbindet und Gesetzesübertretungen konsequent bestraft? Bisher gefiel sich die Landespolitik immer in einem seltsamen Klippklapp, in dem die Umtriebe der Rechtsradikalen immer mit lauter aufgeblasenen Zahlen zu Linksextremismus „aufgewogen“ wurden – irgendwie in der Vorstellungen, dass das eine nicht so schlimm ist, wenn man nur mit dem Finger auf das andere zeigen kann.

Doch um die rechtsextremen Strukturen zu schwächen, braucht es eine deutliche Erhöhung des Verfolgungsdrucks. Denn wo der fehlt, schaffen die Rechtsradikalen sogenannte „Befreite Zonen“, terrorisieren kleine Gemeinden, Außenseiter und Bürgermeister, sorgen dafür, dass die Stimmung immer aggressiver wird und Andersdenkende ihres Lebens nicht mehr sicher sind.

„Sachsen darf kein Rückzugs- oder Radikalisierungsort für rechtsterroristische Gruppierungen sein“, sagt Lippmann. „Wir sind es den Opfern rechtsextremer Mörder schuldig, alles zu tun, dass sich solche Verbrechen wie in Hanau und Halle nicht wiederholen. Dazu gehört eine personelle Stärkung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden genauso wie die Stärkung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen bei religiösen Einrichtungen sowie die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von rechtsextremer Bedrohung. Auch gegen Hass im Netz müssen wir noch entschiedener vorgehen. Dafür braucht es eine vereinfachte Möglichkeit, der Polizei Hasskriminalität im Internet mitzuteilen.“

Und auch Lippmann weiß, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Rolle als Wächter der Demokratie versagt hat. Jahrelang dienten die Verfassungsschutzberichte eher zum Abwiegeln, kamen ganze Bereiche rechtsextremer Netzwerke gar nicht in diesen Berichten vor. Das Amt ist aus Grünen-Sicht strukturell nicht in der Lage, seiner Aufgabe nachzukommen.

„Vor dem Hintergrund der strukturellen Probleme beim Landesamt für Verfassungsschutz ist es umso wichtiger, dass eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Unterrichtung der Öffentlichkeit über antidemokratische und menschenfeindliche Tendenzen in Sachsen stattfindet“, sagt Lippmann.

Dafür soll eine „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebung“ entstehen. Dann könnte es nämlich endlich auch bessere Informationen für die Kommunen geben, so Lippmann: „Die verstärkte Information der Bevölkerung und der Kommunen über örtliche Akteure und Strukturen der Rechtsextremen sowie die Etablierung der Beratungsstruktur für Kommunen insbesondere zum Umgang mit rechtsextremen Veranstaltungen und Immobilien können dafür ebenso einen wertvollen Beitrag liefern.“

Und dann ist das große Fragezeichen: Wie viel Unterstützung bekommen eigentlich die Rechtsradikalen durch Gesinnungsgenossen im öffentlichen Dienst?

„Gegen Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst müssen wir konsequent vorgehen – menschenfeindliche Positionen haben dort keinen Platz“, findet Lippmann. „Zur Prävention und zum Erkennen solcher Einstellungen sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen.“

Die Staatsregierung soll das Konzept spätestens bis zum 31. Dezember 2020 erarbeiten. Der Antrag wird am Donnerstag, 16. Juli, in der 13. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages unter Tagesordnungspunkt 5 behandelt.

Er erhält auch noch eigentlich selbstverständliche Punkte wie die Identifizierung unzuverlässiger Besitzerinnen und Besitzer von Waffen, oder einen periodisch erscheinenden Sicherheitsbericht, der ein klareres Bild der unterschiedlichen Formen des Rechtsextremismus zeichnet, das mit Dunkelfeldstudien erhellt wird.

„Stimmt der Landtag diesem Antrag zu, wird auch die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung dieses Gesamtkonzepts beteiligt“, sagt Lippmann. „Das ist ein wichtiges Signal für all jene, die tagtäglich für eine freie und offene Gesellschaft ein- und Rechtsextremen entgegentreten.“

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