Im Leipziger Stadtrat hört man es jetzt regelmäßig, insbesondere bei Reden der Linksfraktion. Da werden ganz gezielt die Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Fraktionen begrüßt – und jeder weiß, wer damit ausgeschlossen wird. Und auch in den Medien taucht immer öfter eine Bezeichnung wie „Parteien des demokratischen Spektrums“ auf. Und keinesfalls überraschend will nun jene Partei wissen, was die Staatsregierung dazu meint, die sich nicht zu unrecht dabei ausgeschlossen fühlt.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand hat die entsprechende Anfrage gestellt. Er ist schon mehrmals mit sonderbaren Aktionen aufgefallen – etwa als er mit Jörg Urban zusammen den „Lehrerpranger“ vorstellte oder als er die Amadeu Antonio Stiftung als linksextremistisch brandmarkte.

Aber seit der sogenannte „Flügel“ der AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde und einzelne Landesverbände vom Verfassungsschutz beobachtet werden, hat das Bild von einer demokratisch gesinnten AfD erst recht einen Knacks erhalten. Aber macht nun auch Sachsens Regierung diese verbale Unterscheidung zwischen demokratischen und undemokratischen Parteien?

Einen Nachweis führt Weigand nicht. Er fragt einfach, als wäre das schon ein Fakt: „Wie definiert die Staatsregierung den Wortlaut ,Parteien des demokratischen Spektrums‘?“ Und will dann auch gleich wissen, welche Parteien die Staatsregierung dazu zählt und welche nicht.

Aber diese Art des Durch-die-Blume-Fragens kennt Kultusminister Christian Piwarz (CDU) schon. Er hatte ja schon genug Ärger mit dem „Lehrerpranger“.

Und trocken gibt er dem AfD-Abgeordneten aus Mittelsachsen zur Antwort: „Das Parteienrecht kennt keine Unterscheidung nach ,zum demokratischen Spektrum gehörend‘ und ,nicht zum demokratischen Spektrum gehörend‘, sondern nur nach verfassungswidrig und nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig sind nach Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 32 Abs. 1 PartG solche Parteien, die in ihrer Gesamtheit nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“

Da muss er gar nicht extra betonen, dass sich der Verfassungsschutz mittlerweile sehr für einige Bestandteile der AfD interessiert.

Aber Weigand hatte ja auch angedeutet, dass man sich nach wie vor in den Schulen nicht sonderlich geliebt fühlt. Man hadert immer wieder mit Lehrerinnen und Lehrern, die auch in der Schule klar und deutlich sagen, was sie von der AfD halten. Keine Partei verweist so oft auf den Beutelsbacher Konsens wie die AfD und tut so, als würde das bedeuten, dass Lehrer/-innen keine eigene politische Haltung mehr haben dürfen.

Weigand: „Wie wird im Rahmen der politischen Bildung an sächsischen Schulen und Bildungseinrichtungen sichergestellt, dass keine Anti-Werbung gegenüber Parteien des demokratischen Spektrums betrieben wird und wie viele Meldungen sind wegen eines Vorstoßes auch im Hinblick auf den Beutelsbacher Konsens im Jahr 2019 beim Landesamt für Schule und Bildung bzw. der Staatsregierung eingegangen?“

Das klingt, als würden all die Beschwerden, die nicht beim AfD-„Lehrerpranger“ landen, irgendwie dann beim Kultusminister gesammelt.

Aber Piwarz weiß nur zu gut, dass Mobben und Anprangern eben nicht zur politischen Bildung gehören. Im Gegenteil: Die Kinder sollen sehr wohl lernen, sich kritisch mit Parteien auseinanderzusetzen.

Christian Piwarz: „Die kritische Auseinandersetzung mit Parteien ist Lernziel und Lerninhalt der Lehrpläne des Faches Gemeinschaftskunde der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen. Gemäß ,Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen‘ vom 24. Februar 2016 ist politische Werbung von Parteien, Organisationen und Verbänden im Rahmen von schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während, unmittelbar vor und im Anschluss an schulische Veranstaltungen nicht zulässig.“

So viel zur Anti-Werbung, die Weigand vermutet hat.

Und wie ist das mit den Lehrerinnen und Lehrern? Müssen die ihre Klappe halten, wenn es um eine klare demokratische Positionierung geht?

Vielleicht kann es ja die AfD nicht oft genug hören. Auch Piwarz hat es schon mehrfach gesagt: Nein, sie dürfen sehr wohl eine klare demokratische Haltung einnehmen.

Christian Piwarz: „Es ist zulässig, dass Lehrkräfte eigene politische Positionen, die sie als solche kenntlich machen, vertreten. Parteipolitisch werbende Aktivitäten im Interesse einer Partei verletzen die Unterrichtsprinzipien Kontroversität und Überwältigungsverbot und damit den Beutelsbacher Konsens.“

Und wie ist das mit den Verstößen, die Weigand vermutet?

Es gibt sie schlicht nicht, wie der Kultusminister feststellt: „In der Meldekette der „Besonderen Vorkommnisse“ werden keine Verstöße im Hinblick auf den Beutelsbacher Konsens erfasst. Ergänzend verweisen wir auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der AfD, Drs. 7/106.“

In der von ihm genannten Antwort auf eine ältere Anfrage von Rolf Weigand wurde Piwarz noch ausführlicher.

Eine ganz und gar nicht mutige Denunziation und ein paar klare Worte vom Kultusminister

Eine ganz und gar nicht mutige Denunziation und ein paar klare Worte vom Kultusminister

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