Wenn sich Regierungskoalitionen nicht auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Bundesrat einigen können, dann enthält sich der jeweilige Minister in der Abstimmung des Bundesrates in der Regel. So geschehen auch am Freitag, 27. März, als sich Sachsen bei der Abstimmung zur neuen Düngeverordnung im Bundesrat enthielt. Obwohl Sachsens Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) eigentlich für eine strengere Verordnung ist.
Am Freitag versuchte er, das Abstimmungsverhalten auch mit sachlichen Gründen zu untermauern: „Wir haben der Düngeverordnung im Bundesrat heute nicht zugestimmt. Es ist völlig richtig und notwendig, den Nitratgehalt im Grundwasser dort zu senken, wo er zu hoch ist. Aber wir sind nach wie vor nicht einverstanden mit den Vorgaben der EU-Kommission, die sehr schematisch und fachlich nicht unstrittig sind. Bundesregierung und EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung erst am 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen, also drei Monate später als ursprünglich geplant. Das verschafft uns ein wenig Luft. Denn wir müssen den Grundwasserschutz gewährleisten, aber auch das auskömmliche Wirtschaften unserer Landwirte. Das eine lässt sich gegen das andere nicht aufrechnen.“
Immerhin habe Sachsen im Bundesrat erfolgreich einen Entschließungsantrag einbringen können, in dem Sachsen unter anderem auf die fachlichen Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs zur Düngeverordnung hinweise. Denn die Trödler sitzen im Bundeslandwirtschaftsministerium.
Die dort 2012 erlassene Düngemittelverordnung war zahnlos, bot nicht einmal die geringste Konsequenz, um die von der EU seit 2008 vorgegebenen Nitrat-Richtwerte im Grundwasser einzuhalten. Ergebnis: 2018 zog die EU vor Gericht: „Der Europäische Gerichtshof hat auf Betreiben der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Juni 2018 festgestellt, dass die Düngeverordnung nicht ausreicht, um den Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie nachzukommen.“
2019 wurde das Vertragsverletzungsverfahren aufgenommen. Erst jetzt bequemte sich die Bundesregierung, eine neue Verordnung auszuarbeiten, mit der die EU-Richtwerte (vielleicht) erreicht werden können.
Doch die Vorgaben des Entwurfs sind für Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar, betont Günther.
Denn jetzt muss auf einmal alles mit Karacho passieren, was vorher mit einem gut überlegten Stufenplan und echter Unterstützung der Bauern für den Umbau ihrer Anbaumethoden hätte geschafft werden können.
Mit einigem Recht sind die wütenden Bauern deshalb ja zum Jahresbeginn zu Protesten nach Berlin und Dresden gefahren.
Aber nun steckt Wolfram Günther selbst in der Klemme. Denn jetzt machen ihm jene Verbände Druck, die von ihm als Minister keine Ausreden, sondern Taten verlangen.
„Angesichts dessen, dass unser Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unter der grünen Leitung von Wolfram Günther steht, haben wir eine andere Positionierung Sachsens hinsichtlich der neuen Düngeverordnung erwartet“, kommentiert Bernd Heinitz, NABU-Landesvorsitzender, das sächsische Abstimmungsverhalten am vergangenen Freitag.
„Die sächsische Enthaltung bei der von der EU unter Strafandrohung geforderten und vom Bundesrat beschlossenen Verschärfung der Düngeverordnung kommt einem Kniefall vor der Agrarlobby gleich. Sachsen hat hier die Chance verpasst, sich klar zu Natur- und Landschaftsschutz zu bekennen.“
Dabei führen intensive Landwirtschaft und zu hohe Tierzahlen auf zu kleiner Fläche in vielen Gebieten Deutschlands seit Jahrzehnten zu massiven Nährstoffüberschüssen. Ein großer Teil der Überschüsse gelangt in Luft und Wasser und belastet sowohl unser Trinkwasser als auch viele Ökosysteme durch unerwünschte Nährstoffanreicherung. Die Folgen sind dramatische Verluste an biologischer Vielfalt.
„Wir erwarten von Minister Günther, dass er seiner Verantwortung für die Bevölkerung sowie die Natur nachkommt, schließlich ist er ja nicht nur Minister für Energie und Landwirtschaft, sondern auch für Klimaschutz und Umwelt“, konstatiert Heinitz. Auch ohne Sachsens Stimme beschloss der Bundesrat Änderungen der Düngeverordnung, die aus NABU-Sicht weitreichender hätten sein müssen, was zum Beispiel die klare Begrenzung der gehaltenen Schweine, Hühner und anderer Tiere pro Hektar angeht oder eine Hoftor-Bilanz für jeden Betrieb, um aufzuzeigen, wie viele Nährstoffe in einen Betrieb hineingehen und wie viele ihn verlassen.
Erst Anfang März blieb die Forderung von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, das Verbandsklagerecht abzuschaffen, vonseiten Günthers leider unkommentiert, kritisiert der NABU. Auch das so eine Stelle, die sichtbar macht, wie durchaus schwierig und konfliktreich das Zusammenspiel von CDU, SPD und Grünen in der Regierung ist. Da bleibt auch manch ein sinnloser Vorstoß lieber unkommentiert, um einen Streit in aller Öffentlichkeit zu vermeiden.
Denn was das Verbandsklagerecht anbetrifft stellt auch Heinitz fest: „Abgesehen davon, dass diese Forderung ohnehin gegen die europäische Gesetzgebung verstößt, ist es nicht nachvollziehbar, dass es von Wolfram Günther keinen Widerspruch gab.“
So war es doch Günther, der – damals noch in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen – 2019 im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf für mehr Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Sachsen vorlegte und postulierte: „Wir wollen mehr Mitbestimmung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen bei der Durchsetzung der europäischen Vorgaben für Naturschutz, in Landschaftsschutzgebieten und bei der Ausübung der fachlichen Praxis. Das heutige Mindestmaß an Klage- und Beteiligungsrechten genügen einfach nicht mehr. In Sachsen gelten noch heute nur die absoluten Mindeststandards, die in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz verankert sind.“
Wer das Verbandsklagerecht in Sachsen einschränken will, tritt ehrenamtliches Engagement mit Füßen
Wer das Verbandsklagerecht in Sachsen einschränken will, tritt ehrenamtliches Engagement mit Füßen
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Keine Kommentare bisher
Was viele schon ahnten, jetzt ist es offensichtlich: DIE GRÜNEN verkaufen schon gern mal ihre Seele für einen bisschen Macht. Verbandsklagerecht abschaffen: kein Kommentar (eigentlich müssten sie sich dafür einsetzen, dass Klagen von Verbänden in Sachen Umweltschutz steuerfinanziert werden!!); Düngemitteleinsatz: kein Kommentar. Und, für den Fall dass die traurige Nachricht bis zu Sachsens Regierung noch nicht durchgedrungen ist, man kann sehr wohl auskömmliche Landwirtschaft betreiben UND das Trinkwasser flächendeckend schützen – wenn man konseuquent auf Bio umstellt.
Leider ist vielen immer noch nicht klar, was sie da mit konventionell “produzierten” Fleisch in sich hineinstopfen. Aber eine Gesellschaft mit Menschen voller Angsthormone und Panikneurotransmitter lässt sich gut regieren…