In der vergangenen Woche wurde noch emsig diskutiert, auch wenn sich schon abzeichnete, dass auch Sachsen nicht umhinkommen wรผrde, sich aufgrund der Corona-Pandemie neu zu verschulden. Am Freitag, 3. April, gab die Staatsregierung nun bekannt, dass genau das passieren wird und dass bis 2022 wohl eine Neuverschuldung von 6 Milliarden Euro notwendig sein wird. Die Schuldenbremse ist damit bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die Staatsregierung meldete dazu am Freitagmorgen: โDie Bewรคltigung der Folgen der Corona-Pandemie erfordert neben den Anstrengungen im Gesundheitswesen und bei der Unterstรผtzung der Wirtschaft auch einen handlungs- und leistungsfรคhigen Staatshaushalt. Einerseits mรผssen ausreichend finanzielle Mittel fรผr die verschiedenen staatlichen Schutz- und Stabilisierungsmaรnahmen bereitgestellt werden. Zum anderen sind durch den zu erwartenden drastischen Wirtschaftseinbruch und die Erleichterungen fรผr Unternehmen bei der Steuererhebung enorme Rรผckgรคnge der Steuereinnahmen zu erwarten. Es muss gelingen, den Schaden in der Wirtschaft abzufedern, in dessen Folge ein deutlicher Rรผckgang der Steuereinnahmen zu erwarten ist.โ
โIch rechne heute mit einem zusรคtzlichen Finanzierungsbedarf in den Jahren 2020 bis 2022 von insgesamt sechs bis sieben Milliarden Euro. Das kรถnnen wir nicht stemmen, ohne besondere Maรnahmen zu ergreifen, die fรผr uns alle und besonders fรผr mich als Finanzminister bis vor kurzem noch nicht vorstellbar waren. Doch gerade jetzt entsprechend vorzusorgen, scheint mir in der derzeitigen Situation unumgรคnglichโ, erklรคrte dazu Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Deshalb hat das sรคchsische Kabinett in seiner Sitzung am Donnerstagabend, 2. April, verschiedene finanzielle Maรnahmen beschlossen. Insbesondere stehen hierfรผr Mittel aus Rรผcklagenbestรคnden in Hรถhe von 725 Millionen Euro zur Verfรผgung. Darรผber hinaus ist aus heutiger Sicht fรผr die Handlungsfรคhigkeit des Staatshaushalts eine Neuverschuldung in Hรถhe von bis zu sechs Milliarden Euro bis spรคtestens Ende 2022 erforderlich. Sachsen folgt somit dem Weg der Bundesregierung und von zahlreichen anderen Lรคndern.
โUnsere Verfassung erlaubt bei Naturkatastrophen und in auรergewรถhnlichen Notsituationen das Abweichen vom generellen Verbot der Neuverschuldung. Von dieser Ausnahmeregelung werden wir nun erstmalig in der Geschichte des Freistaats Gebrauch machen mรผssenโ, betonte Vorjohann. Insgesamt stรผnden dann 6,725 Milliarden Euro zur Bewรคltigung der Corona-Pandemie zur Verfรผgung. โDamit sorgen wir dafรผr, die Folgen der Krise fรผr den Freistaat abzumildern.โ
Seit 2006 hat der Freistaat zwar die Schulden, die vor allem in den 1990er Jahren mit vielen nรถtigen Nachholinvestitionen aufgebaut wurden, wieder ein Stรผck weit abgebaut. Rund 10,8 Milliarden Euro standen Ende 2019 noch auf der Schuldenuhr.
รber Finanzausgaben der jetzt beschlossenen Grรถรenordnung muss freilich erst noch der Landtag entscheiden.
Das Kabinett wird jetzt dem Landtag die am Donnerstag beschlossenen Entwรผrfe fรผr ein Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermรถgens mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten, betont die Staatsregierung. Voraussetzung dafรผr ist die Feststellung einer auรergewรถhnlichen Notsituation als Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot durch den Sรคchsischen Landtag, wofรผr eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Corona-Krise: Nachtragshaushalt fรผr Sachsen ist fรคllig, Schuldenbremse steht zur Disposition
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Wenn die Staatsregierung anfรคngt linke Ideen aufzunehmen ^^
https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2018/01/Verena-Meiwald-Linke-Buergschafts-Reste-und-Haushaltsueberschuss-den-Menschen-zurueckgeben-anstatt-damit-Schatzkisten-zu-fuellen-203299