Es nimmt immer obskurere Züge an, wie Sachsen die deutsche Abschiebepraxis nutzt, um auch Menschen, die längst integriert sind, in das Bürgerkriegsland Afghanistan abzuschieben. Am 11. März 2020 wurde wieder nach Afghanistan abgeschoben. Es war der 33. bundesweit organisierte Flug in das von Krieg und Terror geschüttelte Land, seitdem im Dezember 2016 der Abschiebestopp beendet worden war.

Aus Sachsen wurden diesmal insgesamt zwölf Personen abgeschoben, so viele wie noch nie im Rahmen der Sammelabschiebungen. Insgesamt waren in den vergangenen über drei Jahren 49 Personen im Freistaat betroffen, stellt Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Flüchtlingspolitik, fest.

Normalerweise verbietet auch die deutsche Asylgesetzgebung solche Abschiebungen in Bürgerkriegsländer. Aber die deutsche Politik versucht mit immer neuen Ausnahmeregelungen auch solche Abschiebungen zu ermöglichen, die für die abgeschobenen Menschen in der Regel zur existenziellen Katastrophe werden.

Als Vorwand dienen in der Regel Konflikte der Betroffenen mit dem Gesetz. Da kann die kleinste polizeiliche Registrierung dazu führen, dass der Betroffene umgehend abgeschoben wird. Und das trifft – wie regelmäßige Anfragen von Juliane Nagel (Die Linke) im Landtag ergeben – immer wieder Menschen, die längst in Ausbildung oder Arbeit stehen.

So wie zum Abschiebeflug am 14. Januar, bei dem ein Betroffener direkt von der Arbeitsstelle weggeholt wurde.

„Eine Person befand sich in einem Beschäftigungsverhältnis. Es waren keine Anhaltspunkte bekannt, wonach die Personen eine/n Partner/in im Sinne der Fragestellung hatten. Über Erkrankungen der abgeschobenen Personen liegen keine Informationen vor“, erklärte der Innenminister auf die Anfrage von Juliane Nagel zu diesem Abschiebeflug.

„Eine Person wurde an ihrer Arbeitsstätte aufgegriffen. Die beiden anderen Personen wurden aus der Abschiebungshafteinrichtung Dresden bzw. der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen der Abschiebung zugeführt.“

„Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, sagt Juliane Nagel. „Die Sicherheitslage dort hat sich nicht verbessert. Eine Studie zeigt, dass die Abgeschobenen vor Ort in besonderem Maße von Gewalt betroffen sind. Doch mehr noch: Die März-Abschiebung nach Afghanistan war in Sachsen durch unfassbare Härte geprägt. So wurde ein junger Mann abgeschoben, der wenige Tage später mit seinem Schauspielensemble ein Theaterstück in Zittau uraufführen wollte. Ein weiterer Mann wurde von der Polizei vom Schulhof in Großenhain abgeholt, er war Angestellter eines Betriebs für Möbelmontage. Mindestens zwei weitere Personen wurden von ihrem Arbeitsplatz abgeholt bzw. wurde das versucht. Ein junger Mann wurde von seiner Familie getrennt, ein weiterer, der scheinbar unrechtmäßig im Abschiebeknast saß, abgeschoben, obwohl er hier ein Kind hat.“

Mehr Details findet man in dieser Mitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, Grüne und SPD eigentlich vereinbart: „Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden.“

Doch dieses Bekenntnis wurde nun ein weiteres Mal gebrochen, kritisiert die Landtagsabgeordnete der Linken. „Ich habe deshalb jetzt bei der Staatsregierung nachgefragt, wann das Innenministerium den Koalitionsvertrag umzusetzen gedenkt, und ich will auch weitere Hintergründe zur Sammelabschiebung erfahren. Seit dem Start der Regierung ist keine Änderung der rigorosen Abschiebepraxis zu erkennen, bei Afghanistan-Abschiebungen gibt es sogar eine Verschärfung. Wir fordern ein deutliches Umsteuern, in Zeiten von Corona einen prinzipiellen Abschiebestopp und Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete in Sammelunterkünften!“

Leipzigs Ordnungsdezernat stimmt der testweisen Einführung eines Beschwerdemanagements in der Ausländerbehörde zu

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