Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am Freitagabend weitergehende Maßnahmen und Empfehlungen für die Kommunen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Man darf erwarten, dass – sofern nicht bereits geschehen – die Kommunen in Sachsen auch den Empfehlungen ab morgen folgen werden. Darunter, neben Schließungen von Schwimmhallen und Regelungen für den Schul- und Kitabetrieb, die Verschärfung der Meldepflicht von Veranstaltungen bereits ab 75 Personen.
Bekannt war vor der Sondersitzung am Abend des 13. März 2020 bereits, dass an öffentliche Schulen ab Montag (16. März 2020) unterrichtsfreie Zeit gilt. Dabei bleiben Schulen und Kitas vorerst geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. „Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen. Parallel wird eine Notbetreuung aufgebaut.“
Weitere beschlossene Maßnahmen sind die sofortige Schließung des Ausbildungszentrums der sächsischen Verwaltung in Bobritzsch und die Fachhochschule Meißen. Staatliche Theater und Museen werden bis 19. April, also ab jetzt über einen Monat lang geschlossen.
Verschärfung für Veranstaltungen, Schließungen von Schwimmbädern
Die Empfehlungen der Staatsregierung an die Kommunen lauten, kommunale Einrichtungen wie Theater, Museen und Bäder ebenfalls zu schließen. Bereits den gesamten Tag hatte es Absagen von Ausstellungen und Vorstellungen Leipziger Häuser gegeben, die kulturellen Eigenbetriebe wie Schauspiel Leipzig, TdjW oder Oper sind bereits geschlossen. Nun dürften also noch die öffentlichen Schwimmbäder hinzukommen, da sich das Virus auch im Wasser verbreiten kann.
Explizit verschärft hat das Kabinett jedoch die „Empfehlungen“ an die Kommunen, was zulassungsfähige Veranstaltungen betrifft. So soll bereits ab „einer Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen eine Anzeigepflicht gelten“, bislang waren 200 die Regelung, ab welcher man seine Veranstaltungen beim jeweiligen Gesundheitsamt anmelden musste.
Das generelle Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleibt selbstredend bestehen. Zum Schutz älterer und kranker Menschen sollen zudem Besuche in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen deutlich eingeschränkt werden.
Veranstalter, welche mehr als 75 Besucher erwarten, sollten sich demnach beim Ordnungsamt Leipzig melden. Die Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ist unter einsatz.veranstaltungsstelle@leipzig.de zu erreichen.
Für dringende Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hat das Leipziger Gesundheitsamt eine Telefon-Hotline eingerichtet (0341 1236852). Das Bürgertelefon des Sächsischen Gesundheitsministeriums zum Thema ist unter 0351 56455855 zu erreichen.
Zum Thema Universitäten und Hochschulen heißt es: „Die Staatsregierung stimmt sich laufend mit der Rektorenkonferenz ab. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die den Studienbetrieb und den Beginn des neuen Semesters betreffen. Empfohlen wird, den Semesterstart auf einen einheitlichen späteren Zeitpunkt zu verlegen.“ Auch dazu sind in Leipzig die Vorbereitungen bereits angelaufen.
Steigende Fallzahlen erwartet
Derzeit geht die Staatsregierung davon aus, dass „die Zahl der Infektionen auch in Sachsen vorhersehbar weiter ansteigen“ wird. Ziel aller Maßnahmen sei es demnach, einen sprunghaften Anstieg weiterer Infektionen zu vermeiden. Damit sollen die sächsischen Gesundheitseinrichtungen mehr Zeit erhalten, um die notwendigen Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen vorzubereiten.
Die Maßnahmen – wie beispielsweise der Notbetrieb in Schulen und Kitas – sollen zudem gewährleisten, dass das Personal von Krankenhäusern, Feuerwehren, Polizeidienststellen, aber auch die wichtigen Versorgungseinrichtungen wie Energie, Wasser und Nahrungsmittel weiter arbeiten können.
Information für die Bevölkerung
Alle Informationen zu aktuellen Entwicklungen stehen auf der zentralen Internetseite unter www.sms.sachsen.de/coronavirus.html. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an das Bürger-Telefon des Sozialministeriums unter der 0351 564-55855 wenden.
Informationen für Unternehmen
Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert.
Weitere Informationen gibt es auf Leipzig.de und beim Robert-Koch-Institut im Netz.
Immer mehr abgesagte Veranstaltungen und weitere Sicherheitsmaßnahmen in Leipzig + Updates
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