Schuldenbremsen bestimmen die Politik in Deutschland seit 2011. Manche Bundesländer haben sie sogar in ihre Verfassungen geschrieben. So auch der Freistaat Sachsen 2013. Die Grünen ließen sich dafür ein paar magere Zugeständnisse geben, damit die notwendige Landtagsmehrheit zur Verfassungsänderung möglich wurde. Doch gerade in Krisenzeiten zeigt die Schuldenbremse, dass sie Regierungen in Wirklichkeit nur handlungsunfähig macht. In der Corona-Krise muss Sachsen jetzt über das Aussetzen der Schuldenbremse nachdenken, sagt die Grünen-Abgeordnete Franziska Schubert.

„Der Sächsische Landtag wird über Anpassungen der Schuldenbremse nachdenken müssen“, erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag am Freitag, 20. März, angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Krise für den sächsischen Landeshaushalt.

„Die Corona-Pandemie wirkt sich deutlich und dramatisch auf die Wirtschaft aus. Wir werden als schwarz-grün-rote Koalition zur Verfügung stellen, was das Gesundheitssystem, die Kommunen und die Wirtschaft brauchen und zwar in dem Rahmen, wie es notwendig wird“, ist sich die Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen sicher.

„Es geht um schnelle, unbürokratische Hilfe. Wir wollen Wort halten und Vertrauen nicht enttäuschen. Alles, was nötig ist, werden wir in dieser Situation auch tun. Sachsen kann die notwendigen Hilfen finanziell stemmen und mit dem sächsischen Hilfsprogramm gehen wir einen ersten Schritt. Unsere Sächsische Verfassung sieht für Zeiten wie diese Möglichkeiten vor, Kredite aufzunehmen, um in der Krise dem Land helfen zu können.“

In der sächsischen Verfassung sind zwei Ausnahmen für die Schuldenbremse festgelegt: konjunktureller Einbruch oder Katastrophenfälle. Dort heißt es in Artikel 95: „Bei Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Absatz 2 abgewichen werden.“ Aber auch die Panik der neoliberalen Verfechter der „Schwarzen Null“ steht in diesem Absatz: „Die Abweichung ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.“

Nur ja nicht auf Schulden hockenbleiben oder gar wieder die Steuern erhöhen, mit denen dann die Reichen und Besitzenden wieder mehr zur Allgemeinfinanzierung beitragen. Denn um etwas Anderes ging es bei der 2011 in Deutschland eingeführten Schuldenbremse nie.

Wer den Staat zum Sparen zwingt, verschont die Vermögen der Reichen, richtet aber im Lauf der Zeit Verheerungen an – was Sachsen ja mit massiven Personaleinsparungen bei Polizei, Lehrern, Richtern erlebt hat. Und auch mit massivem Personalmangel in den Krankenhäusern. Ein Thema, das in den nächsten Wochen noch eine erhebliche Rolle spielen wird.

Franziska Schubert: „Die Steuerschätzung vom Monat Mai wird uns zeigen, ob wir Kredite aufnehmen müssen und damit die Schuldenbremse außer Kraft tritt. Ich nehme auch in anderen Fraktionen die Bereitschaft wahr, darüber zu sprechen. Das werden wir nicht leichtfertig tun, sondern wohlüberlegt.“

Hintergrund ist: Innerhalb weniger Tage stellten der Bund und ab kommender Woche auch die sächsische Staatsregierung umfangreiche und schnell abrufbare Liquiditäts- und Finanzhilfen bereit.

Franziska Schubert betont: „Besonderes Augenmerk legen wir in Sachsen darauf, dass nicht nur die großen Firmen, sondern auch die in unserem Bundesland strukturprägenden kleinsten und kleinen Unternehmen und das Handwerk, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kreative über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hinwegkommen. Mit den Mitteln, die wir jetzt in die Stützung von Wirtschaft und damit die Sicherung von Existenzen und Kaufkraft investieren, legen wir den Grundstein für ein erfolgreiches Wirtschaften nach Corona. Wir müssen jetzt Existenzen sichern – und dafür Geld in die Hand nehmen.“

Das sächsische Hilfsprogramm beinhaltet zinsfreie Hilfen für kleine und kleinste Unternehmen bis 50.000 und im Ausnahmefall bis 100.000 Euro. Sie sollen drei Jahre tilgungsfrei sein und eine Laufzeit von acht Jahren haben.

„Es sind keine klassischen Kredite. Wir sind uns als Koalition darüber einig, dass dort, wo kein nachholendes Geschäft möglich sein wird, diese Hilfen sich in nicht rückzahlbare Zuschüsse umwandeln werden“, beschreibt Schubert den sächsischen Ansatz.

Aber da ist auch noch ihr ungutes Gefühl an das Jahr 2013, als die Grünen der sächsischen Verfassungsänderung zustimmten und damit die Schuldenbremse in der Verfassung erst ermöglichten.

„Für die Zeit nach der Krise werden wir über Anpassungen der Schuldenbremse sprechen müssen. Der Mechanismus der in Sachsens Verfassung verankerten Schuldenbremse ist im Moment nicht gut. Er wirkt prozyklisch und hat in der jetzigen Form eher einen Vorsorgeauftrag. Als die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben wurde, waren es andere Zeiten. Die Rücklage des Haushalts müsste im jetzigen Mechanismus stetig erhöht werden und das können wir mit Corona-Auswirkungen vermutlich nicht leisten. In ihrer jetzigen Form verstärkt sie eigentlich die finanzielle Krisensituation. Wir brauchen einen Mechanismus, der antizyklisch wirkt, also der Abwärtsbewegung entgegenwirkt“, erläutert die Abgeordnete, die auch haushalts- und finanzpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.

Und sie ergänzt: „Auch im Bund ist die schwarze Null meiner Einschätzung nach nicht haltbar. Maßstab unseres Handelns wird sein, was für die wirtschaftliche Zukunft benötigt wird. Wir haben eine Niedrigzinsphase und ich sehe in einer möglicherweise notwendig werdenden Neuverschuldung derzeit ein geringes Risiko. In Zeiten von Rezession muss man antizyklisch investieren, um anzukurbeln. Unsere Landesprogramme müssen auch so aufgestellt werden. Je schneller die Wirtschaft wieder in Tritt kommt, umso schneller stabilisiert sich das Gesamtfinanzgefüge auch wieder.“

Der Bund kann immerhin trotz der Schuldenbremse in einer außergewöhnlichen Notsituation wie der Corona-Krise unbegrenzt neue Schulden aufnehmen. Artikel 109 Grundgesetz sieht drei Voraussetzungen für die Abweichung vom Neuverschuldungsverbot vor: Die Notsituation muss außergewöhnlich sein, ihr Eintritt muss sich der Kontrolle des Staates entziehen und sie muss die staatliche Finanzlage und den Haushalt erheblich beeinträchtigen.

Eine vertragliche Obergrenze der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten ist nicht festgelegt. Zusätzlich hat der Bund auch für Nachtragshaushalte die Möglichkeit, die nach der Schuldenbremse zulässige Verschuldungsobergrenze um weitere drei Prozent der veranschlagten Steuereinnahmen zu überschreiten, wenn es unerwartete Entwicklungen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite gibt.

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus (20. März 2020): Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Natürlich werden auch die L-IZ.de und die LEIPZIGER ZEITUNG in den kommenden Tagen und Wochen von den anstehenden Entwicklungen nicht unberührt bleiben. Ausfälle wegen Erkrankungen, Werbekunden, die keine Anzeigen mehr schalten, allgemeine Unsicherheiten bis hin zu Steuerlasten bei zurückgehenden Einnahmen sind auch bei unseren Zeitungen L-IZ.de und LZ zu befürchten.

Doch Aufgeben oder Bangemachen gilt nicht 😉 Selbstverständlich werden wir weiter für Sie berichten. Und wir haben bereits vor Tagen unser gesamtes Archiv für alle Leser geöffnet – es gibt also derzeit auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere selbstverständlich weitergehende Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

 

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar