Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, die wegen des Corona-Ausbruchs in Existenznot geraten sind, können seit Montag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zu 15.000 Euro Soforthilfe beantragen. Deren Server hielten am frühen Nachmittag dem Ansturm nicht stand. Eigene Anrufversuche der Redaktion ergaben am heutigen Nachmittag bei der SAB-Beratungshotline die Auskunft: „Die von Ihnen gewählte Rufnummer ist nicht vergeben".
Sächsische Kleinunternehmer konnten sich am Montag, 30. März 2020, ein wenig wie Rammstein-Fans beim Konzertkartenvorverkauf fühlen. Denn wer am frühen Nachmittag den Online-Antrag der Sächsischen Aufbaubank ausfüllen wollte, schaute meist in die Röhre. „Aufgrund der sehr großen Nachfrage ist das Förderportal kurzfristig nicht erreichbar“, hieß es in einer Fehlermeldung. „Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.“ Vorausgesetzt, die Website wurde überhaupt im Browser geladen, bald folgte „Service temporarily Unavailable”.
In einer Mitteilung weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, dass die Anträge auch in den kommenden Tagen gestellt werden könnten. Die Server der SAB seien derzeit an der Leistungsgrenze. Der Bund stelle jedoch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Mit den Soforthilfe-Zuschüssen möchte der Bund Freiberufler, Selbstständige und Kleinstunternehmen vor dem Kollaps bewahren. Betroffene erhalten für die nächsten drei Monate bis zu 15.000 Euro ausgezahlt, um laufende Betriebskosten bezahlen zu können. Das Soforthilfeprogramm soll krisenbedingte Liquiditätsengpässe abfedern.
Die Gelder sind nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts gedacht. Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
Die Mittel werden von den Ländern in eigener Verantwortung an die Antragsteller verteilt. In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Förderung des Bundes kann mit einem Soforthilfe-Darlehen des Freistaats aus dem landeseigenen Programm „Sachsen hilft sofort“ kombiniert werden. „Wir sind auch innerhalb des Kabinettes im Gespräch über eine Erweiterung der Hilfen mittels zusätzlicher Unterstützungsprogramme und wollen bereits in dieser Woche weitere Schritte gehen“, kündigte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an.
„Unser Ziel ist es, insbesondere dem sächsischen Mittelstand effektiv dabei zu helfen, gut durch die Krise zu kommen.“ Den Start der Umsetzung der Versprechungen dürfte man vor allem angesichts der unter der angegebenen Rufnummer 0351 4910 1100 nicht erreichbaren Telefon-Hotline als misslungen bezeichnen.
Eine weitere Möglichkeit, sich derzeit auch als kleineres Unternehmen in aktuellen Nöten um Entlastungen zu bemühen, ist die Beantragung von Steuerstundungen beim zuständigen Finanzamt (Antrag/PDF).
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