Ob es überhaupt möglich ist, eine Abschiebung „human“ durchzuführen, darf bezweifelt werden. CDU, Grüne und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zumindest darauf geeinigt, Abschiebungen so human wie möglich durchzuführen – was beispielsweise Abholungen aus Schulen weitgehend ausschließen soll. Zudem möchte die Koalition unter anderem die Bedingungen für minderjährige Geflüchtete verbessern.

Wenn in den vergangenen Jahren über Asylpolitik in Sachsen diskutiert wurde, spielten Abschiebungen häufig eine Rolle. Es ging unter anderem darum, ob, wer und wie abgeschoben werden sollte. Proteste gegen Abschiebungen wie im Juli dieses Jahres an der Eisenbahnstraße erhielten große Aufmerksamkeit.

So überrascht es nicht, dass dieses Thema im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD eine wichtige Rolle spielt.

Die wohl künftigen Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, Abschiebungen weiterhin durchzuführen – sofern abgelehnte Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen. Sollte es zu Abschiebungen kommen, sollen diese möglichst „human“ stattfinden.

So heißt es beispielsweise: „Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden.“ Solche Fälle hatten in den vergangenen Jahren immer wieder für Kritik gesorgt. Als „letztes Mittel“ kämen zudem Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft in Betracht. In Dresden war Ende des Jahres eine entsprechende Einrichtung eröffnet worden. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem ein „Abschiebemonitoring“ vor.

Für Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR) ist dieser Begriff sehr abstrakt. Auf Anfrage der L-IZ sagte er: „Ob es nun tatsächlich zu einer unabhängigen Abschiebebeobachtungsstelle am Flughafen Leipzig/Halle kommt, ist damit noch vollkommen offen.“ Der SFR und andere Asylaktivist/-innen fordern dies.

Wohnsitzauflage, Schulunterricht und Härtefallkommission

Prinzipiell sieht Gärtner im Koalitionsvertrag sowohl Gutes als auch Schlechtes: „Einige unserer Forderungen finden sich im Koalitionsvertrag wieder, zum Beispiel ein besserer Gewaltschutz oder das Wörtchen Spurwechsel. Anderes fehlt, wie eine bedingungslose Abkehr von der Lagerpolitik oder der Abschiebestopp in Kriegsgebiete wie Afghanistan.“

CDU, Grüne und SPD haben sich auch darauf geeinigt, die Wohnsitzauflage dahingehend zu überprüfen, „ob sie integrationsfördernd ist“. Diese Auflage schränkt die freie Wohnortwahl von Geflüchteten ein und soll der Integration dienen. Hintergrund ist auch, dass Geflüchtete häufig von kleineren in größere Städte gezogen sind.

Außerdem heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir streben den Schulbesuch für Kinder bereits ab dem vierten Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland an.“ Zudem sollen sich Familien mit Minderjährigen höchstens drei Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten.

Im Bereich „Migration und Integration“ plant die Kenia-Koalition ein „Integrations- und Teilhabegesetz“ bis 2021, das sich am Grundsatz „Fordern und Fördern“ orientieren soll.

Konkretere Maßnahmen im Koalitionsvertrag lauten: Sprachkurse zu erhalten und bei Bedarf auszubauen, psychosoziale Zentren vor allem im ländlichen Raum zu stärken, dezentrale Unterbringung zu fördern und eventuell die Härtefallkommission zu überarbeiten, um mehr Menschen aus „humanitären Gründen“ ein Bleiberecht geben zu können.

Bei Nacht und Nebel (1-2): Von Abschiebungen, Drittstaatenregelung und Illegalität + Videos & Bildergalerie

Bei Nacht und Nebel (1)

Kenia in Sachsen: Studierende und Promovierende sind zufrieden

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