Was die AfD in Deutschland mit dem von ihr aufgesetzten „Lehrerpranger“ tatsächlich vorhat, machte jetzt eine Landtagsanfrage des AfD-Abgeordneten Rolf Weigand deutlich. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) reagierte darauf sehr zurückhaltend. Aber es wird in seiner Antwort deutlich, was er von der vermeintlichen Opferrolle der AfD hält. Denn Weigand suggerierte tatsächlich, die AfD sei eine „herabgewürdigte Menschengruppe“.
Von dem, was die angeprangerte Lehrerin an der Friedrich-Schiller-Oberschule in Neustadt (AfD-Wahlergebnis im Mai zur Kommunalwahl: 26,7 Prozent) angeblich gesagt haben soll, blieb nichts übrig.
„Nach Hinweisen eines Vaters (Name ist dem Fragesteller bekannt) hat sich in der Woche nach der Landtagswahl eine Lehrerin Gemeinschaftskunde/Geschichte (Name ist dem Fragesteller bekannt) der Friedlich-Schiller-Oberschule in Neustadt/Sachsen mehrfach abfällig über die AfD geäußert“, hatte Weigand in seiner Anfrage behauptet.
„So habe sie (…) Landtagskandidaten der AfD mit Hitler verglichen und mit dem Verweis auf Internet-Links AfD-Mitglieder pauschal als Nazis bezeichnet. Daneben hat sie sich über den Erfolg der AfD aufgeregt und einigen Schüler, die darüber geschmunzelt haben sollen, Verwarnungen ausgesprochen. In (…) hat sie geäußert, dass sie nicht die AfD wählen würde, und gesagt ,Das sind alles Nazis und das ist meine Meinung‘. Zudem heißt es im Erklärvideo für die Eckwerte Politische Bildung, welches den überarbeiteten Lehrplänen beigefügt wurde, ab Minute 1.39: ,Lehrkräfte sind als mündige Bürger Vorbild. Kontroversität, Ãœberwältigungsverbot und Interessenorientierung sind für sie handlungsleitende Prinzipien. Bei Kontoversen sollen und dürfen sie Position beziehen. Sie können nicht neutral sein, denn sie sind dem Grundgesetz verpflichtet.“
So lesen sich Denunziationen.
Was nicht heißt, dass das Kultusministerium dem nicht nachgegangen ist. Das Ergebnis, so Christian Piwarz: „Vorläufiger Erkenntnisstand der Staatsregierung zu dem im ersten Absatz der Vorbemerkung dargelegten Sachverhalt ist, dass weder Schüler noch Eltern die erwähnte Lehrerin, die übrigen Lehrkräfte oder die Schulleitung auf die Unterrichtsstunden angesprochen haben. Die Lehrerin widerspricht dem geschilderten Ablauf in weiten Teilen.“
Was ja heißt: Dieser seltsame Vater hatte nicht das Rückgrat, mit der Lehrerin oder der Schulleitung zu sprechen. Und von dem, was hier behauptet wurde, stimmt nichts. Nicht einmal die Tatsache, die Weigand konstruiert: dass die AfD gar als ganze Menschengruppe herabgewürdigt wurde. Irgendwie hat Weigand da nicht wirklich verstanden, was Parteien sind. Bestenfalls sind sie Verbünde von Gleichgesinnten, aber ganz bestimmt keine Menschengruppe, wie sie im Beutelsbacher Konsens gemeint ist.
Christian Piwarz: „Die Staatsregierung kann nicht bestätigen, dass die Sachverhaltsdarstellung im ersten Absatz der Vorbemerkung zutreffend ist. Es ist überdies nicht ihre Aufgabe, im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eine Bewertung der Darstellung durch den Fragesteller an den Zielen der Lehrpläne zu messen. Die Herabwürdigung von ganzen Menschengruppen gehört nicht zu den überarbeiteten Zielen der neuen Lehrpläne im Fach Gemeinschaftskunde. Das Gegenteil ist der Fall.“
Und dann lässt er so nebenbei durchblicken, was er von einer Partei hält, die tatsächlich regelmäßig ganze Menschengruppen (Flüchtlinge z. B.) herabwürdigt und dann gar noch behauptet, sie sei selbst eine herabgewürdigte Menschengruppe: „Angesichts der sich in der Gesellschaft häufenden Herabwürdigung ganzer Menschengruppen und Einzelpersonen, die sich meist in Form von Rufschädigung, meist mit Behauptungen zeigen, werden die Schülerinnen und Schüler verstärkt befähigt, an politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Prozessen teilzuhaben sowie aktiv und kritisch die demokratische Gesellschaft mitzugestalten.“
Womit er schon einmal überleitet. Denn was die AfD hier eigentlich angreift, das hat er sehr wohl gemerkt. Denn nicht ohne Anlass stellt ja Weigand diese seltsame Frage: „Widersprechen die letzten beiden Sätze aus o. g. Erklärvideo den Prinzipien des Beutelsbacher Konsens oder sollen sie als versteckte Aufforderung an die Lehrkräfte verstanden werden, den Konsens zu brechen?“
„Nein, die beiden letzten Sätze widersprechen nicht dem Beutelsbacher Konsens. Der Zusammenhang ist folgender“, stellt Piwarz fest und zitiert dann bewusst eben diese Sätze noch einmal: „Lehrkräfte sind als mündige Bürger Vorbild. Kontroversität, Überwältigungsverbot und Interessenorientierung sind für sie handlungsleitende Prinzipien. Bei Kontroversen sollen und dürfen sie Position beziehen. Sie können nicht neutral sein, denn sie sind dem Grundgesetz verpflichtet.“
Das ist nämlich genau der Punkt, den die sächsische AfD mit ihrem „Lehrerpranger“ attackiert: Den Mut der Lehrerinnen und Lehrer, vor der Klasse für die Werte des Grundgesetzes einzustehen. Denn das gibt klare Linien vor und es beschreibt genau den Punkt, an dem Lehrer nicht neutral sein dürfen. Sie haben die Werte des Grundgesetzes zu vermitteln. Wo diese Werte infrage gestellt werden, hört Neutralität auf.
Weigand hat das sichtlich fehlinterpretieren wollen. Aber Piwarz klärt ihn noch einmal auf: „Die im ersten Satz festgehaltenen Prinzipien Überwältigungsverbot, Kontroversität und Interessenorientierung sind allgemein anerkannte Standards der politischen Bildung. Richtig ist auch, dass Schule ein parteipolitisch neutraler Ort sein soll.“
Und falls es der Abgeordnete der AfD noch nicht verstanden haben sollte, erläutert er es extra noch einmal: „Gleichzeitig sind Lehrkräfte in besonderem Maße verpflichtet, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Lehrkräfte dürfen daher Stimmen und Stimmungen im Unterricht nicht unwidersprochen zulassen, die sich gegen zentrale Grundrechtsartikel wie Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 oder gegen zentrale Verfassungsprinzipien, wie das Rechtsstaatsgebot oder die Gewaltenteilung, richten. Das Neutralitätsgebot und die im Beutelsbacher Konsens beschriebenen Prinzipien sind nicht gleichzusetzen oder zu verwechseln mit der Forderung, die Lehrperson dürfe im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine Stellung beziehen.“
Und dürfen Lehrerinnen und Lehrer dann die AfD kritisieren?
Da wird Weigand wohl staunen: Ja, sie dürfen.
Christian Piwarz: „Im Unterricht ist es sinnvoll, auch Parteien – also beispielsweise Äußerungen von Parteimitgliedern und Grundsatzprogramme – auf diskriminierende Inhalte zu untersuchen und diese als solche einzuordnen.“
Aber genau das will wohl die AfD nicht. Man möchte wohl nicht da eingeordnet werden, wo man hingehört.
Video zur Buchmesse-Debatte: Lehrerpranger oder Wie weiter in der politischen Bildung an Schulen?
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