LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 71, ab Freitag, 27. September 2019 im HandelEs ist eine Art Dauerkampfmittel der AfD, mit welchem sie nahezu flächendeckend das Land überzogen hat. Im Oktober 2018 begann die Partei Portale namens „Neutrale Schule“ einzurichten, welche rasch den Beinamen „Lehrerpranger“ erhielten. Schüler sollten dazu animiert werden, Lehrer zu melden, welche angeblich gegen den „Beutelsbacher Konsens“ verstoßen. Im Kern wurde rasch klar, dass die AfD somit möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer identifizieren wollte, welche kritisch über die Ziele und Aussagen der Rechtsausleger mit den Schülern debattieren.

Die Reaktion waren unzählige Selbst„anzeigen“ von Lehrer/-innen, von Spott bis Abwinken reichte die Bandbreite bei den meisten Schülern und unzählige Artikel erschienen über den Versuch der AfD, indirekt auf den Lehrbetrieb an Schulen Einfluss gewinnen zu wollen. Die Frage, wie man die Portale wieder aus dem Netz bekommen könnte, tauchte nur zögerlich auf. Zum einen, weil man der AfD den Märtyrerstatus als unterdrückte Gruppierung nicht frei Haus liefern wollte, doch auch, weil die Rechtslage der Portale neu und anfangs schwer zu greifen war.

Mecklenburg macht den Anfang

Am Freitag, 13. September, wurde bekannt, dass Mecklenburg-Vorpommerns Landesdatenschutzbeauftragter Heinz Müller ernst macht. Er verbot das Portal „Neutrale Schule“ und verfügte ein Zwangsgeld von 25.000 Euro, wenn das Portal nicht binnen sieben Tagen verschwunden sei. Ein Schritt, den Müller gegenüber SPON neben der Begründung, dass die Einschüchterung von Lehrern nicht fortgesetzt werden dürfe, auch rechtlich mit Datenschutz unterlegte.

So erhebe die AfD auf praktisch allen solchen Portalen eben nicht nur die Daten der womöglich Beschwerden einreichenden Schüler, sondern natürlich auch Daten über Lehrer/-innen, welche davon keine Kenntnis haben. Auch das gezielte Erheben von Meinungen der betroffenen Lehrer sah Müller als Verstoß gegen den Datenschutz.

Der betreibende AfD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommerns droht nun zwar mit juristischen Gegenmaßnahmen, knickte jedoch vorerst ein und nahm das Portal pünktlich vom Netz. Nicht ohne die Bemerkung zu hinterlassen, dass es sich um eine Willkürentscheidung und einen Maulkorb handele und „es in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Portalen keinerlei Probleme“ gäbe. Kurz darauf meldete sich Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe (SPD) zu Wort und kündigte nun ebenfalls ein mögliches Verbot der AfD-Seite „Neutrale Schulen“ in der Hansestadt an.

Sachsens Parlament hat selbst den Weg freigemacht

Auf Nachfrage der Redaktion erklärte sich am 16. September 2019 der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig durch seinen Pressesprecher Bernhard Bannasch für nicht zuständig. Denn die AfD Sachsen hat eine andere Konstellation für das im Freistaat „LehrerSOS.de“ genannte „neutrale Schule“-Portal gewählt.

Hier verantwortet mit Bernd Lommel und Andreas Albrecht Harlaß (Pressesprecher der AfD-Fraktion) die Landtagsfraktion der AfD Sachsen den in seiner Funktion und Anliegen baugleichen „Lehrerpranger“ für Sachsen. Es dürften sich demnach zwar nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns genügend Anhaltspunkte für Datenschutzverstöße in den Aufforderungen auf „LehrerSOS“, zum Beispiel gleich noch Bilder der Lehrer/-innen mitzusenden und deren Meinungen zu berichten, finden lassen.

Doch aus Sicht des Datenschutzbeauftragten ist die Internetseite ein Bereich, in den er nicht hineinwirken, lediglich die Fraktionen beraten darf. Zwangsgelder wird es von ihm nicht geben können, denn „aus verfassungsrechtlichen Gründen (Gewaltenteilung) erstreckt sich die Kontrollzuständigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – insoweit ist er eine Stelle der Exekutive – nicht auf Tätigkeiten der Gerichte und des Parlaments.“

Ein Umstand, der also auf die Selbstkontrolle des Parlaments verweist, welches am 3. Juli 2019 dafür eine brandneue eigene Datenschutzordnung beschloss. Und dabei den eigenen Fraktionen aus Sicht der Landesdatenschützer ein kurioses Sonderrecht einräumte. Denn, so Bannasch weiter, nun sei „die AfD-Fraktion selbst (…) der richtige Ansprechpartner. Die Fraktionen überwachen sich selbst in ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit es sich um parlamentarische Tätigkeit handelt. Das hat der Landtag mit seiner Datenschutzordnung (DSO), die seit dem 4. Juli 2019 in Kraft ist, so selbst beschlossen.“

Nicht einmal das am Vortag ebenfalls neu beschlossene fünfköpfige Datenschutzgremium des Landtages sei somit zukünftig für die Überwachung des Portals zuständig. Denn, so Bannasch, dafür, dass der „LehrerSOS“ parlamentarische Arbeit sei, spricht, dass „es die AfD-Fraktion selbst so bezeichnet, es ein Selbstbestimmungsrecht der Fraktionen gibt, zu bestimmen, was sie sich (und nicht der nichtrechtsfähige Verein „AfD-Landesverband“) auf den parlamentarischen Tisch ziehen, und es sicher keine Verwaltungstätigkeit ist.“ Und diese parlamentarische Tätigkeit darf laut neuer Datenordnung auch das Datenschutzgremium nicht überwachen.

Verwirrung in den Fraktionen

Eine Rechtslage, die offenbar einigen am 3. Juli 2019 in der Vorfreude auf die freie Parlamentsarbeit der eigenen Fraktion durchgerutscht ist. Beschlossen wurde es maßgeblich mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/SPD. Laut SPD-Fraktionssprecher Marc Dietzschkau entzöge es sich aber der Kenntnis der Fraktion, „inwiefern eine Zuständigkeit (des Datenschutzgremiums, d. Red.) für das AfD-Lehrerportal den Tatsachen entspricht.“

Für die CDU-Fraktion ist sich hingegen Sprecher Christian Fischer sicher: „Das von Ihnen genannte Portal wird laut Impressum von der AfD-Fraktion betrieben, entsprechend wird das Datenschutzgremium des Landtages künftig für dieses Thema zuständig sein.“ Im Weiteren ist er der Meinung, der Datenschutzbeauftragte Sachsens, Andreas Schurig, sei bis zum 4. Juli 2019 für etwaige Datenschutzverstöße auf „LehrerSOS.de“ zuständig gewesen.

Marcel Braumann, Sprecher der Linksfraktion, kann hingegen die Enthaltung der Linken am 3. Juli 2019 klar begründen. Denn zwar dürfte die „gefundene Lösung (…) nach derzeitigem Stand der gangbarste Weg sein, wenn das sicher auch sehr unbefriedigend ist. Nach unserer Auffassung dürfen die allgemein geltenden Datenschutzstandards von den Fraktionen des Sächsischen Landtags nicht unterschritten werden. Richtig ist auch, dass nach § 19 Absatz 1 Satz 2 DSO-SLT die Datenverarbeitung durch die Fraktionen nicht der Überwachung durch das Datenschutzgremium unterliegt.“

Darüber hinaus seien die Maßnahmen bei Verstößen gegen den Datenschutz überschaubar, eventuell könne aber „mit der neuen Geschäftsordnung der 7. Wahlperiode der Landtagspräsident im Falle der Einbindung der Datenschutzordnung Bußgelder verhängen und Sanktionen aussprechen.“

Eine ähnliche Anfrage der Redaktion vom 17. September beantwortete die AfD-Fraktion bis Redaktionsschluss nicht. Sie hat letztlich wohl keinen Grund dazu. Der Lehrerpranger bleibt in Sachsen bis auf weiteres unverändert im Netz, der Datenschutzbeauftragte Sachsens kann Ratschläge erteilen und das neue Datenschutzgremium dürfte zahnlos bleiben.

Bliebe noch der Hinweis von Linkensprecher Braumann: „Betroffene sollten (…) im Einzelfall überlegen, den Zivilrechtsweg gegen die AfD-Fraktion zu beschreiten. Die damit einhergehende öffentliche Aufmerksamkeit dürfte allerdings auch einkalkuliert sein.“ So könnte also Sachsen das einzige Bundesland werden, in dem die Daten von Lehrern keinen effektiven Schutz genießen.

Die Leipziger Zeitung, Ausgabe September 2019 ist am 27. 09. 2019 erschienen und hier zu kaufen.

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