Katja Meier fordert: Die Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwalts muss vom Tisch

Jahrelang litt Sachsen schon an einem immer weiter anschwellenden Bearbeitungsstau bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ergebnis eines völlig misslungenen Personalabbaus. Doch Anfang des Jahres überraschte Sachsens Generalstaatsanwalt Hans Strobl die Öffentlichkeit mit einer Rundverfügung, mit der er die Staatsanwaltschaften anwies, Bagatelldelikte bevorzugt und schnell abzuarbeiten. Jetzt gibt es aber auch von juristischer Seite profunde Kritik an dieser Verfügung.