Muss es erst eine krachende Wahlniederlage für die Regierungspartei geben, damit in Sachsen endlich eine Politik gemacht wird, die das Land vor Schaden schützt? Wolfram Günther, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, hat da so eine Ahnung. Das große Vorbild für Sachsens CDU war ja immer Bayern. Und dort wurde jetzt ein dickes Artenschutzpaket beschlossen. Dem war ein starkes Volksbegehren vorausgegangen.

Bei der Sitzung des Bayerischen Landtags am Mittwoch, 17. Juli, wurde ein umfangreiches Artenschutz-Paket mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen CSU und Freie Wähler sowie mit Stimmen der Grünen verabschiedet. Das Gesetzespaket ist eine Antwort auf das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 über 1,75 Millionen Unterschriften erhielt, und stärkt den Umwelt-, Natur- und Artenschutz im Freistaat Bayern an entscheidenden Stellen deutlich.

„Bayern zeigt, wie man Vorreiter beim Artenschutz werden kann. In Sachsen werden dagegen alle Vorstöße für mehr Artenschutz im Landtag kategorisch abgelehnt, so Anfang Juli der grüne Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen“, stellt Wolfram Günther fest. „Warum blockiert die sächsische CDU dort, wo sich selbst die CSU in Bayern inzwischen bewegt? Die CSU setzt in Bayern Ideen um, die die CDU in Sachsen noch vehement bekämpft. Braucht die sächsische CDU auch erst eine krachende Wahlniederlage, bis endlich das Umdenken bei ihr einsetzt?“

Der Freistaat Bayern verpflichtet sich mit dem verbesserten Naturschutzgesetz auch in anderen Gesetzen, ab sofort zum Erhalt und der Entwicklung der Artenvielfalt und dem Erhalt und der Verbesserung von Lebensräumen, um einen weiteren Verlust der biologischen Vielfalt abzubremsen. Zudem werden jeweils 50 Biodiversitätsberater und 50 Wildlebensraumberater eingestellt, der Erhalt von zehn Prozent Naturwaldfläche als funktionsfähiges Netz von nutzungsfreien Wäldern abgesichert, die Verpflichtung zu Gewässerrandstreifen festgeschrieben und die Erhöhung des Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes und des Ökolandbaus auf 30 Prozent gesetzlich verankert.

„Selbst in schwierigen Fragen hat die Bayerische Staatsregierung Lösungen für die landwirtschaftliche Praxis gefunden“, kann Günther feststellen. So profitieren die bayerischen Landwirtschaftsbetriebe etwa von der Aufstockung der Förderprogramme für Umweltleistungen um mindestens 50 Millionen Euro. Viele Zielkonflikte etwa zwischen der Landwirtschaft und der Artenvielfalt auf den Feldern sollen damit konstruktiv gelöst werden.

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