Aus Sicht vieler Medizinstudierender der Universität Leipzig steht bei der kommenden Landtagswahl vieles auf dem Spiel. Wer künftig regiert, entscheidet unter anderem über eine Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr und die Einführung einer sogenannten Landarztquote. Der Fachschaftsrat der Humanmedizin hat aus diesem Anlass sieben Wahlprüfsteine für die Parteien erstellt. Nur die Linke stimmt allen Forderungen der Studierenden zu.
Der Fachschaftsrat Humanmedizin der Universität Leipzig hat am Montag, den 1. Juli, seine Wahlprüfsteine für die kommende Landtagswahl in Sachsen veröffentlicht. Die fünf im Landtag vertretenen Parteien und die FDP waren aufgefordert, sich zu sieben Themen zu positionieren. Während die Linkspartei sämtlichen Forderungen der Studierenden zustimmt, antwortete die CDU überwiegend ablehnend.
Die Parteien sollten sich unter anderem zu einer einheitlichen Aufwandsentschädigung im sogenannten Praktischen Jahr (PJ) positionieren. Im Januar hatten Medizinstudierende im Rahmen eines Aktionstages dagegen protestiert, dass einige Kliniken kaum oder gar keine Geld- beziehungsweise Sachleistungen erbringen.
Für viel Unmut sorgte damals eine Äußerung des mittlerweile aus anderen Gründen entlassenen Leiters des Universitätsklinikums Leipzig. Er rechtfertigte die nicht vorhandene Vergütung damit, dass die Auszubildenden während des PJ „viel Anleitung“ benötigten und „für den Prozess der Krankenversorgung kein Gewinn“ seien. Die Aufwandsentschädigung soll sich laut Studierenden am Bafög-Höchstsatz orientieren. Dieser beträgt ab Oktober rund 850 Euro.
Linke fordert mehr als der Fachschaftsrat
Die Linke fordert sogar noch mehr Geld für die Studierenden: mindestens 1.050 Euro netto pro Monat. „Das ist die Höhe der derzeit von uns geforderten sanktionsfreien Mindestsicherung, die jedem erwachsenen Menschen zur Verfügung stehen sollte“, heißt es zur Begründung. Auch die Grünen argumentieren für eine einheitliche Aufwandsentschädigung auf dem Niveau des Bafög-Höchstsatzes.
Den Bafög-Höchstsatz fordert auch die SPD. Sie spricht sich allerdings zusätzlich für einen „Sonderzuschlag für den ländlichen Raum“ aus – also gegen eine einheitliche Zahlung. Die CDU bezeichnet die Aufwandsentschädigung zwar als „wichtiges Instrument“ für die medizinische Versorgung in Sachsen, möchte sie jedoch nur im ländlichen Raum erhöhen.
FDP und AfD sind ebenfalls für eine Aufwandsentschädigung. Letztere fordert jedoch – ähnlich wie die SPD – mehr Geld im ländlichen Raum. Die FDP wünscht sich „individuell regelbare Aufwandsentschädigungen, die von den gewählten Hochschulgremien und den akademischen Lehrkrankenhäusern und -praxen beschlossen werden“.
Ein wichtiges Thema für die Humanmediziner sind auch die Krankschreibungen für Prüfungen. Einige Fakultäten würden verlangen, dass darin die bestehenden Symptome aufgelistet werden. Mit Ausnahme der CDU lehnen alle Parteien diese Praxis ab. Die Christdemokraten argumentieren: „Um über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit entscheiden zu können, muss die Prüfungsbehörde die Krankheitssymptome und daraus folgende Minderungen der Leistungsfähigkeit kennen.“
Auch bei der Frage, ob es für den vor zwei Jahren vom Bundestag beschlossenen „Masterplan Medizinstudium 2020“ zusätzliche Mittel vom Freistaat geben soll, steht die CDU allein da. Während die anderen Parteien betonen, dass die Hochschulen zur Umsetzung der Reform mehr Geld benötigten, verweist die CDU lediglich darauf, dass die Mittel bereits im aktuellen Doppelhaushalt erhöht worden seien.
Kabinett beschließt „Landarztquote“
Besonders umstritten ist unter den Parteien die sogenannte Landarztquote. Vor allem in den ländlichen Regionen gibt es teilweise einen enormen Ärztemangel. Einige Bundesländer vergeben deshalb bevorzugt Studienplätze an Personen, die sich dazu verpflichten, nach ihrer Ausbildung für eine bestimmte Zeit als Arzt auf dem Land zu arbeiten.
In Sachsen war eine solche Quote bislang am Widerstand der SPD gescheitert. Ende Juni beschloss das Kabinett jedoch ein „20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung“, das eine nicht näher beschriebene „Landarztquote“ enthält, ebenso wie eine nicht bezifferte Mindestaufwandsentschädigung für das Praktische Jahr im ländlichen Raum.
Auch in den Wahlprüfsteinen äußert sich die CDU nicht zu den Details einer „Landarztquote“. Die AfD verweist auf einen im Februar 2017 vom sächsischen Landtag abgelehnten Antrag, in dem sie eine solche Quote gefordert hatte. Demnach sollten 7,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze Bewerbern vorbehalten sein, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung in einem „unterversorgten Gebiet“ tätig zu werden.
SPD und Grüne bezeichnen die Quote in ihren Antworten als „letztes Mittel“. Die FDP sieht darin eine Einschränkung der Berufsfreiheit. Die Linke fordert bessere Rahmenbedingungen, etwa bei der Arbeitsbelastung.
Alle Antworten der Parteien gibt es auf der Homepage des Fachschaftsrates.
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