Hier ein kleines Bächlein renaturiert, dort ein Deich etwas zurückverlegt. Viel ist es nicht, was das Sächsische Umweltministerium in den vergangenen vier Jahren zum Schutz der Auen getan hat. Die viereinhalb Jahre seit dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD 2014 sind praktisch darüber hingegangen, das darin festgeschriebene Auenschutzprogramm zu schreiben. Was das SMUL jetzt aber veröffentlicht hat, ist eine Bilanz von Wollenwirnicht, Könnenwirnicht und Dieanderensindschuld.
Die sächsischen Naturschutzverbände haben die ganze Zeit darauf gewartet, haben gehofft, dass endlich ein richtiges Paket draus wird, in dem die Staatsregierung aufschreibt, unter welchen Bedingungen welche Flussauen wieder den Flüssen zurückgegeben werden. Aber die Peinlichkeiten stehen dann auf Seite 55 gebündelt: Der Freistaat benimmt sich, als wäre er selbst ein armer Naturschutzverein, der andere anbetteln muss, damit ein bisschen mehr Auenwiederbelebung stattfinden kann.
„Die Vorhaben zur Gewinnung von Retentionsraum bzw. -flächen, insbesondere Deichrückverlegungen, unterliegen derzeit folgenden z. T. schwierigen Rahmenbedingungen“, kann man da lesen.
Und dann listet das tatenunlustige Umweltministerium auf, woran es hapert, dass seit 2002 so wenig passiert ist:
– sehr hoher Aufwand für die Prüfung, Planung, Umsetzung bei begrenzten Finanz-und Personalkapazitäten,
– mangelnde Flächenverfügbarkeit, insbesondere der öffentlichen Hand, auch für potenzielle Tauschflächen und Ausgleichsmaßnahmen,
– zahlreiche Nutzungskonflikte und Widerstände durch intensive Besiedelung/Nutzung von Flächen, die überwiegend in Privateigentum stehen und hohe Einkommenserzielungspotenziale aufweisen,
– langwierige Genehmigungsverfahren zur Deichentwidmung,
– Notwendigkeit aufwendiger neuer Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. siedlungsnahe verkürzte Deichlinie) ist zu prüfen und ggf. unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Vorfeld eines Deichrückbaus/-schlitzung zu realisieren und
– geringere Hochwasserschutzwirksamkeit von Deichrückverlegungen im Vergleich zu gesteuerten Poldern.
Knapper hat ein Ministerium in Sachsen noch nie seine Unlust zur Arbeit auf den Punkt gebracht. Und während man bei der Wiederbelebung der Auen so viele Widerstände ausmacht, sah man zum Verbauen von rund 2 Milliarden Euro in neue Deiche überhaupt keine Probleme: „Durch diese Rahmenbedingungen konnten bei den bisherigen Maßnahmen zur Rückgewinnung und Wiederherstellung von natürlichen Überflutungsräumen fast ausschließlich vorrangig dem Hochwasserschutz dienende Vorhaben umgesetzt werden.“
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Nun hat sich auch der NABU Sachsen das Papier angeschaut, das erst seitenlang die Bedrohung der Auen schildert und das Verschwinden der wertvollen Auenlandschaften – dann aber wegknickt.
„Dem Schriftstück müssen nun dringend Taten folgen, denn dass auch in Sachsen die Auen in alarmierend schlechtem Zustand sind, wird bei der Lektüre des Papiers offensichtlich. Der Freistaat Sachsen war bisher im Bereich des Auenschutzes weitgehend untätig“, formuliert der NABU sogar noch sehr zurückhaltend seine Kritik an der Staatsregierung.
„Mit dem Auenprogramm verspricht er Besserung. Das ist auch unbedingt nötig, denn die Versäumnisse in der Auenrevitalisierung führen auch dazu, dass die nationalen Ziele zum Erhalt der Biodiversität und zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verfehlt werden. In Sachsen befinden sich null Prozent der auentypischen Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand, und nur drei Prozent der Fließgewässer befinden sich in einem guten ökologischen Zustand. Mit diesen Werten verfehlt Sachsen die Vorgaben der Europäischen Union, es besteht also dringender Handlungsbedarf.“
Die Leipziger Elsteraue wird übrigens als zentraler Handlungsraum ausgemacht.
Auch sie leidet unter den Folgen des technischen Hochwasserschutzes: der Trennung der Flüsse von ihren Auen, Wasserarmut und damit einhergehend Biotop- und Artenschwund.
Ziel des Auenschutzprogramms ist es eigentlich, die Anforderungen des Hochwasser-, Gewässer-, Natur- und Klimaschutzes sowie eine nachhaltige Landnutzung miteinander zu vereinbaren.
„Das ist eigentlich überfällig, deshalb begrüßt der NABU Sachsen das Auenprogramm, verweist jedoch auf Diskussionsbedarf. An vielen Stellen ist es zu unkonkret, ein klares Bekenntnis zu naturnahen Auenlandschaften mit Weich- und Hartholzaue und lebendigen, Hochwasser führenden Flüssen fehlt“, stellt der NABU fest. Das mit den „vielen Stellen“ ist schlichtweg untertrieben. Das Papier strotzt vor Unverbindlichkeit. Und gerade die dringendsten Revitalisierungsprojekte werden nicht mit konkreten Planzielen unterlegt.
„Möglichkeiten und Schwierigkeiten sind in dem Papier benannt – es zeugt davon, dass den Verantwortlichen die Probleme inzwischen bewusst sind“, meint der NABU. „Die Förderung der Biodiversität und der Erhalt auentypischer Lebensräume muss oberste Priorität haben. Diese Ziele dürfen nicht dem Hochwasserschutz oder wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden, denn Natur und Landschaft sind laut Bundesnaturschutzgesetz ihres eigenen Wertes wegen und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen geschützt. Gerade Auen bieten unverzichtbare Ökosystemleistungen, die dem Interesse des Hochwasserschutzes gleichwertig sind, wie zum Beispiel Klimaschutz, Wasserreinigung und Wasserspeicher.“
Und so fordert der Naturschutzbund: „Lösungen, die eine schnelle und effektive Umsetzung von Projekten im Auenschutz ermöglichen, müssen mit politischer Unterstützung geschaffen oder erleichtert werden, hier fehlt eine klare Positionierung des Auenprogramms. Der Freistaat hat eine Vorbildfunktion, wie im Auenprogramm ebenfalls erwähnt wird – vor allem bei Landnutzungskonflikten und der Frage nach Flächenverfügbarkeit. Diese Auffassung vertritt der NABU Sachsen schon immer, aber wie wird der Freistaat nun dieser Vorbildfunktion gerecht werden? Ein Auenprogramm kurz vor der Landtagswahl und der Bildung einer neuen Landesregierung – man muss hoffen, dass es nach der Wahl unterfüttert und in die Tat umgesetzt wird. Das erfordern nicht nur die Vorgaben der EU: Der Schutz der Biodiversität und der Klimaschutzfunktionen sowie einer artenreichen sächsischen Kulturlandschaft ist im Interesse einer nachhaltigen Zukunft unumgänglich für jede neue Regierung.“
Positiv bewertet der NABU Sachsen auch, dass im Programm Handlungsbedarf in Regionen benannt wird, in denen sich der NABU bereits seit vielen Jahren mit praktischen Naturschutzprojekten, Flächenerwerb, Biotoppflege oder Umweltbildung engagiert. Dazu zählt insbesondere die Auenlandschaft in der Region Leipzig. Hier erhofft sich der NABU infolgedessen eine Unterstützung und Koordinierung der notwendigen Naturschutzmaßnahmen, sodass Land, Kommunen und Verbände kurzfristig Maßnahmen umsetzen, um den Erhaltungszustand schnell und großflächig zu verbessern.
Aber über die Benennung der Elster-Luppe-Aue kommt das Papier eben nicht hinaus.
Wer konkrete Maßnahmen und Zeitleisten sucht, findet keine. Auch nicht zum „naturschutzfachlich prioritären Gebiet für Auenprojekte“ Leipziger Auensystem.
„Bei all den Fakten um den Schutz der sächsischen Auen verwundert das Vorgehen der Landestalsperrenverwaltung umso mehr, die sich jüngst über die Presse zum Ergebnis einer Studie zur Elster-Luppe-Aue äußerte, obwohl sie die Studie selbst bisher nicht veröffentlicht hat. Eine Öffnung der Aue für natürliche Hochwasser würde demnach, wenn überhaupt, nur mit erheblichen finanziellen Mitteln möglich sein, und sie würde zu Überschwemmungen im bebauten Bereich führen. Der Wille zum Auenschutz und zur Nutzung des Potenzials der Elster-Luppe-Aue für den ökologischen Hochwasserschutz ist hier trotz Auenprogramms nicht zu erkennen“, kritisiert der NABU.
„Auch der derzeitige Umgang mit dem Lebensraum Weichholzaue mag nicht so recht zu einem Auenprogramm passen. An den großen Flüssen Sachsens, insbesondere der Vereinigten Mulde und der Elbe, müssen die ohnehin im Programm vorgesehenen Retentionsflächen in entsprechenden Fällen zu Ansiedlung von Weichholzauwald im Sinne des Biotopverbundes durch Sukzession oder auch durch Initiierung genutzt werden. Hier verhindert das Argument ,Hochwasserschutz‘ nach wie vor wichtige Auenprojekte.“
Die Naturschutzverbände werden im Auenprogramm zwar unter anderem als Partner in den Bereichen des Flächenerwerbs, der Bewirtschaftung und der Umweltbildung benannt. Dem müssten nun aber auch schnell konkrete Projekte der Kooperation folgen, insbesondere verbunden mit der dafür notwendigen Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Verbände oder einem erleichterten Flächenerwerb, so der NABU. Gemeinsam mit Akteuren vor Ort und insbesondere in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden müssten Möglichkeiten genutzt werden, um die Auenrevitalisierung so schnell wie möglich zu realisieren. Das Papier fordere zu Recht vor der Schaffung neuer Auenlebensräume den Erhalt vorhandener. Da sich diese aber in einem schlechten Erhaltungszustand befinden, seien umso mehr Tatkraft und der politische Wille geboten, um eine Revitalisierung herbeizuführen.
Für den NABU Sachsen ist das Papier so eine Art kleiner Frühlingsbote: „Der Freistaat setzt sich bei seinem Auenprogramm erstmals mit dem Schutz der sächsischen Auenlandschaften, der Biodiversität und mit der Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auseinander. Mit einer konsequenten Umsetzung von Projekten in den genannten Potenzialgebieten auf Basis naturbasierter Lösungen und der Unterstützung aus Politik und Gesellschaft kann das Auenprogramm zum Erfolg führen.“
Der Freistaat ist von einem echten Auenprogramm für Leipzig noch meilenweit entfernt
Der Freistaat ist von einem echten Auenprogramm für Leipzig noch meilenweit entfernt
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