960 Wohnungen in Leipzig sind dauerhaft als Ferienwohnungen zweckentfremdet, stehen also dem normalen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Das war eins der Ergebnisse aus der Anhörung zum Grünen-Entwurf für ein „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen“. Am Dienstag stimmte der Landtag über den Entwurf ab.
Wirklich prekär ist die Lage in den beiden wachsenden Großstädten Leipzig und Dresden – die aber freilich auch für Reisende besonders attraktiv sind. Die Konkurrenz auf den Mietwohnungsmärkten in Leipzig und Dresden ist entsprechend hoch. Doch die Zweckentfremdung von Wohnungen als Büros oder Ferienwohnungen sowie die Strategie, Wohnungen leerstehen zu lassen, bis ganze Häuser entmietet sind, ist gerade in stark nachgefragten urbanen Stadtteilen ein Teil des Problems.
Die Grünen-Fraktion brachte am Dienstag, 2. Juli, ihren Gesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung, mit dem den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, der Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere für Ferienwohnungen (airbnb etc.) effektiv entgegenzuwirken. Mehrere Bundesländer haben längst solche gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen.
In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen ermöglichen ,Wohnungsaufsichtsgesetze‘ den Kommunen jeweils im Bedarfsfall per Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Auch die Länder Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, das den Kommunen diesen Spielraum via Satzung einräumt. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es ebenfalls umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema.
„Die Sorge, in Leipzig und Dresden und anderen Städten eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, betrifft immer mehr Menschen in Sachsen“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Grünen-Fraktion. „Wohnen ist zur neuen sozialen Frage geworden. Wo Wohnraum knapp ist, sollen die Kommunen den Handlungsspielraum erhalten, Umnutzungen zu Ferienwohnungen oder Büros zu untersagen. Das von uns vorgeschlagene Wohnraumzweckentfremdungsgesetz sehen wir als sinnvolle Ergänzung zu weiteren wohnungspolitischen Initiativen. Kommunen sollen verhindern können, dass Wohnungen für die ausschließliche Vermietung als Ferienwohnung zweckentfremdet werden. Auch die Praxis, einzelne Wohnungen so lange leerstehen zu lassen, bis alle Mieterinnen und Mieter ausgezogen sind, soll verhindert werden können.“
In Leipzig und Dresden steigen laut Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Kofner (Hochschule Zittau/Görlitz) zur Anhörung des Gesetzentwurfs die Angebote bei der Plattform für private Unterkünfte airbnb stetig an. Im I. Quartal gab es in Leipzig 2.665 Angebote; 36 Prozent davon standen dauerhaft zur Verfügung. In Dresden gab es im gleichen Zeitraum 1.762 airbnb-Angebote, davon standen 47 Prozent dauerhaft zur Verfügung.
Gästetaxe gilt auch für Ferienwohnungen
Da wird ein Antrag der Freibeuter-Fraktion interessant, die hatten nämlich im November 2018 beantragt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.“
Denn die Frage steht ja im Raum: Melden überhaupt alle Privatvermieter ihre auf Portalen angebotenen (Ferien-)Wohnungen auch bei der Stadt an? Und haben sie die Möglichkeiten, die vom Stadtrat beschlossene Gästetaxe auch rechtzeitig an die Stadt weiterzuleiten?
Im März formulierte dann das Finanzdezernat seine Stellungnahme. Man befand es tatsächlich für wichtig, dass der OBM diesen Tatbestand prüft.
„Gemäß den Anzeige- und Entrichtungspflichten nach § 7 Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig (GTS) hat der Unterkunftgeber die zur Beherbergung bereitgestellten Objekte und die gewährten Gästeübernachtungen zu melden sowie die eingezogenen Beträge an die Stadt Leipzig zu übergeben. Wenn der Unterkunftgeber seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. von der Behörde nicht ermittelt werden kann, dann haben auch andere Personen als die am Steuerverfahren Beteiligten nach Maßgabe des § 93 Abgabenordnung (AO) die zur Feststellung eines für die Abgabenerhebung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“
Und da kann sich die Stadt Leipzig direkt an Portale wie airbnb wenden.
Denn, so die Auskunft des Finanzdezernats: „Den konkreten Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber einem Online-Portal für Beherbergungsbetriebe hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Urteil 4 K 3503/16 vom 05.04.2017 bestätigt. Die Stadt Leipzig wird das Auskunftsersuchen nach § 93 AO an die Beherbergungsportale richten und zur Mitteilung der Namen und Anschriften der Betreiber sowie der Anschriften der Beherbergungseinrichtungen auffordern. Zudem wird die Stadt Leipzig den Abschluss einer Vereinbarung zum Einzug der Gästetaxe direkt beim Beherbergungsportal prüfen.“
Der Grünen-Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmen für Zweckentfremdungen vor, in denen die anderweitige Nutzung von Wohnungen weiterhin möglich ist. Dies betrifft beispielsweise Zweitwohnungen oder Wohnungen, die für eine Existenzgründung genutzt werden. Zudem kann die Kommune in weiteren Fällen eine beantragte Zweckentfremdung zulassen, beispielsweise um schutzwürdige private und öffentliche Interessen zu wahren.
Aber Günther ist sich sicher: „Es braucht einen Strauß von Maßnahmen, um weitere Mietsteigerungen und die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren Stadtvierteln zu verhindern. Wir wollen den Städten die Möglichkeit einräumen, keine hohe Konzentration von Ferienwohnungen in einzelnen Stadtvierteln zuzulassen.“
Der Stadtrat tagt: Leipzig will Zweckentfremdung von Wohnraum bekämpfen + Video
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