Es sah nach irgendetwas aus, als Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Mittwoch, 26. Juni, ein Bonbon in den Vorwahlkampf warf: Einen Volkseinwand wolle er einführen, falls seine CDU im September die Landtagswahl gewinnt. Mehr als ein Bonbon war es nicht. Und es wirkte geradezu peinlich, weil seine Partei im Landtag der letzten Jahre jeden, aber auch jeden Antrag abgelehnt hat, mehr Mitbestimmung der Bürger in Sachsen zu ermöglichen.
Fortschritte in demokratischer Mitwirkung gibt es nur häppchenweise. Da helfen auch die vielen Sachsengespräche nicht, zu denen Michael Kretschmer durchs Land reist. Gerade so, als müsste er tatsächlich erst das Volk fragen, was es denkt, dass es jetzt an Brotkrumen (oder Bonbons) vertragen könnte. Als wenn die anderen Parteien im Landtag keine Drähte zu den Bürgern hätten. Aber keineswegs dumm hat ja auch die AfD mehr „direkte Demokratie“ in ihre Wahlprogramme geschrieben. Das ist der eigentliche Druck, der die alte Staatspartei CDU oder vielleicht auch nur ihren Ministerpräsidenten jetzt zu einem ersten, wahltaktischen Einlenken bringt.
Und so sehen es auch jene Parteien, die seit Jahren versuchen, in Sachsen ein Stück weit selbstverständlicher Bürgerbeteiligung zum Standard zu machen. Und zwar nicht in der Bonbon-Variante, sondern als Gesamtpaket. Denn nur wenn leichtere Bürgerbeteiligung auch über Volksentscheide möglich ist, wird Demokratie in Sachsen auch leichter erlebbar und nimmt die Bürger auch wirklich mit.
Sie nur agieren zu lassen, wenn eine beratungsresistente Regierungspartei mal wieder gesetzlichen Murks beschlossen hat, ist ein bisschen wenig. Und selbst das, was Kretschmer vorschlug, klingt ziemlich vertraut.
Bei dieser Volksabstimmung zähle dann die einfache Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen, fasst der „Spiegel“ die Ankündigung Kretschmers zusammen und zitiert ihn mit den Worten: „Wird das Gesetz von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, so hat das Volk sein Veto eingelegt und das Gesetz dem Landtag erneut zur Beratung zurücküberwiesen.“
Das erinnert fatal an den Sparkassen-Entscheid von 2001, als sich die Sachsen mit dem Volksentscheid „Gegen Sparkassenverbund/pro kommunale Sparkassen“ erfolgreich gegen das gerade beschlossene neue Sparkassen-Gesetz aussprachen, das einen (Finanz-)Verbund der sächsischen Sparkassen ermöglichte, um damit auch die Spielräume der Sächsischen Landesbank deutlich ausweiten zu können.
Die damalige CDU-Staatsregierung handelte genau so, wie von Kretschmer beschrieben: Sie schrieb einfach ein neues Sparkassen-Gesetz, das mit anderen Formeln genau dasselbe ermöglichte. Den Kraftakt eines neuen Volksentscheids mit seinen hohen Hürden wagte dann niemand mehr. Der Verbund kam zustande und die Sachsen LB erhöhte bis 2007, bis zum Desaster, ihre riskanten Geldanlagen immer weiter. Ein Abenteuer, das ja bekanntlich die Sachsen bis 2018 richtig viel Geld kostete. Bis 2018 dauerte dann auch die stückweise Wiederauflösung des Sparkassen-Verbundes.
Aber lassen wir die Politiker zu Wort kommen, die seit Jahren eine wirklich ehrliche Bürgerbeteiligung fordern.
Henning Homann (SPD): Sachsen braucht ein Gesamtkonzept zur Stärkung der Demokratie
„Der Vorstoß des Ministerpräsidenten greift eindeutig zu kurz. Sachsen braucht ein Gesamtkonzept zur Stärkung der Demokratie. Ziel von mehr Bürgerbeteiligung muss es sein, mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Der Volksantrag zur Gemeinschaftsschule zeigt, dass viele Menschen in Sachsen mit guten Zukunftsideen bereit sind, sich einzubringen. Zu hohe Quoren blockieren dieses Engagement seit Jahren. Zu einem solchen Gesamtkonzept gehört deshalb, dass endlich die Quoren für Volksanträge und Volksentscheide in Sachsen gesenkt werden“, sagte am Mittwoch der Generalsekretär der SPD Sachsen, Henning Homann, zum Vorstoß von Sachsens Ministerpräsident für einen „Volkseinwand“.
„Mehr direkte Demokratie darf nicht zu Geringschätzung der parlamentarischen Arbeit in den Landesparlamenten, aber auch auf kommunaler Ebene führen. Überall engagieren sich viele tolle Menschen, die unsere Unterstützung und unsere Wertschätzung verdienen. Die Stärkung von direkter Demokratie braucht klare Regeln. Neben Haushaltsgesetzen sollten auch Gesetzgebungen, die Minderheiten betreffen, sowie Staatsverträge und internationale Vereinbarungen ausgenommen werden. Außerdem muss für Initiatoren von Volksentscheiden oder Volkseinwänden, wie auch für Parteien, das Gebot von Transparenz gelten. Die Beeinflussung von Abstimmungen durch Einzelinteressen von Konzernen, besonders zahlungskräftigen Lobbygruppen oder die Steuerung aus dem Ausland müssen verhindert werden.“
Valentin Lippmann (Grüne): Dieser Idee hätte die CDU schon im Landtag zustimmen können
„Ich finde es höchst interessant, was die Aussicht auf eine krachende Niederlage bei der kommenden Landtagswahl für 180-Grad-Wendungen bei der CDU in Sachsen bewirkt. Denn der gemeinsame Gesetzentwurf von Grünen und Linken zur Stärkung der direkten Demokratie durch Absenkung der Quoren bei Volksentscheiden auf 175.000 Stimmberechtigte (rund 5 Prozent), wurde noch 2016 im Bausch und Bogen abgelehnt. Glaubwürdige Politik sieht anders aus“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, zu den Überlegungen von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).
„Und: Wer A sagt muss auch B sagen. Wer das Volk endlich auch als Souverän ernst nehmen will, muss auch die Hürden für Volksentscheide absenken, in denen ein konkreter Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes kommt. Auch hier sollten die Quoren endlich gesenkt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit des Landtags. Wenn es dem Ministerpräsidenten mit den Änderungen ernst ist, sollte er noch vor der Wahl das Gespräch mit Grünen, Linken und SPD suchen.“
Holger Zastrow (FDP): Volksgesetzgebung erleichtern statt Direkte-Demokratie-Placebo
„Generell ist es begrüßenswert, dass auch die CDU das Thema direkte Demokratie entdeckt. Statt halbherzig neue Instrumente als Direkte-Demokratie-Placebo einzuführen, sollten aber vielmehr die wirkungsvolleren, bewährten Elemente vereinfacht und erleichtert werden“, sagt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der Freien Demokraten. „Ein ‚Volkseinwand‘ nach Modell Kretschmer würde ein Gesetz einfach nur eine neue Beratungsrunde im Landtag drehen lassen. Machen wir uns nichts vor: Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag wären unverändert, ein Kippen des Gesetzes äußerst unwahrscheinlich.“
„Viel wirkungsvoller wäre es, die Quoren für die direkte Gesetzgebung deutlich zu senken: Die FDP Sachsen fordert in ihrem Wahlprogramm daher ein Absenken des Quorums für Volksanträge von 40.000 auf 30.000 und für Volksbegehren von 450.000 auf 200.000 Stimmberechtigte.
Mit diesen niedrigeren Hürden wäre es viel einfacher, Gesetze direkt aus dem Volk heraus einzubringen. Das wäre ungleich wirkungsvoller als die Möglichkeit, bereits beschlossene Gesetze für eine weitere Beratungsrunde in den Landtag zurückzuschicken, damit Politiker einfach noch einmal darüber reden.“
Linke darf behaupten, dass die AfD gegen mehr Volksentscheide in Sachsen ist
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