Die Landtagswahl im September naht. Das bedeutet auch: Es muss geklärt werden, welche Parteien und Gruppierungen dann auf dem Wahlzettel stehen dürfen. Der Landeswahlausschuss hat sich dazu am Freitag, 21. Juni, zur Sitzung getroffen. Für vier Vereinigungen wurde die Parteieigenschaft festgestellt. Dies ist erforderlich, da sich nur Parteien mit Landeslisten (Listenkandidaten) an der Wahl beteiligen können. Ausnahme: Direktkandidaten.

Anders ist es bei Kreiswahlvorschlägen, also für Direktkandidaten, die dann mit dem möglichen Gewinn der Mehrheit im Wahlkreis das Direktmandat erringen. Es ist noch so eine Spur von einem Wahlkampf, der über Persönlichkeiten funktionieren würde, auch wenn die Bürger ohne Parteiunterstützung meist nicht das Geld und die Kraft haben, um so ein Direktmandat zu kämpfen.

Im Ergebnis gewinnen dann meist die Parteien mit den höchsten Stimmenanteilen auch die meisten Direktmandate. In der Vergangenheit war das in Sachsen fast ausschließlich die CDU. Aber damit ist im September nicht mehr zu rechnen. In etlichen Wahlkreisen wird wohl die AfD das Direktmandat holen, in den Großstädten haben Linke und Grüne die besten Chancen darauf.

Wobei nicht unbedingt der Bewerber einer Partei auch auf der Landesliste stehen muss, wenn er sich zutraut, als Direktkandidat den Wahlkreis zu erringen.

Auf den ersten Blick dürfen natürlich erstaunlich viele Parteien und Gruppierungen antreten in Sachsen – aber die meisten wird man trotzdem nicht auf dem Wahlzettel finden.

So ist der Wahlausschuss vorgegangen:

An der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag können folgende Parteien mit Landesliste teilnehmen, ohne dass sie ihre Teilnahme anzeigen und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft feststellt:

9 Parteien, die parlamentarisch (im Bundestag oder Landtag) vertreten sind, sowie

40 Parteien, für die der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt hat.

Da sind dann auch etliche „Exoten“ dabei, die in Sachsen gar nicht zur Wahl antreten werden.

Weiterhin können an der Landtagswahl mit Landeslisten Vereinigungen teilnehmen, die ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 3. Juni 2019 angezeigt hatten und als Partei anzuerkennen sind. Das wurde vom Landeswahlausschuss immerhin für vier Vereinigungen festgestellt, darunter Die blaue Partei (Blaue #TeamPetry), die Partei der einstigen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry, aber auch die rechtspopulistische Abspaltung der AfD von André Poggenburg – Aufbruch deutscher Patrioten – Mitteldeutschland (kurz: ADPM). Selbst die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) feiert so ein kleines Comeback, genauso wie die Deutsche Soziale Union (DSU).

Vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt wurden hingegen sechs Vereinigungen, die die Bedingungen nicht erfüllten. Dazu gehören dann die rechtsextremistische Kleinpartei Der Dritte Weg (III. Weg), das rechtsradikale Chemnitzer Bündnis Pro Chemnitz und die ebenso rechtsaußen zu verortende „Bürgerinitiative Sachsen“.

Alle Wahlvorschläge müssen bis zum 27. Juni 2019, 18:00 Uhr, eingereicht werden, also im Original bei den zuständigen Stellen vorliegen.

Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises fand nichts an Trommeln und Fackeln auszusetzen

Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises fand nichts an Trommeln und Fackeln auszusetzen

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar