Ende 2018 konnte man ja das Gefühl bekommen, dass die ewige Geschichte um das Desaster der Sächsischen Landesbank endlich ein Ende findet. Augenscheinlich waren die letzten Ausfallposten aus dem Sealink-Fund, den die LBBW verwaltete, bezahlt, Sachsen konnte die Restposten wieder übernehmen. Die geplanten 2,75 Milliarden Euro mussten nicht komplett ausbezahlt werden. Die Linksfraktion im Landtag beantragte jetzt so eine Art Abschlussbilanz.

„12 Jahre nach der Pleite – ehrliche Bilanz zu den wirtschaftlichen Folgen des Landesbank-Desasters“, überschrieb sie ihren Antrag. Es wäre Zeit, die kompletten Kosten dieses größten sächsischen Finanzabenteuers endlich einmal aufzulisten. Aber so schnell geht das nicht, teilt postwendend Finanzminister Dr.Matthias Haß mit.

Denn auch wenn jetzt mit keinen großen Überraschungen mehr zu rechnen ist, bleiben noch ein paar Posten zu klären, bevor wirklich ein Schlussstrich gezogen wird.

„Seitens der Sächsischen Staatsregierung ist im Zusammenhang mit der Auflösung des Sächsischen Garantiefonds durch Beschluss des Sächsischen Landtages nach § 8 Sächsisches Garantiefondsgesetz (SächsGaFoG) eine zusammenfassende Berichterstattung zum Vollzug der Höchstbetragsgarantie sowie zu sämtlichen Ausgaben und Einnahmen seit dem Notverkauf der Sachsen LB vorgesehen“, teilt der Finanzminister mit.

Aber das brauche noch Zeit: „Dies setzt voraus, dass eine Inanspruchnahme aus der Garantieerklärung gemäß § 2 Abs. 2 SächsGaFoG nicht mehr erfolgen kann und alle Verbindlichkeiten des Fonds erloschen sind. Aktuell finden Vertragsverhandlungen zur Vorbereitung der Liquidation der Zweckgesellschaft Sealink Funding DAC statt. Erst mit Abschluss der Liquidation dieser Gesellschaft kann ein Schlussstrich unter die Krisenbewältigung gesetzt werden. Eine vorzeitige und damit nur vorläufige Zwischenbilanz erscheint fachlich nicht sinnvoll.“

Aber auch Matthias Haß rechnet nicht mehr mit besonderen Folgekosten. Die rund 1,7 Milliarden Euro an Garantiefondszahlungen waren schon happig genug. Davon hätte man eine Menge Schulen, Kitas, Radwege und Brücken bauen können.

„Die Garantiezahlungen stellten für den Freistaat Sachsen eine erhebliche Kraftanstrengung dar“, betont Haß. „Die durch den Vollzug der Höchstbetragsgarantie entstandenen weiteren Kosten (u. a. Kosten für Sachverständige und Rechtsverfolgung und Steuerverpflichtungen) konnten hingegen durch Einnahmen (u. a. Nacherlöse, Garantiegebühren und Regressansprüche) überkompensiert werden. Letztlich verbleibt eine Summe von ungefähr 1 Mrd. Euro im Garantiefonds, die nicht benötigt wurde und daher im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019/2020 für wichtige Zukunftsaufgaben genutzt werden kann.“

Außerdem verweist Matthias Haß – was die Verantwortlichkeit für das Sachsen-LB-Desaster betrifft – auf den Rechnungshofbericht von März 2009.

„Der Sächsische Rechnungshof legte im März 2009 dem Sächsischen Landtag einen Sonderbericht nach § 99 Sächsische Haushaltsordnung (Drs. 4/15066) zur Krise der ehemaligen Landesbank Sachsen Girozentrale vor. Der Bericht untersuchte ausführlich die Ursachen, Verantwortlichkeiten und den zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht des Rechnungshofs entstandenen Schaden und traf entsprechende Feststellungen“, so Haß. „Aus den genannten Gründen erscheint die mit dem Antrag angestrebte Prüfung des Rechnungshofes entbehrlich.“

Aber so hatte der Antragspunkt aus dem Linken-Antrag gar nicht gelautet. Der zielte eher auf wichtige „Schlussfolgerungen und Vorschläge (…), um künftig derartig desaströse finanzpolitische und -wirtschaftliche Fehlentscheidungen durch strukturelle Vorkehrungen und Kontrollinstrumente rechtzeitig und wirksam zu verhindern.“

Da schwingt ein wenig das Misstrauen mit, die Staatsregierung könnte sich doch wieder in ähnliche Abenteuer stürzen, weil die notwendigen Kontrollinstanzen fehlen, „strukturelle Vorkehrungen und Kontrollinstrumente“, wie es der Antrag nennt. Ein Zungenschlag, auf den Matthias Haß freilich in seiner Stellungnahme nicht einging.

Was stellt Sachsen eigentlich mit den 965 Millionen Euro aus dem Garantiefonds an?

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