Die NPD zieht mit rassistischen Parolen in den Europawahlkampf und hat den Bogen dabei offenbar überspannt. In mehreren Bundesländern entschieden Gerichte, dass bestimmte Plakate volksverhetzend seien. In Sachsen sind Zittau und Görlitz gegen die NPD vorgegangen – bislang mit unterschiedlichem Erfolg.
Wer am kommenden Sonntag, den 26. Mai, einen Fokus darauf richten möchte, wie stark oder schwach die rechtsradikalen Parteien bei der Europawahl abschneiden werden, konzentriert sich vermutlich vor allem auf die AfD. Dabei gibt es auch Parteien aus dem klassischen Neonazispektrum, die ins Europaparlament wollen. Neben dem „III. Weg“ und „Die Rechte“ ist das vor allem die NPD.
Diese ist zwar im Stadtbild von Leipzig kaum präsent, plakatiert dafür aber bevorzugt in den ländlichen Regionen und sächsischen Kleinstädten. Ein Wahlplakat zeigt den Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ und den Aufruf „Widerstand jetzt“.
Zittau und Görlitz hängen Plakate ab
Die Städte Zittau und Görlitz waren gegen diese Plakate vorgegangen und hatten sie entfernen lassen. Aus ihrer Sicht handelt es sich um Volksverhetzung. Die NPD ging juristisch gegen diese Entscheidungen vor – bislang mit unterschiedlichem Erfolg. So bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden, dass die Stadt Zittau korrekt gehandelt habe.
Anders verhält es sich derzeit mit Görlitz. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am Mittwoch vor der Wahl entschieden, dass die Kommune die Anhörungsrechte der NPD verletzt und damit rechtswidrig gehandelt habe. In Görlitz darf die NPD ihre rassistischen Plakate also vorerst weiter verbreiten.
Am Donnerstag entschied das OVG Bautzen dann, dass die Plakate volksverhetzend seien. Was das für die Situation in Görlitz bedeutet, blieb zunächst unklar. Laut MDR möchte die Stadt Dresden wegen dieses Urteils die Plakate in der Landeshauptstadt abhängen lassen. Die NPD kündigte unterdessen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht an.
Streit um Facebookseite und TV-Spot
Die Neonazipartei ist derzeit mit einem Politiker im Europaparlament vertreten: Udo Voigt. Er ist auch Spitzenkandidat für die kommende Wahl. Während sich die NPD in der Migrationspolitik inhaltlich kaum von der AfD unterscheidet, fällt zumindest ihre Wortwahl noch drastischer aus. In Texten und Aufrufen ist von „Sozialschmarotzern“ und „Volksverräterparteien“ die Rede.
Zuletzt gab es immer wieder juristische Auseinandersetzungen mit und rund um die NPD. So entschied Anfang des Jahres ein Gericht, dass Facebook die gesperrte Seite der Partei wiederherstellen muss.
Am 15. Mai entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein Wahlwerbespot der NPD im Fernsehen ausgestrahlt werden müsse. Dieser sei – anders als von den Sendern behauptet – nicht volksverhetzend. Bezüglich der rassistischen Wahlplakate gab es in anderen Bundesländern ebenfalls Entscheidungen zuungunsten der NPD.
Der “III. Weg” bekommt Facebook-Account zurück
Auch bei einer weiteren extremen Partei geht es mittlerweile höchst gerichtlich zu. So entschied am heutigen 23. Mai 2019 das Bundesverfassungsgericht (BVG), dass Facebook den Account der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ bis zur „Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder zu ermöglichen“ ist.
Zur Begründung hat die 2. Kammer des ersten Senats des BVG ausgeführt, „dass eine in der Hauptsache gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre und die vorzunehmende Folgenabwägung zugunsten der Antragstellerin ausfällt. Das Recht und die Pflicht des Unternehmens, einzelne Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit ihren Nutzungsbedingungen, den Rechten Dritter oder den Strafgesetzen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen, bleiben durch die Verpflichtung zur Entsperrung unberührt.“
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Die NPD ist doch verfassungswirdrig. Dürfen die denn dann überhaupt zur Wahl antreten`?