Ein Jahr hat es gedauert. Am Donnerstag, 9. Mai, wurde der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf, der es Kommunen ermöglichen soll, per Satzung zu verbieten, Wohnraum zweckzuentfremden, in andere Nutzungen umzuwandeln oder lange Zeit leerstehen zu lassen, endlich in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags behandelt. Die Sachverständigen fanden ihn gut. Was freilich noch nicht heißt, dass die Landtagsmehrheit den Antrag der Grünen auch annimmt.
Denn Politik ist auch in Sachsen oft nicht rational, schon gar nicht in der Wohnungspolitik. Die Probleme des Leipziger Wohnungsmarktes wurden über Jahre kleingeredet, nicht einmal verstanden, welche wichtige Rolle Leipzig bei der Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft spielt. Noch heute wird emsig argumentiert, es gäbe doch in Sachsens Provinzen genug freie Wohnungen, warum sollten die ganzen jungen Leute dann in Leipzig wohnen wollen?
Die Antwort heißt eigentlich: Weil sie hier Arbeit finden und in der Provinz, die zunehmend nach rechts abdriftet, eben schon lange nicht mehr.
Aber in der attraktiven Großstadt versuchen auch allerlei Leute mit zweckentfremdeten Wohnungen ihren Reibach zu machen und entziehen sie dem regulären Wohnungsmarkt.
„Wir sehen in Dresden und in noch gesteigertem Umfang in Leipzig, dass eine große Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum besteht. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir einen Teil des Problems angehen, nämlich die Auswüchse von AirBnB und Co., wenn Wohnungen für die ausschließliche Vermietung als Ferienwohnung zweckentfremdet werden“, sagt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, zum Gesetzantrag, um den es am Donnerstag ging.
„Auch der Praxis, einzelne Wohnungen so lange leerstehen zu lassen, bis alle Mieterinnen und Mieter ausgezogen sind, wollen wir einen Riegel vorschieben.“
Aus Sicht der Grünen braucht es eine ganze Reihe verschiedener Maßnahmen, um weitere Mietsteigerungen und die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren Stadtvierteln zu verhindern.
„Betrachtet man eine ganze Stadt, fallen 1.000 Wohnungen nicht stark ins Gewicht – in einzelnen Vierteln ist eine große Konzentration von Ferienwohnungen aber eine Fehlentwicklung, die wir korrigieren wollen. Dazu wollen wir den Städten die nötigen Freiheiten einräumen“, betont Lippmann.
„Die anwesenden Sachverständigen bescheinigten dem Gesetzentwurf durchweg, als Baustein zur Bekämpfung von Wohnraummangel und überdurchschnittlichen Mietensteigerungen tauglich zu sein. Gerade in Leipzig ist die Wohnungsmarktsituation besonders angespannt. Einerseits werden nur wenige Wohnungsbauvorhaben umgesetzt, andererseits steigen sowohl Bestandsmieten als auch die Preise bei Neuvermietungen weiter an. Besonders in stark nachgefragten Gebieten rings um das Zentrum besteht eine Konkurrenz zu ausschließlich als Ferienwohnungen genutzten Wohnungen bis hin zu ganzen Häusern.“
Die Lage in Dresden sei durch ein größeres Baugeschehen nicht derart dramatisch wie in Leipzig, jedoch bestehe auch hier in einzelnen Stadtteilen Bedarf für eine Regelung. Sowohl Leipzig als auch Dresden haben daher die Bitte an die Sächsische Staatsregierung gerichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen die anderweitige Nutzung von Wohnungen weiterhin möglich ist. Dies betrifft beispielsweise Zweitwohnungen oder Wohnungen, die für eine Existenzgründung genutzt werden. Zudem kann die Kommune in weiteren Fällen eine beantragte Zweckentfremdung zulassen, beispielsweise um schutzwürdige private und öffentliche Interessen zu wahren.
Im bundesdeutschen Vergleich nimmt Sachsen beim Thema Zweckentfremdung von Wohnraum eine Nachzüglerrolle ein. In Sachsen sieht der Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2014 keine Gesetzesinitiative dazu vor. Da im Freistaat notwendige Regelungen bisher fehlen, können die sächsischen Großstädte nicht effektiv gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vorgehen. Mehrere Bundesländer haben längst gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen.
In den Flächenländern Hessen und NRW ermöglichen „Wohnungsaufsichtsgesetze“ den Kommunen jeweils im Bedarfsfall per Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Auch die Flächenländer Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, das den Kommunen ebenfalls diesen Spielraum via Satzung einräumt. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es ebenfalls umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema.
Nun ist die Frage, ob die beiden Regierungsparteien CDU und SPD die Initiative der Grünen aufgreifen und sich das Gesetz zu eigen machen – oder ob es wie so viele andere Gesetzesanträge daran scheitert, dass die Regierungskoalition prinzipiell nur eigene Gesetzesvorlagen gut findet.
Sachsens Grüne bringen ihr Wohnraumzweckentfremdungsgesetz in den Landtag ein
Sachsens Grüne bringen ihr Wohnraumzweckentfremdungsgesetz in den Landtag ein
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