PEGIDA war schon von Anfang an nicht nur ein netter Spaziergang „besorgter Bürger“. Frühzeitig dockten bekennende Reche und Rechtsradikale bei der Dresdner Demo an. Die Sprüche wurden aggressiver, die Übergriffe auf Journalisten waren kein Zufall. Doch distanzieren wollten sich die Veranstalter nie wirklich. Das Ergebnis: ungefähr 200 Ermittlungsverfahren gegen PEGIDA-Teilnehmer, wie Anfragen des Landtagsabgeordneten André Schollbach ergaben.

Zwei Kleine Anfragen (Drucksachen 6/17242 und 6/14626) des Dresdner Landtagsabgeordneten André Schollbach (Die Linke) zeigen, dass bis September 2018 gegen Teilnehmer und Redner von PEGIDA-Versammlungen in Dresden durch die Staatsanwaltschaft 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. In ihren Antworten listet die Staatsregierung sämtliche Sachverhalte, den jeweiligen Straftatbestand sowie den aktuellen Stand des Verfahrens auf.

Der Beantwortung der Kleinen Anfragen lag eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden zugrunde. Denn Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen von „PEGIDA“ werden laut Staatsregierung im Polizeilichen Auskunftssystem nicht separat erfasst und können daher nicht automatisiert ausgewertet werden.

Unter den genannten 198 Ermittlungsverfahren befinden sich jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weiterhin wurden 18 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und elf Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Zudem gab es Ermittlungsverfahren wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Nicht nur der Anführer von PEGIDA ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch Redner und Teilnehmer haben zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen“, stellt der Landtagsabgeordnete André Schollbach fest. „Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl an Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichen den demokratiefeindlichen Charakter von PEGIDA. Hier ist der demokratische Rechtsstaat gefordert. In geeigneten Fällen sollte für diese Straftaten das Instrument des beschleunigten Verfahrens gemäß § 417 StPO verstärkt angewendet werden, damit sich die Täter zügig vor Gericht verantworten müssen.“

Und dieser auffallende Schulterschluss mit Rechtsradikalen begann auch nicht erst im Jahr 2015, sondern war auch schon in der Anfangszeit im Jahr 2014 zu beobachten.

Ob die Zahl 198 wirklich alle erfassten Straftaten umfasst, ist eher unklar. In seinen Antworten erklärt Innenminister Roland Wöller (CDU) beide Mal, dass die PEGIDA betreffenden Straftaten nicht auf diese Weise automatisch auslesbar sind und tausende Polizeiakten händisch ausgewertet werden müssten. Die im Herbst 2018 erstellte Liste umfasst also auch nur das, was die Dresdener Polizei in einer Sonderauswertung aus ihren Daten zusammengestellt hat. Bei den Auskünften zu den folgenden Gerichtsprozessen wird es noch dünner, hier ginge es – so Wöller – vor allem um die „Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten Beschuldigter“.

Der einzige Beschuldigte, der namentlich genannt wird, ist der Autor und PEGIDA-Redner Akif Pirincci. Wöller: „Lediglich der Name des Beschuldigten Akif Pirincci wird mitgeteilt, da die Einleitung des gegen diesen geführten Ermittlungsverfahrens bereits Gegenstand der öffentlichen Presseberichterstattung gewesen ist.“

Vom Amtsgericht Dresden wurde Pirincci mit einer Geldstrafe belegt, das Verfahren wegen Volksverhetzung (StGB § 130) eingestellt.

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