Am Mittwoch, 10. April, verabschiedete der Sächsische Landtag nach fast fünfstündiger Debatte das umstrittene neue Polizeigesetz mit einer massiven Ausweitung polizeilicher Überwachungsrechte. Während sich Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller über die „dringend notwendigen rechtlichen Instrumentarien“ freute, kündigten die ersten Parteien eine Klage vorm Verfassungsgericht an. Wöller meinte sogar: „Das bedeutet mehr Sicherheit für unser Land.“
Die SPD tat sich schwer mit dem Gesetz, hat aber gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU zugestimmt. Grüne und Linke hatten deutlich gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse argumentiert. Das Video der gesamten Debatte am 10. April 2019 findet sich hier auf der Seite des Landtages Sachsen zum nachschauen.
Bereits kurz nach der Abstimmung teilte Valentin Lippmann (Innenpolitischer Sprecher B90/Die Grünen, MdL) auf L-IZ.de-Nachfrage mit, dass sich nun die Linke und die Grünen im Landtag Sachsen gemeinsam auf eine bereits vorab angekündigte Verfassungsklage vorbereiten und dazu einen Verfassungsrechtler beauftragen werden. Diese Klageerhebung könnte nach der Verkündung des neuen Gesetzes in etwa zwei bis drei Wochen starten, eine Eilausfertigung wurde nicht beschlossen. Die gerichtliche Klärung werden Grüne und Linke noch „im Sommer 2019“ anstreben, der Fall soll also noch vor der Landtagswahl am 1. September 2019 vor Gericht.
Insbesondere die „intelligente Videoüberwachung“ und die dadurch entstehenden „Datenbanken ohne Kontrolle“ im beschlossenen Polizeigesetz hält Lippmann für nicht haltbar. Frühere Urteile des Verfassungsgerichtes würden dabei bereits den Weg in Richtung Verfassungswidrigkeit weisen. Auch die neuen Eingriffe in die geschützten Bereiche von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Journalisten und Ärzten sind zweifelhaft.
Hier sollen „Freiheitsrechte für nicht haltbare Sicherheitsversprechen geopfert werden“, so Valentin Lippmann gegenüber der L-IZ.de abschließend. Und dies, obwohl für Lippmann die Befürworter des neuen Gesetzes „die Sinnhaftigkeit wieder nicht begründen konnten“. Ebenfalls bereits am gestrigen Abend signalisierten die Piraten, nun eine Klage gegen das neue Polizeigesetz anzustreben.
Alle Stimmen zum neuen Polizeigesetz in Sachsen im Ãœberblick
CDU überzeugt: Das Gesetz ist rechtssicher
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Wir sind stolz, dass es uns jetzt gelungen ist, ein umfassend modernisiertes Polizeirecht für Sachsen zu gestalten. Ein starker Staat braucht eine handlungsfähige Polizei – dafür steht die CDU! Die Freiheit des Einzelnen bleibt – wider aller Behauptungen – auch mit dem neuen Polizeigesetz gewahrt. Es wird immer den Spannungsbogen zwischen Freiheit und Sicherheit geben. Unsere Aufgabe ist es, einen vernünftigen Ausgleich zu suchen. Das ist uns nach kontroversen Debatten innerhalb der Koalition gelungen. Mit dem neuen Polizeirecht schaffen wir mehr Schutz für unsere Beamten und eine höhere Sicherheit für die Sachsen im Alltag.“
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton: „Das heute beschlossene neue Polizeigesetz stattet die Beamten mit modernen Rechtsgrundlagen zur Gefahrenabwehr aus. Die Sächsische Polizei kann ab Inkrafttreten u.a. der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv begegnen. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat ist ein starker Staat. Die Polizei kann künftig mit Hilfe der Videoüberwachung und der stationären Kennzeichenerfassung effektiv auf Kriminalität reagieren. Der Einsatz von Bodycams wird Polizisten vor Übergriffen durch einen deeskalierenden Effekt schützen. Das alles haben wir rechtssicher geregelt und stärken damit die Polizei bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung.
Das Sächsische Polizeigesetz ermöglicht den von den Bürgern zu Recht erwarteten effektiven Schutz vor Gefahren mittels moderner Regelung. Es stellt die aus den Grundsätzen der Sächsischen Verfassung und des Grundgesetzes erforderliche angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit her. Die Bürger wollen in Freiheit leben und erwarten von der Politik, dass die Sicherheitsgesetze dafür den erforderlichen modernen Rahmen bieten.“
Linksfraktion plant den Weg vor den Verfassungsgerichtshof
Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Abgeordneten der Linksfraktion haben in namentlicher Abstimmung gegen das Polizeigesetz gestimmt und zudem von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Beweggründe in persönlichen Erklärungen darzulegen. Wir hätten uns nicht träumen lassen, dass jemals wieder Sicherheitsfragen über individuelle Freiheitsrechte gestellt werden. Anstatt ein sicheres Leben in Freiheit anzustreben, opfert die Regierungskoalition Freiheiten und Grundrechte für die bloße Illusion eines Sicherheitsgewinns. Wohin übertriebenes Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern führt, haben wir in der DDR erlebt.
Dass eine politische Mehrheit jetzt eine Entscheidung getroffen hat, wie der Ministerpräsident zu akzeptieren fordert, bedeutet nicht, dass diese Mehrheit richtig und vernünftig entschieden hat. Der Ministerpräsident hat es zu akzeptieren, dass wir als Minderheit uns nicht mit dieser Entscheidung abfinden. Wir werden nun unverzüglich die erforderlichen Klärungen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vornehmen und nach der Ausfertigung des Gesetzes Normenkontrollklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig erheben. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“
Das Gesetz schafft mehr rechtliche Unklarheiten
Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Mit der Einführung des Instrumentariums aus dem Strafprozessrecht in das Gefahrenabwehrrecht verschwimmen im Gesetz die Grenzen hinsichtlich der Befugnisse zwischen Prävention terroristischer Straftaten und allgemeiner Kriminalität, und die Eingriffsschwellen werden weit in das Gefahrenvorfeld verlegt. Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Aufklärung ist bei der längerfristigen Observation und beim Einsatz von V-Personen deutlich berührt. Nicht nur der sächsische Datenschutzbeauftragte bezweifelte, dass dieses Gesetz in wesentlichen Teilen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung in Regelungen der Polizeigesetze Bayern, Hessen und Baden-Württemberg stehen die Regelungen zur Kennzeichenerkennung sowie zur Videografie mit Gesichtserkennung ebenso auf wackeligen Füßen.
Zur umstrittenen Bodycam: Es gibt bisher keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bodycams präventiv wirken. Im Gegenteil, durch die Befragung der Polizeibeamten im Rahmen der Studie der Hochschule der Sächsischen Polizei zum Einsatz von Bodycams kommen erhebliche Zweifel zur präventiven Wirkung von Bodycams auf. So gaben auf die Frage, ob bei bisherigen Einsätzen der Bodycam der gewünschte Effekt, den präventiven Druck auf den Betroffenen/ Verantwortlichen zu erhöhen, eingetreten ist, 26,6 % an ja. 29 % dagegen, diese Ankündigung verursacht Zündstoff in der Diskussion mit den betroffenen Bürger*innen.
Fazit: Das neue Polizeirecht schafft mehr Unsicherheit und Überwachung. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur umfangreiche Befugnisse zu tiefen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte weit in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert. Damit wird nun die Annahme, jede und jeder könnten Gefährder*innen sein, zur Misstrauensbekundung des Staates gegen die Bürger*innen. Wir haben Gespräche mit Kriminalisten geführt, niemand konnte uns die Notwendigkeit des Gesetzes wirklich erläutern. Ob dieses Gesetz oder Teile dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung vereinbar sind, entscheidet nicht die Mehrheit des Landtags, sondern der Sächsische Verfassungsgerichtshof, den wir logischerweise gemeinsam mit den Grünen bei Beschluss des Gesetzes zu einer Normkontrollklage anrufen müssen.“
Effektiver Rechtsschutz wird aufgeweicht
Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: „In dem „Rechtsstaat“, den die Koalition mit diesem Gesetz auf den Weg bringen will, weiß eben nicht mehr jeder Mensch, durch welches Verhalten sie oder er sich strafbar machen bzw. polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auslösen kann. Durch die mit diesem Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht geschaffenen unbestimmten Eingriffsschwellen ist ein wichtiger Teil des Rechtsstaatsgebotes in Grundgesetz und Sächsischer Verfassung nicht mehr gewährleistet.
Mit einer atemberaubenden Borniertheit überhört die Koalition auch alle aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und Kompetenzfeldern bis hinein in die jüngste Zeit kommenden Proteste, Kritiken und wohlgemeinten Hinweise. So etwa die des Sächsischen Anwaltsverbandes, der in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 mit großer Sachlichkeit speziell den Polizeivollzugsdienstentwurf auseinanderpflückt. Und ganz zu Recht nimmt der Anwaltsverband dabei unter Generalkritik, dass die den Gesetzentwurf beherrschende Tendenz, gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse der Polizei massiv auszubauen, hinter der Bereitschaft des sächsischen Gesetzgebers zurückzubleiben scheint, dann die Bürgerinnen und Bürger auch mit effektivem Rechtsschutz auszustatten.
Jetzt, schon am Ende der heutigen Debatte, können Dämme brechen! Gerade ich mit meiner Vita, mit einer Verantwortung für den sicherheitspolitischen Ansatz in der DDR kann und will mir nicht vorstellen, dass in dieser Republik, in diesem Freistaat Sachsen nicht mehr gelten soll, dass die so benannten ‚Freiheitsrechte‘ des Einzelnen und gerade die von Minderheiten elementare Grundlagen unserer Verfassung und auch entsprechend verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützte Prinzipien sind.“
SPD-Fraktion: Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeiten haben wir herausverhandelt
Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die SPD ist 2014 angetreten, um die Polizeiarbeit in Sachsen besser zu machen. Zunächst mussten wir den schwarzgelben Scherbenhaufen aufkehren, haben den Stellenabbau bei der Polizei gestoppt und die Einstellungszahlen von 300 auf 700 pro Jahr mehr als verdoppelt. Wir haben den Polizeibau angekurbelt und sorgen für eine moderne Ausstattung. Das heute beschlossene Polizeigesetz ist in dieser Legislatur der letzte Baustein, um bei unserem Ziel, der besseren Polizei, deutlich voranzukommen.
Das Polizeigesetz ist zweifelsohne eines der bedeutendsten Gesetzesvorhaben dieser Koalition. Und gleichzeitig eines der umstrittensten. Die SPD hat jede Kritik, egal ob konstruktiver Änderungsvorschlag oder pauschale Ablehnung, immer sehr genau geprüft. Und wir haben den Gesetzentwurf an vielen Stellen geändert. Und auch die Anhörungen haben dazu wertvolle Anregungen geliefert. Das betrifft zum einen Transparenz und Kontrolle und zum anderen z.B. die Regelungen zur automatisierten Kennzeichenerfassung.
Die SPD will, dass die sächsische Polizei auch in Zukunft handlungsfähig ist. Gleichzeitig soll die Polizei nur die Befugnisse bekommen, die sie benötigt und in ihrem Grundrechtseingriff angemessen ist. Die Polizei muss nicht alle technisch möglichen Befugnisse bekommen, sondern die richtigen. So verzichten wir, im Gegensatz zu anderen Polizeigesetzen, auf plakative, jedoch verfassungsrechtlich fragwürdige Befugnisse wie die verdeckte Handy-Überwachung mittels Staatstrojaner (QTKÜ), die Online-Durchsuchung oder einen sog. Ewigkeits-Gewahrsam, wie ihn etwa der Freistaat Bayern eingeführt hat. Der SPD geht es darum, die Sicherheitsaspekte mit den Freiheitsaspekten zugleich in einem angemessenen Verhältnis zu halten. Ich finde, das ist uns gelungen.
Der Staat muss in begründeten Fällen in die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen dürfen. Aber dies muss mit möglichst offenem Visier geschehen und gerichtlich überprüfbar sein. Das macht den Rechtsstaat aus! Deswegen sind die SPD und ich für die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die Stärkung der Polizeilichen Beschwerdestelle. Es ist bekannt, dass die CDU diese rechtsstaatliche Normalität ablehnt. Wir setzen uns, auch nach Beschluss des Gesetzes, weiter für eine anonymisierte Kennzeichnung ein!“
Grüne: Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, hat ein Recht, unbehelligt zu bleiben
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, in seiner Landtagsrede vom 10. April 2019: „Eine Vielzahl der neuen Befugnisse sind gegen Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die vielleicht irgendwann mal verdächtigt werden könnten. In einem liberalen Rechtsstaat haben die Menschen aber den Anspruch, von den Sicherheitsbehörden unbehelligt zu bleiben, wenn sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Diesen Grundsatz kehren Sie mit dem neuen Polizeigesetz einfach mal um.
Darüber hinaus gehen Sie mit der Einführung der intelligenten Videoüberwachung einen großen Schritt in den Überwachungsstaat. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, den öffentlichen Raum derart kontrollieren zu wollen, es ist auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Kennzeichenerfassung ist die intelligente Videoüberwachung tot, da sie auch die konkrete Identifikation von Personen zulässt.
Niemand verbietet Ihnen, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. Im Gegenteil, auch dieser Landtag ist im Rechtsstaat an die Verfassung gebunden. Insoweit hätte dieses Überwachungsmonstrum nach der jüngsten Entscheidung aus Karlsruhe in den Papierkorb gehört.
Nicht zuletzt zeigt ein bedeutendes Missverhältnis, wie wichtig ihnen tatsächlich die immer wieder propagierte angebliche ‚Ausgewogenheit von Freiheit und Sicherheit‘ ist. Sie schaffen eine umfassende Befugnis für die Errichtung gigantischer Datenbanken in der Polizei, in der zukünftig noch mehr über die Bevölkerung gespeichert werden kann, ohne dass diese auch nur im Ansatz weiß, was in einer solchen gespeichert wird.
Gleichzeitig schaffen sie es nicht, im heute auch zu verabschiedenden Datenschutzumsetzungsgesetz, auch nur im Ansatz dem Datenschutzbeauftragten die notwendigen Befugnisse zu geben, diese wirksam zu kontrollieren. Mehr Befugnisse und kaum Kontrolle – das ist nicht nur unvernünftig, das ist schlicht Grundrechtsharakiri.“
Auch Piraten-Abgeordnete kündigen Klage an
Nachdem gestern das neue Polizeigesetz für den Freistaat Sachen beschlossen wurde, haben die Piraten-Stadträte aus Leipzig, Chemnitz und der Landeshauptstadt Dresden angekündigt, eine Klage zu initiieren.
Martin Schulte-Wissermann, in den Dresdner Stadtrat gewählt, erklärt: „Es kann nicht sein, dass bei stabiler Sicherheitslage und einem Rückgang der Kriminalität trotzdem die Befugnisse der Polizei gegen die Bürger immer mehr ausgeweitet werden und damit den Rechtsstaat untergraben. Die Polizei soll die Bevölkerung schützen, nicht unter Generalverdacht stellen.“
Toni Rotter, Abgeordneter im Chemnitzer Stadtrat, verdeutlicht seine Motivation: „Die erweiterten Maßnahmen stärken nicht das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei. Als unbescholtener Bürger muss ich trotzdem jederzeit damit rechnen, ins Visier der Polizei zu geraten. In einer freiheitlichen Gesellschaft, auf die wir zu Recht stolz sind, verbietet sich das von selbst.“
Bereits im Vorfeld gab es massive Proteste gegen die Ausweitung der bereits jetzt schon sehr ausufernden Polizeibefugnisse. Mit Demos und Aktionen hatten Gegner des Polizeigesetzes auf die Gefahr aufmerksam gemacht, blieben aber von der Landesregierung aus CDU und SPD ungehört.
Ute Elisabeth Gabelmann, seit 2014 für die Piraten im Leipziger Stadtrat, ergänzt: „Ich hoffe, dass sich Linke, Grüne und FDP unserer Klage anschließen und damit ein breites Bündnis entsteht, welches deutlich zeigt, dass wir solche Polizeibefugnisse hier nicht dulden werden.“
Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes fällt zusammen mit der Inbetriebnahme des neuen Abhörzentrums für mehrere Bundesländer, welches nun in Leipzig ansässig ist.
Die gesamte Debatte vom 10. April 2019 im Sächsischen Landtag im Video
Das neue sächsische Polizeigesetz ist jetzt ein Fall fürs Verfassungsgericht
Das neue sächsische Polizeigesetz ist jetzt ein Fall fürs Verfassungsgericht
Keine Kommentare bisher