So halb offiziell, halb heimlich nahm am Mittwoch, 10. April, das polizeiliche Überwachungszentrum (Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum im Bereich der Telekommunikationsüberwachung – GKDZ) in Leipzig seine Arbeit auf. Eine Arbeit, deren Umfang von den gewählten Politikern in den beteiligten Ländern nicht eingeschätzt werden kann. Da passt dann auch ein von Überwachungseifer geprägtes Polizeigesetz, findet der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann.

„Wie passend: CDU und SPD wollen heute im Sächsischen Landtag ein Polizeigesetz mit neuen Überwachungsbefugnissen beschließen. Und gleichzeitig wird mit dem GKDZ die dafür nötige Infrastruktur geschaffen. Wir Grünen lehnen beides ab“, sagte Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch. „Das Überwachungszentrum ist bis zum heutigen Tag datenschutzrechtlich nicht geprüft. Bis zum Januar 2019 fehlte es laut Auskunft des GKDZ dafür an jeglicher Feinplanung, an die eine datenschutzrechtliche Prüfung ansetzen könnte.“

Das geht aus der Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann aus dem Januar hervor. Heißt im Klartext: Die Datenschutzverantwortlichen haben keine wirklich belastbaren Kontrollrechte. Als „Anstalt öffentlichen Rechts“ schwebt dieses von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gemeinsam betriebene Telekommunikationsüberwachungszentrum wie ein UFO über der parlamentarischen Kontrolle.

„Man hätte nach den vollmundigen Versprechungen bei Abschluss des Staatsvertrages erwarten können, dass die Erarbeitung und Umsetzung des Datenschutzkonzepts höchste Priorität hat und der Landtag regelmäßig über den Fortgang des Aufbaus unterrichtet wird“, kritisiert Lippmann. „Die letzte Unterrichtung erfolgte im Juli 2018. Dass uns bis heute keine weitere Information vorliegt, gleichzeitig der Presse die Arbeitsaufnahme mit großem Pomp vorgestellt wird, bestätigt meine Befürchtung, dass diese neu gegründete Anstalt parlamentarisch nicht kontrolliert werden kann. Es ist noch nicht zu spät, aus diesem Vorhaben wieder auszusteigen.“

Dass im Februar keine Auskunft erteilt wurde, erklärte das GKDZ selbst damit, dass man noch an der technischen Infrastruktur bastele. Wenn man aber weiß, was man technisch installiert, weiß man auch, welche Daten in welcher Form gespeichert werden und wie man die involvierten Datenschutzbeauftragten transparent über die Speicherung informieren kann. Lippmann hat wohl recht, wenn ihm das viel zu viel Geheimniskrämerei ist. Gerade die Abgeordneten des Sächsischen Landtages wurden beim Thema GKDZ seit über zwei Jahren denkbar knapp an Informationen gehalten. Als hätte da jemand wirklich schon etwas zu verbergen, bevor es überhaupt losgegangen ist.

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