Kinder haben ein Recht auf Bildung – das sagen nicht nur die meisten Menschen, sondern auch Institutionen wie die Vereinten Nationen und die Europäische Union. Doch selbst in Deutschland haben nicht alle Kinder den gleichen Zugang zu Bildung. Besonders minderjährige Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sind weitgehend davon ausgeschlossen. Das möchte die Linksfraktion mit einem Antrag im sächsischen Landtag ändern.

Die Linksfraktion im sächsischen Landtag möchte minderjährigen Asylbewerbern, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, den Zugang zu Kitas und Schulen ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion Anfang April in den Landtag eingebracht.

Spätestens nach drei Monaten sollen die Kinder und Jugendlichen solche Einrichtungen besuchen können. Die Linksfraktion beruft sich in ihrer Begründung unter anderem auf eine Richtlinie der Europäischen Union.

EU und UN haben Recht auf Bildung festgeschrieben

Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten gestatten minderjährigen Kindern von Antragstellern und minderjährigen Antragstellern in ähnlicher Weise wie den eigenen Staatsangehörigen den Zugang zum Bildungssystem, solange keine Ausweisungsmaßnahme gegen sie selbst oder ihre Eltern vollstreckt wird.“

Die Richtlinie schränkt jedoch ein, dass der Unterricht in den „Unterbringungszentren“ erfolgen könne. Ein entsprechendes Pilotprojekt gab es im vergangenen Jahr in Chemnitz. Dieses soll nach dem Willen der Linksfraktion auf alle Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeweitet werden. Allerdings sei zu bezweifeln, dass das Pilotprojekt den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht. Es soll deshalb lediglich bis zur Aufnahme in einer Kita beziehungsweise Schule angewendet werden.

Die Linksfraktion verweist zudem auf die UN-Kinderrechtskonvention. Darin ist das Recht auf Bildung ebenfalls festgeschrieben. Unter anderem sind die Vertragsstaaten dazu aufgefordert, „den Besuch zur Grundschule für alle zur Pflicht“ zu machen. Zusätzlich heißt es zu Beginn der Konvention, dass diese Rechte allen Kindern in der „Hoheitsgewalt“ eines Staates zustehen – unabhängig von Sprache und Herkunft.

Zahl der Betroffenen wächst

Juliane Nagel, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion, verweist zudem auf die wachsende Zahl der Betroffenen: „Laut meiner Kleinen Anfrage lebten Ende Februar 440 Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen, davon 125 schulpflichtige Geflüchtete länger als drei und 30 sogar länger als sechs Monate. Damit steigt die Zahl weiter an.“ Im August 2018 seien es noch 102 Kinder gewesen, die länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen lebten.

Bereits im vergangenen September hatten Nagel und sieben weitere Unterzeichner einen offenen Brief an mehrere sächsische Ministerien verfasst. Diese wurden dazu aufgefordert, eine Auswertung des Pilotprojekts in Chemnitz zu veröffentlichen. Laut einer Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei sei der Besuch einer Regelschule damit nicht zu ersetzen.

Neben Nagel hatten unter anderem die Grünen-Landtagsabgeordnete Petra Zais, der Sächsische Flüchtlingsrat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen den offenen Brief unterzeichnet.

In der von Nagel erwähnten Kleinen Anfrage wurde Innenminister Roland Wöller (CDU) zudem gefragt, wann das Pilotprojekt auf andere Städte ausgeweitet werden soll. Laut der Antwort ist dies durchgehend nur für Chemnitz, Dresden und Leipzig geplant, für andere Standorte „nur bei ausreichender Teilnehmerzahl“.

Warum die neue Leipziger Zeitung geradezu einlädt, mal über den Saurier Youtube nachzudenken

Warum die neue Leipziger Zeitung geradezu einlädt, mal über den Saurier Youtube nachzudenken

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

René Loch über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar