Am Freitag, 22. März, ist ganz offiziell Weltwassertag. Und Sachsen wird genauso bedrippelt dastehen wie zu allen Weltwassertagen zuvor: Die Flüsse sind noch immer genauso schmutzig, wertvolle Flussauen sind in einem miserablen Zustand oder trocknen sogar aus, wie die Leipziger Aue. Von einer Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen kann keine Rede sein, kritisiert der NABU.

Der internationale Tag des Wassers wurde ins Leben gerufen, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf die kritischen Wasserthemen unserer Zeit zu lenken. Am Freitag, 22. März, ist es in diesem Jahr wieder so weit – und Anlass für Kritik bietet sich nach wie vor genug, stellt der NABU Sachsen fest. Nicht zuletzt, weil gerade die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in ihrer derzeitigen, guten Form auf der Kippe steht. Über 375.000 EU-Bürger haben in den vergangenen Wochen in der Kampagne #ProtectWater die Beibehaltung der Wasserrahmenrichtlinie und der dort festgeschriebenen Ziele gefordert.

Die WRRL ist der Garant dafür, dass unsere Flüsse und Bäche im Land sauberer werden. Klare Flüsse, Seen und Grundwasservorräte sind überlebenswichtig für Tiere, Pflanzen und uns Menschen.

Spätestens bis 2027, so das bereits mehrfach nach hinten verschobene Ziel der Richtlinie, sollen alle Gewässer in einem „guten Zustand“ sein. Als gut werden Gewässer ausgewiesen, die ihrem natürlichen Zustand sehr nahe sind. Allerdings erfüllt bisher keines der 16 deutschen Bundesländer diese Anforderungen – weshalb die Richtlinie wieder einmal verlängert oder insgesamt aufgeweicht werden soll. Dies veranlasste jüngst 375.386 Bürgerinnen und Bürger der EU, sich im Rahmen der Aktion #ProtectWater für den Erhalt der WRRL auszusprechen.

Auch in Sachsen hat das Umweltministerium bereits mitgeteilt, dass trotz vieler Anstrengungen nur wenige Gewässer bis 2021 einen guten ökologischen Zustand erreichen werden. Von den natürlichen Oberflächenwasserkörpern befinden sich zurzeit nur 3,2 Prozent in einem guten ökologischen Zustand, 35 Prozent hingegen in einem schlechten. Die Leipziger Flüsse Weiße Elster, Pleiße und Parthe gehören allesamt in die schlechte Kategorie mit der Note 5.

Aus Sicht des NABU stellen die vorhandenen behördlichen Kontroll- und Vollzugsdefizite ein großes Problem für eine erfolgreiche Umsetzung der WRRL dar. Diese scheitert häufig am fehlenden Personal in den Wasserbehörden – die Realität spiegelt oftmals nicht die gesetzlichen Vorgaben wider. Der NABU Sachsen fordert unter anderem die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung. Dazu gehöre auch, die in Sachsen bestehenden Wasserkraftanlagen umgehend nach ökologischen Maßgaben umzugestalten und zu optimieren.

„Von insgesamt 3.028 vorhandenen Querverbauungen ist ein Drittel nicht passierbar. Bei Wasserkraftanlagen betrifft dies 224 von 348 Anlagen“, erklärt Joachim Schruth, Naturschutzrechtsexperte vom NABU Sachsen. Nach Paragraph 7 des Sächsischen Wassergesetzes ist bis August 2019 eine Durchgängigkeit der Anlagen zu schaffen. „Andernfalls sind die Anlagen außer Betrieb zu nehmen“, so Schruth.

Schon vor Jahren hätte das Umweltministerium ein Programm zur Renaturierung der Flüsse auflegen müssen, um überhaupt erst einmal erste Schritte zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie zu tun. Kanalisierte Flüsse, deren Selbstreinigungskraft null ist, müssen wieder in gesunde Flusssysteme verwandelt werden, Deiche müssen systematisch aus den Flussauen zurückversetzt werden, Wehre sind zurückzubauen und Kunstgewässer wie das Leipziger Elsterbecken haben aus dem Flusslauf zu verschwinden.

Aber die Leipziger Latte der Verweigerungen ist ja lang. Und der zuständige Bürgermeister setzt seine ganze Energie hinein, noch mehr künstliche Gewässer zu schaffen, während die natürlichen Gewässer auf Jahrzehnte in einem miserablen Zustand verbleiben.

Es sei denn, er rafft sich jetzt in der Diskussion um das Leitbild des Leipziger Auensystems endlich auf, das zwingend Erforderliche zu tun.

Ebenfalls müsse es in Sachsen eine deutliche Reduzierung der Stoffeinträge von Ackerflächen in Gewässer geben, betont der NABU. „Nach dem Sächsischen Wassergesetz müssten zum Beispiel Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite außerorts verbindlich eingehalten werden“, sagt Joachim Schruth. Dabei hat der ökologische Hochwasserschutz möglichst Vorrang gegenüber dem technischen Hochwasserschutz zu genießen. Und Leipzig: Da werden die Gewässerrandstreifen an der Alten Luppe sogar noch als Bauland verkauft und mit Eigenheimen verbaut.

Die Leipziger reagieren zwar hochemotional, wenn es um die Diskussion um die Flüsse und die Aue geht – aber sie haben nicht einmal mehr eine Vorstellung davon, wie ein natürliches Flusssystem in der Elsteraue eigentlich aussehen kann. Und so sind sie mit überteuerten Prestigeprojekten wie der Alten Elster regelrecht an der Nase herumgeführt und der kaputte Zustand der Aue bleibt erhalten.

BUND Sachsen sieht im Freistaat kein echtes Bemühen, die Flüsse und Bäche wieder lebendig zu machen

BUND Sachsen sieht im Freistaat kein echtes Bemühen, die Flüsse und Bäche wieder lebendig zu machen

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar