Als die Grünen-Fraktion Anfang März im Landtag ihren Entwurf für ein Karenzzeit-Gesetz einbrachte, staunte man schon. Holt sich die Wirtschaft ihre Manager jetzt schon in Sachsen? Aber darum geht es wohl eher selten, wenn Politiker nach ihrer politischen Karriere in ein großes Unternehmen wechseln. Es geht um die Strippen, die sie ziehen, die Kumpels, die sie kennen, um ihren Einfluss auf die Politik. Aber reichen 36 Monate Karenzzeit?

Am Donnerstag, 14. März, haben die Grünen ihren Gesetzentwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht.

„Der Ministerpräsident sowie die Ministerinnen und Minister sollen ihre Tätigkeit allein zum Wohl des Volkes ausüben. Jeder Anschein, dass sie unter Einfluss von Lobbyismus zugunsten von Unternehmen entscheiden oder aus ihrer Arbeit persönliche Vorteile ziehen, muss verhindert werden“, betonte dazu Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.

„Mit dem Gesetz wollen wir den ‚Drehtür-Effekt‘ – also den Seitenwechsel von Mitgliedern der Staatsregierung in Unternehmen und Interessengruppen – zukünftig verhindern, soweit die angestrebte neue Beschäftigung in Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Staatsregierung während der Amtszeit tätig war oder wenn der Wechsel das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigen kann.“

Die schlechten Vorbilder fand er freilich eher nicht in Sachsen, sondern in der Bundespolitik.

„Prominente Fälle wie der Wechsel von Gerhard Schröder zu einer Gazprom-Tochter, nachdem er sich in seiner Zeit als Kanzler für die Ostsee-Pipeline stark gemacht hat, oder der von Kanzleramtschef Ronald Pofalla nach seinem Wechsel zur Deutschen Bahn, zeigen, wie sich Unternehmen einen ‚direkten Draht‘ in die Politik und Insiderwissen erkaufen und ehemalige Politikerinnen und Politiker zu gut bezahlten Lobbyistinnen und Lobbyisten werden. Wenn derartige Fälle in der Öffentlichkeit diskutiert werden, ist es meist zu spät. Mit Blick auf die kommenden Wahlen ist es jetzt notwendig, eine gesetzliche Karenzzeitregelung zu erlassen“, erläutert der Abgeordnete.

Der vorgelegte Gesetzentwurf würde diesen „Drehtür-Effekt“ in den ersten 36 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Ministerin oder Minister bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär erschweren. Der Wechsel eines Mitglieds der Staatsregierung etwa zu einem Unternehmen direkt nach dem Ausscheiden aus der Regierung könnte damit künftig untersagt werden. Darüber würde dann die Staatsregierung nach Empfehlung eines Expertengremiums entscheiden.

„Mit diesem Gesetz schließt der Freistaat Sachsen endlich zu ähnlichen Regelungen des Bundes und anderer Länder auf, die mit Karenzzeiten die Beeinflussung von Regierungsentscheidungen durch Lobbyistinnen und Lobbyisten begrenzen. Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und in eine Amtsführung zum Wohle des Volkes wird gestärkt. Zudem dient die Karenzzeit der Korruptionsprävention“, unterstreicht Lippmann.

„Uns ist durchaus bewusst, dass eine solche Regelung erheblich in die Berufsfreiheit eingreift. Aus diesem Grund haben wir für den Fall der Untersagung der Beschäftigung eine Rechtsgrundlage für die Zahlung des Übergangsgeldes für die Dauer der Karrenzzeit geschaffen. So können wir auch rechtfertigen, dass die sog. Abkühlphase in Sachsen 36 Monate dauern soll. Die im Bund vorgesehen 18 Monate halten wir für viel zu kurz. Wer diese Zeit für zu lang hält, den verweise ich gern auf das sächsische Beamtenrecht. Nach Paragraf 110 BeamtG gilt die Anzeigepflicht und Untersagungsmöglichkeiten für alle Berufsbeamten in den ersten fünf Jahren nach ihrer Amtszeit“, erklärte er in seiner Landtagsrede am 14. März.

„Im Bund gibt es seit Mitte 2015 eine Karenzzeitregelung, an der wir uns in unserem Gesetzentwurf orientieren. Die Bundesregierung hat aktuell aufgrund der Empfehlungen des Gremiums sowohl den geplanten Wechsel des Innenministers de Maiziere zur Telekom, den des Wirtschafts- bzw. Außenministers Gabriel zu Siemens und den des kommissarischen Verkehrsministers Schmidt zur Deutschen Bahn bis zur Ablauf der Karrenzzeit auf Eis gelegt.“

Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

„Ein Karenzzeitgesetz stünde auch Sachsen gut zu Gesicht und wäre ein wichtiges Signal gerade auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen“, sagte Lippmann. „Nun habe ich ja schon von der CDU vernommen, es handele sich um Schaufensterpolitik, weil dieser Gesetzentwurf erst jetzt eingebracht würde. Das können Sie ja gerne so sehen. Aber gestern mahnte ihr Ministerpräsident Konsequenz an. Also seien sie mal konsequent und geben in unserer großartigen Parlamentsdatenbank mal die Parameter Gesetzentwürfe, Koalition und Staatsregierung ein – die Pointe nehme ich schon mal vorweg: Sie finden seit Jahresbeginn bis zum heutigen Tag 15 Gesetzentwürfe aus ihrer Feder und das waren sicherlich noch nicht alle. Würde ich diese 15 Initiativen wegen ihrer Einreichung kurz vor Toreschluss als ‚Schaufensterpolitik‘ bezeichnen und mich der Debatte verweigern, wäre der Aufschrei groß.“

Die Landtagswahlen in Sachsen sind übrigens am 1. September. Dass es die seit Januar eingebrachten Gesetzesinitiativen noch bis zur Sommerpause zum Parlamentsbeschluss schaffen, ist zumindest bei einem Großteil fraglich.

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