Es geht Menschen, die migrieren mรผssen, nicht anders als Menschen, die schon da sind โ€“ in Sachsen zum Beispiel โ€“ und dann trotzdem lauter Hรผrden und Barrieren vor sich sehen, die verhindern, dass sie sich wirklich integrieren kรถnnen. Dass Integration in Sachsen รผberhaupt nicht selbstverstรคndlich ist, macht gerade der Umgang mit Migranten deutlich. Die Grรผnen schlagen jetzt ein Gesetz fรผr mehr Chancengleichheit vor. Am Donnerstag geht es in die Anhรถrung.

Und damit wird jetzt auch auf Landesebene thematisiert, was nicht nur die Wirtschaftsverbรคnde im Freistaat so langsam tief beunruhigt: Da hat man zwar viele Menschen aufgenommen aus Lรคndern, in die diese bei ehrlichem Mitgefรผhl nie im Leben wieder zurรผckkehren werden. Und dann lรคsst man sie trotzdem auรŸen vor und erschwert ihnen den Weg in Arbeit, Ausbildung und eine wirkliche gesellschaftliche Beteiligung.

Diese Problemlage hat Sachsen ja bekanntlich aus dem Westen รผbernommen, wo man seinen Unwillen, Migration รผberhaupt zur Kenntnis zu nehmen, hinter jahrzehntelanger Gleichgรผltigkeit versteckte. Das Ergebnis sind einige Parallelwelten, die heute zu Recht die Polizei auf Trab und Bรผrgermeister ins Grรผbeln bringen. Mittlerweile weiรŸ man zumindest einiges darรผber, was da schiefgelaufen ist.

Man muss Zuwanderung und Integration gestalten, sonst gelingen sie nicht. Fรผr beide Seiten nicht.

Der Gesetzentwurf der Grรผnen-Fraktion im Sรคchsischen Landtag โ€žGesetz fรผr Chancengleichheit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsenโ€œ wird am Donnerstag, 28. Mรคrz, um 10:00 Uhr Thema in der รถffentlichen Anhรถrung des Innenausschusses des Sรคchsischen Landtags (Raum A 600).

Als Sachverstรคndigen hat die Grรผnen-Fraktion ร–zcan Karadeniz, Geschรคftsfรผhrung des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. aus Leipzig, benannt.

โ€žIntegration kann nur dort gelingen, wo es umfassende Beteiligungsmรถglichkeiten fรผr Migrantinnen und Migranten gibt. Menschen mit Migrationshintergrund verfรผgen in Bezug auf Bildungserfolg, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung sowie im gesellschaftlichen Leben erkennbar noch nicht รผber die gleiche Teilhabeโ€œ, erklรคrt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Grรผnen, den Hintergrund des Gesetzentwurfs. โ€žMit dem Teilhabegesetz will die Grรผne-Fraktion hierfรผr verbindliche Strukturen schaffen und ein klares politisches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung setzen.โ€œ

Die Landtagsabgeordnete und migrationspolitische Sprecherin Petra Zais nimmt fรผr die Fraktion an der Anhรถrung teil. Ein รคhnlich lautender Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ist ebenfalls Thema der ร–ffentlichen Anhรถrung.

Zu dem hatte Juliane Nagel, flรผchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, schon zur Einbringung im Sommer 2018 erklรคrt: โ€žMit unserem Gesetzentwurf treten wir in die FuรŸstapfen von Baden-Wรผrttemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin, die sich bereits mit Landesgesetzen der Schaffung von gesellschaftlichen und politischen Teilhabemรถglichkeiten fรผr Migrantinnen und Migranten gewidmet haben. Explizit abgrenzen wollen wir uns allerdings zum auf Assimilation und Restriktionen setzenden Gesetz aus Bayern.โ€œ

Schwerpunkte des Linke-Gesetzesentwurfes sind:

  1. die interkulturelle ร–ffnung โ€“ ein wesentlicher Schlรผssel fรผr bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Dabei geht es uns keineswegs darum, dass in Zukunft Klischeehandbรผcher das Behรถrdenhandeln bestimmen, sondern dass Barrieren abgebaut werden und die Bedรผrfnisse und Lebenslagen von und Auswirkungen auf Menschen mit, aber auch ohne Migrationsgeschichte mitgedacht werden. Im Gesetz schreiben wir u. a. die Erhรถhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im รถffentlichen Dienst und die Fรถrderung der interkulturellen Kompetenz der Bediensteten und Beschรคftigten der รถffentlichen und sonstigen Stellen fest. Hier hat das Land, hier haben aber auch die Kommunen einen dringlichen Nachholbedarf.
  2. Integration findet vor allem in den Kommunen statt und wird zum groรŸen Teil durch Akteure der Zivilgesellschaft ermรถglicht. In ยง 12 finden sich die sogenannten Kommunalen Integrationszentren (KIZ), die in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt geschaffen werden sollen. Vorbild ist NRW, dort gibt es 53 dieser Zentren. In den KIZ sollen kommunale Integrationsbemรผhungen sowohl รถffentlicher als auch zivilgesellschaftlicher Akteure gebรผndelt werden, ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften.
  3. Nur wer sich als gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft wahrgenommen fรผhlt, fรผhlt sich auch eingeladen, in ihr mitzuwirken und Verantwortung zu รผbernehmen. Wir schlagen die Schaffung eines Landesmigrationsrates und kommunaler Migrations- bzw. Integrationsrรคte mindestens in den Kreisfreien Stรคdten, Landkreisen und GroรŸen Kreisstรคdten vor. Ebenso wollen wir das Amt des Sรคchsischen Auslรคnderbeauftragten zum Integrationsbeauftragten aufwerten.

โ€žAuch die Finanzierung regeln wirโ€œ, betonte Juliane Nagel. โ€žJรคhrlich sollen die Gemeinden, Stรคdte und Landkreise in diesem Rahmen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfรผgung gestellt bekommen, um damit die auch fรผr Integration notwendige Infrastruktur herzurichten oder neu zu schaffen. Und auch dies kommt im Endeffekt der gesamten Bevรถlkerung zugute.โ€œ

Behandelt werden beide Gesetzentwรผrfe am Donnerstag, 28. Mรคrz, ab 10:00 Uhr.

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