Stimmt: Das war nicht wirklich glücklich, als die sächsische CDU am 25. Januar auf ihrer Facebookseite einen Beitrag zu einem Interview der LVZ mit dem Leipziger Polizeipräsidenten Bernd Merbitz sowie ein Foto von ihm in Polizeiuniform veröffentlichte. Das Foto war mit dem Zitat „Ich bin für pragmatische, für schnelle Lösungen“ versehen. Der sächsische „Vollblutpolizist“ ging nach 44 Dienstjahren in den Ruhestand und will nun Landtagsabgeordneter der CDU werden. Das ist das Problem.
Denn Staatsdienern ist es untersagt, sich in Uniform für politische Positionierungen ablichten zu lassen. Aber in dem Beitrag wurde Merbitz als Kandidat der Sächsischen Union bezeichnet, der sich nun in den Wahlkampf stürze.
„Die Veröffentlichung ist vermutlich gelöscht worden“, stellte der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Valentin Lippmann, in seiner Landtagsanfrage zu diesem Vorfall fest. Und er war nicht der Einzige, den dieser Auftritt irritierte. Auch der AfD-Abgeordnete Sebastian Wippel fragte nach. Er wollte insbesondere wissen, gegen welche Dienstvorschriften Bernd Merbitz mit diesem Foto verstoßen habe.
Aber Mathias Haß, der ihm für die Staatsregierung antwortete, wollte in dieser „Werbung mit Uniform“ keinen Dienstverstoß sehen: „Ein Verstoß gegen Dienstpflichten von Herrn Polizeipräsidenten a. D. Bernd Merbitz liegt mit der Veröffentlichung der CDU Sachsen auf deren Facebookseite nicht vor. Herr Polizeipräsident a. D. Bernd Merbitz hatte keine Kenntnis von der Veröffentlichung des Fotos und hat dessen Veröffentlichung auch nicht veranlasst. Ebenso wenig enthält der veröffentlichte Text persönliche Aussagen von Herrn Polizeipräsidenten a. D. Bernd Merbitz, welche diesem als Verstoß gegen die Pflicht aus § 33 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vorzuwerfen wären. Dienstrechtliche Prüfungen waren daher nicht einzuleiten.“
Berechtigte Frage von Sebastian Wippel: „Ist es zulässig, dass auch andere Staatsbedienstete insb. Polizisten in ihrer Dienstkleidung Werbung in eigener Sache oder für eine politische Partei machen?“
Antwort der Staatsregierung: „Sämtliche Staatsorgane sind dem sich aus dem Demokratieprinzip, den Wahlrechtsgrundsätzen und dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ergebenden Gebot der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Ihnen ist es insbesondere untersagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen (…) Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei verstoßen gegen die Pflicht aus § 33 Absatz 2 BeamtStG, wenn sie selbst Wahlwerbung in Uniform machen oder sich dafür zur Verfügung stellen. Nach dieser Vorschrift haben Beamtinnen und Beamte bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“
Da hat Wippel augenscheinlich um die falsche Ecke herumgefragt. War ja nicht Bernd Merbitz, der das Foto in Uniform online stellte, sondern die CDU. Aber nach deren Rolle hat er ja nicht gefragt.
Und Lippmann?
Zumindest in Frage 4 fragte er etwas allgemeiner: „Inwieweit liegt mit dieser Veröffentlichung ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vor?“
Aber darauf ging dann Roland Wöller, der Lippmann antwortete, auch nicht ein, machte aber gerade mit seinem Nicht-darauf-Eingehen deutlich, dass hier wohl tatsächlich ein dicker Lapsus passiert ist, selbst wenn Bernd Merbitz von diesem Vorpreschen der CDU-Facebook-Redaktion nichts gewusst haben sollte. Denn es war unübersehbar, dass hier die sächsische CDU mit einem uniformierten Bernd Merbitz schon mal Wahlwerbung für seine Kandidatur machte.
Aber auch Wöller tut so, als ginge es nur um Bernd Merbitz: „Ein Verstoß von Herrn Polizeipräsidenten a. D. Bernd Merbitz gegen die Pflicht aus § 33 Absatz 2 BeamtStG liegt mit der Veröffentlichung der CDU Sachsen auf deren Facebookseite nicht vor. Er hatte keine Kenntnis von der Veröffentlichung des Fotos und hat dessen Veröffentlichung auch nicht veranlasst. Ebenso wenig enthält der veröffentlichte Text persönliche Aussagen von Herrn Polizeipräsidenten a. D. Bernd Merbitz, welche diesem als Verstoß gegen die Pflicht aus § 33 Absatz 2 BeamtStG vorzuwerfen wären. Dienstrechtliche Prüfungen waren daher nicht einzuleiten.“
Die Leipziger wunderten sich ja 2018 schon, dass der 62-jährige Polizeipräsident gar nicht in den Ruhestand gehen wollte, sondern genauso wie sein Amtsvorgänger Horst Wawrzynski auf einmal die Seite wechseln und Politik machen will, als wenn die CDU nicht genug Ordnungspolitiker hätte, sodass Polizeipräsidenten a. D. in die Bresche springen müssen. Oder ist ihm in seiner Beamtenlaufbahn die Überzeugung erwachsen, er könne auch das politische Geschäft – vielleicht gar besser als die Leute, die das schon seit Jahren machen?
Das zeugt zumindest von einer stolzen Selbsteinschätzung, die er auch als Polizeipräsident schon an den Tag legte, wo er sein Amt gern auch politisch begriff. Und irgendwie passt es auch zur sächsischen CDU, die ihre Parteiseele gern mit dem Staat verwechselt und entsprechend agiert. Wozu dann auch die Veröffentlichung ihres Landtagskandidaten Merbitz in Uniform passt. Man könnte die Fotobotschaft auch so übersetzen: „Der Staat, das sind wir.“
Was ja sehr gut zu der ins Foto montierten Botschaft passt: „Ich bin für pragmatische, für schnelle Lösungen.“
So eine komplizierte Demokratie, wo Leute ständig anderer Auffassung sind, ist ja auch viel zu langsam.
Leipzigs Polizeipräsident Merbitz will für die CDU in den Landtag
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